Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2000/02/c_1128.php 28.05.2015 23:14:39 Uhr 27.04.2024 15:30:05 Uhr

Stand der Planungen für die Waldschlößchenbrücke

Pressemitteilung

10. Februar 2000

Stand der Planungen für die Waldschlößchenbrücke

1. Zeitablauf

Am 14.01.2000 wurde beim Regierungspräsidium Dresden die Planfeststellung beantragt. Die Auslegung der Unterlagen der Planfeststellung erfolgt vom 14.02.2000 bis 14.03.2000. Einwendungen müssen bis zum 28.03.2000 geltend gemacht werden. Diese werden durch den Vorhabenträger beantwortet. Gegen Ende des II. Quartals wird der Erörterungstermin stattfinden, in dem die bereits schriftlich vorgebrachten Einwendungen noch einmal vorgetragen werden können und durch den Vorhabenträger beantwortet werden. Nach dem Planfeststellungsbeschluss soll noch im IV. Quartal 2000 der Baubeginn erfolgen. Die Verkehrsfreigabe ist Ende 2004 und die endgültige Fertigstellung der Baumaßnahme Mitte 2005 vorgesehen.

2. Stand der Planungen / Vorbereitungen

Der gesamte Verkehrszug (Planungsabschnitte 1, 2 und 3) sowie die ergänzenden Verkehrsanlagen (Planungsabschnitt 4) sind auf einem Übersichtsplan dargestellt.

2.1 Planungsabschnitt 1

Der linkselbische Brückenkopf besteht aus den Verkehrsanlagen Fetscherstraße und Käthe-Kollwitz-Ufer einschließlich der 2 Anschlussrampen. Die vorgeschlagene Brückenkopfvariante sieht für den planfreien Anschluss der Verkehrsanlage eine gerade Führung des neuen Käthe-Kollwitz- Ufers in Fortsetzung der vorhandenen Straßenkante vor. Die ursprünglich entsprechend der Wettbewerbsauslobung in Richtung Elbe gekrümmte neue Linienführung sollte es ermöglichen, das Volksfestgelände zwischen der neuen Trasse und den Anschlussrampen unterzubringen. Die detaillierte Untersuchung ergab aber, dass dies nicht möglich ist.

Das Widerlager ist als Böschungsrampe mit einer das Käthe-Kollwitz-Ufer begleitenden Ufermauer ausgebildet. Die Innenflächen der Verkehrsanlage sind zum Teil als begrünte Parkplätze gestaltet, mit der Möglichkeit, öffentliche Veranstaltungen wie Zirkus, Märkte, etc. stattfinden zu lassen.

Für die Waldschlößchenbrücke ist über die Elbe ein Sichelbogen mit angehängter Fahrbahn vorgesehen, über dessen Fußpunkt Treppenaufgänge auf die Brücke führen. Die Brückenabschnitte im Vorlandbereich bestehen aus V-förmigen Pfeilern mit Zugbändern und einem durchlaufendem Überbau (Stahlverbundbrücke).

Das nördliche Widerlager der Waldschlößchenbrücke wurde aufgrund umfangreicher Untersuchungen u. a. auch auf Empfehlung des Preisgerichtes (Brückenwettbewerb) weit in den Hang zurückgezogen, wodurch sich die Durchlässigkeit und Filigranität des Wettbewerbsentwurfs erhöhen. Durch die Kombination mit den auskragenden Rad- und Fußwegen entsteht so der Eindruck, als würde die Brücke direkt aus dem Hang hervortreten.

Das elbhangseitige Wegeerschließungssystem zwischen Elbaue, Bushaltestelle Brücke/Tunnel und Bautzner Straße wird asymmetrisch gestaltet. Die so gewählte Lösung stellt den geringsten Eingriff in geschützte Landschaftsteile dar. Die Inanspruchnahme von geschützten Wiesenflächen wird durch den Verzicht auf neue Erschließungswege minimiert.

Zum Problem der Kleingärten ist weiterhin zu sagen, dass das neue Vorhaben gesetzlich geschützte Dauerkleingartenanlagen berührt. Die Entschädigung und der Ersatz erfolgt gemäß Bundeskleingartengesetz. Diese sind in Abstimmung mit dem Stadtverband der Kleingärtner auf planungsrechtlich gesicherte Ersatzflächen in Dresden-Nickern verlagert worden. Derzeitig werden die Flächen beräumt.

