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Horte nehmen Neuanmeldungen zur Betreuung der Kinder entgegen - Eltern wenden sich bis 15. Mai an die Einrichtung ihrer Wahl

Pressemitteilung

25. April 2000 / l / sysie
Horte nehmen Neuanmeldungen zur Betreuung der Kinder entgegen
Eltern wenden sich bis 15. Mai an die Einrichtung ihrer Wahl

Neuanmeldungen für Kinder, die im nächsten Schuljahr den Hort besuchen wollen, werden bis zum 15. Mai schriftlich entgegengenommen. Interessierte Eltern melden sich bitte bei der Leiterin des Hortes bzw. der Kindertageseinrichtung, wo ihr Kind betreut werden soll. Sie erteilt Informationen zu den Angeboten im Hort sowie den Öffnungszeiten der Einrichtung und schließt mit den Eltern den Betreuungsvertrag ab. Fragen zur Anmeldung beantworten außerdem die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle des Amtes für Kindertageseinrichtungen unter Telefon 4 88 50 55 sowie des Sachgebietes Fach- und Dienstaufsicht unter Telefon 4 88 47 89. Die Neuanmeldung betrifft vor allem Schulanfänger. Der Betreuungsvertrag von Kindern, die bereits eine Horteinrichtung besuchen, wird automatisch für das neue Schuljahr verlängert.

Den Termin der Anmeldefrist legt die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe vom 5. Dezember 1996 fest. Sie kann in jeder Kindertageseinrichtung sowie im Amt für Kindertageseinrichtungen, Riesaer Straße 7, eingesehen werden.
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind täglich für fünf Stunden (Nachmittagsbetreuung) bzw. sechs Stunden (mit Frühhort) anzumelden. Die Kosten dafür betragen 93 Mark bzw. 105 Mark. Darüber hinaus wird Mehrbetreuung angeboten, wenn die fünf Nachmittagsstunden nicht ausreichen.





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