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Kleingartenkonzept hat sich bewährt

Pressemitteilung

3. Juni 2000 / l / r / Skre

Kleingartenkonzept hat sich bewährt

OB trifft Kleingärtner in Pieschen


Oberbürgermeister Dr. Herbert Wagner besucht heute auf Einladung des 1. Vorsitzenden des Stadtverbandes Dresdner Gartenfreunde e. V. die Kleingarten-Anlage Am Anton-Günther-Park e. V. in Dresden-Pieschen. Er informiert sich in der schon seit 1912 bestehenden Anlage über Situation und Probleme der Gartenfreunde. Auf der über 88.000 Quadratmeter großen Fläche befinden sich 282 Parzellen.

An den Gesprächen nehmen auch der Beigeordnete für Umwelt und Kommunalwirtschaft, Klaus Gaber, und Kleingärtner teil. Im Mittelpunkt soll dabei die Fortsetzung der positiven Entwicklung des Kleingartenwesens in Dresden stehen:

Das Dresdner Kleingartenwesen hat Tradition. Es blickt in diesem Jahr auf eine insgesamt 90jährige Geschichte zurück. Damals zählten 26 Anlagen zum Verband, 1925 schon 200 Vereine, 1989 338 Vereine und heute sind es immerhin rund 350 Sparten mit ungefähr 25.000 Kleingärten, in denen rund 50.000 Dresdner organisiert sind. Das zeigt, dass das Kleingartenwesen Bestand hat, Gärten sind wieder gefragt. Ein Stück eigene Natur bedeutet für viele Gleichgesinnte sinnvolle Betätigung in der Freizeit. Allein Pieschen verfügt über 16,6 Prozent der Dresdner Kleingartenflächen, das sind ca. 60 Anlagen und 1,3 Millionen Quadratmeter Fläche.

Der Landeshauptstadt Dresden ist die Stabilisierung des Kleingartenwesens ein besonderes Anliegen. Trotz vieler zu klärender Probleme wurden in den letzten Jahren dafür entscheidende Grundlagen geschaffen, die eine hohe Sicherheit der Kleingärtner erreichen.

Dresden gehört mit seinem Kleingarten-Entwicklungskonzept von 1996 zu den wenigen Städten Deutschlands, die über ein derartiges Instrument verfügen. Es bildet gemeinsam mit dem Flächennutzungsplan die Grundlage für die Planungen und Nutzung von Flächem im Stadtgebiet Dresden und damit auch von Kleingartenflächen. Das Entwicklungskonzept weist die langfristig zu erhaltenden Anlagen aus: 95 Prozent des Bestandes. Vorgesehene Umnutzungen werden nur auf ein unbedingt notwendiges Maß beschränkt, das bleibt auch so. Der entscheidende Schritt zur Stabilisierung des Kleingartenwesens ist der zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e. V. abgeschlossene Generalpachtvertrag. Am 31. 12. 1999 weist dieser Vertrag eine Fläche von 385 Hektar in 240 Vereinen aus.

Nur ein geringer Anteil Dresdner Kleingärten ist von akuten Lagekonflikten betroffen. Für diese Bürger ist ein Verlust der Parzelle trotzdem immer sehr schmerzlich. So waren im vergangenen Jahr für die sehr wichtigen Verkehrsbauvorhaben - Bau der Waldschlößchenbrücke, des Bramschtunnels und der Washingtonstraße - Kündigungen nicht zu umgehen. Die Stadt stellte jedoch im gleichen Zug Ersatz bereit. In Dresden-Nickern und in Leubnitz/Neuostra wurden dem Stadtverband erschlossene Kleingartenflächen übergeben.

Trotz der positiven Trends gibt es nach wie vor Sorgen. Viele Dresdner Kleingärtner haben Bedenken um die Anlage Altleuben e. V. Es trifft zu, dass für dieses Gebiet ein Bebauungsplan erarbeitet wurde. Den Beschluss zur Aufstellung des Verfahrens fasste der Stadtrat am 6. Februar 1997. Der Bebauungsplan hat das Ziel, im Planungsgebiet eine städtebauliche Neuordnung unter Einbeziehung der Operette, einer Schule und erhaltenswerter Gebäude einschließlich einer Neuordnung bzw. Sicherung der bestehenden Kleingartenanlage zu schaffen. Ein überwiegender Anteil der Flächen soll der Entwicklung von Infrastruktur dienen. Außerdem soll ein klarer Rand zum Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und -altarme u. a. in Form von Wohnnutzung ausgebildet werden. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, das Planverfahren einzuleiten. In dessen Vollzug ist nun ein Vorentwurf erarbeitet worden und dieser soll im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange dient der Sammlung aller Belange, die von der vorgelegten Planung berührt werden. Jeder hat die Möglichkeit, den Plan einzusehen und sich im Rahmen der gesetzten Fristen dazu zu äußern. Die eingegangenen Hinweise und Bedenken werden gesammelt. Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Verwaltung dann zu jedem Sachverhalt eine Abwägung vorzunehmen. Die Abwägung und die auf dieser Grundlage erfolgten möglichen Änderungen der Planungen müssen vom Stadtrat gebilligt werden. Dann gibt es eine erneute öffentliche Auslegung des Planes. Daran schließt sich das gleiche Verfahren wie bei der frühzeitigen Vorstellung an.

Das bedeutet, dass die Planung von 1997 nur geändert oder aufgehoben werden kann, wenn entsprechende Beschlüsse vorliegen. Die Vorstellung des Planes in der Öffentlichkeit bietet die beste Möglichkeit, alle Stimmen für oder gegen eine Bebauung des Geländes zu sammeln und dann darüber zu entscheiden.

Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 164 läuft vom 22. Mai bis einschließlich 22. Juni 2000.


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