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Bei Haupt- und Nebenerwerb besteht Anzeigepflicht

Pressemitteilung

16. Februar 2000 / l / Rg

Bei Haupt- und Nebenerwerb besteht Anzeigepflicht

Gartenbau-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsbetriebe, die landwirtschaftliche Flächen im Stadtgebiet im Haupt- oder Nebenerwerb bewirtschaften oder einen entsprechenden Betrieb eröffnen, müssen diese Erwerbstätigkeit nach 138 der bundeseinheitlichen Abgabenordnung anzeigen. Daran erinnert das Amt für Landwirtschaft und Marktwesen.
Das dafür benötigte Formular liegt bei der Abteilung Landwirtschaft/ambulanter Handel, Wiener Straße 44 aus und kann während der Sprechzeiten abgeholt werden. Schriftliche Anforderungen mit frankiertem Rückumschlag an: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Landwirtschaft und Marktwesen, Postfach 120020, 01001 Dresden. Rückfragen: Telefon (03 51) 4 88 16 99.



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