Querschnitt Fetscherstraße (zwischen Knoten Fetscherstraße/Pfotenhauer Straße und Knoten Fetscherstraße und neue Rampen zum Käthe-Kollwitz-Ufer)

Der Ausbau dieses Bauabschnittes erfolgt vierstreifig. Neben dem jeweils äußeren Fahrstreifen verläuft ein Radfahrstreifen. Beide Richtungsfahrbahnen werden durch einen Mittelstreifen getrennt.

FahrstreifenbreiteB = 3,25 m(Richtungsfahrbahn 6,50 m)
Mittelstreifen B = 2,50 m
Radfahrstreifen B = 1,85 m
GehwegeB = 2,50 m

Querschnitt Elbebrücke

Verkehrsbreiten:

Gehbahn (beidseitig)= 2 x 1,50 m = 3,00 m
Radbahn (beidseitig)= 2 x 2,00 m = 4,00 m
Sicherheitsstreifen, inkl. Aufstellraum für Licht- bzw.
kombinierte Licht- und STRAB-Maste (beidseitig)= 2 x 1,30 m = 2,60 m
2 Bus-Spuren (ÖPNV):= 2 x 3,25 m = 6,50 m
2 überbreite MIV-Spuren: = 2 x 4,75 m = 9,50 m
Mittelstreifen = 0,50 m

Verkehrsbreite insgesamt: S b = 26,10 m

Die Verkehrsbreiten sind sowohl im Vorland- als auch im Bogenbereich gleich.

2.2 Planungsabschnitt 2

Der Planungsabschnitt 2 beginnt ca. 30 m hinter dem Neustädter Brückenwiderlager, umfasst einen Teil der Bautzner Straße, die Waldschlößchenstraße sowie Teile der Radeberger Straße und endet an der Zufahrt zum Regierungspräsidium der Stauffenbergallee.

Wesentliche Teile dieses Abschnittes sind:

- oberirdische Verkehrsanlage mit den Knotenpunkten Waldschlößchenstraße/Bautzner Straße und Waldschlößchenstraße/Stauffenbergallee/Radeberger Straße
- die unterirdische Verkehrsanlage mit einem im Verkehrszug verlaufenden Haupttunnel einschließlich Kreuzungsbauwerk) und 2 Nebentunneln zum Anschluss an das vorhandene Stadtstraßennetz sowie die zugehörigen Rampenbauwerke

Der Haupttunnel mit einer Gesamtlänge von ca. 430 m (von Portal zu Portal) ist das dominierende Bauwerk des Planungsabschnittes.

Die Gradiente liegt im Bereich der Waldschlößchenstraße bis zu 10 m unter Oberkante Gelände. Diese tiefe Lage des Haupttunnels wird durch die möglichst flache Anbindung der Waldschlößchenbrücke im Bereich des Böschungsfußes und die damit mögliche Anlage eines Zwischengeschosses unter der Bautzner Straße sowie die notwendige Unterquerung von zwei Hauptsammlern bestimmt.

Ausgehend von der Wettbewerbsgrundlage der Waldschlößchenbrücke und dem Stadtratsbeschluss vom Juni 1999 wurde ein Tunnel mit 2 Röhren und der Möglichkeit einer späteren Nachrüstung der Straßenbahn als Planungsgrundlage vorgesehen.
Dieser Querschnitt unterteilt sich in 2 baulich voneinander getrennte Röhren, die einen überbreiten Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr und eine separate Busspur enthalten.

Beidseitig der Fahrbahn werden Notgehbahnen angeordnet. Die 2-Röhren-Lösung bietet die Möglichkeit einer Nachrüstung der Straßenbahn zu einem späteren Zeitpunkt und Vorteile unter den Gesichtspunkten der Bautechnologie, der Sicherheit und dem Havarieschutz sowie der Tunnellüftung.

Querschnitt Waldschlößchentunnel im Streckenbereich

Verkehrsbreiten im Tunnel:
je Röhre

Notgehbahn (beidseitig)= 2 x 1,00 m = 2,00 m
1 Bus-Spur (ÖPNV)= 3,25 m
1 überbreite MIV-Spur= 4,75 m
lichte Weite je Tunnelröhre= 10,00 m

Entsprechend den angeführten Aussage zur Querschnittsgestaltung ergab sich für den Haupttunnel ein Querschnitt mit zwei Tunnelröhren. Im Bereich des Kreuzungsbauwerkes unter der Bautzner Straße wird aufgrund der geplanten Lage der Haltestelle im Tunnel eine Aufweitung in einen dreifeldrigen Querschnitt notwendig.

Querschnitt Waldschlößchenstraße

Er teilt sich im südlichen Teil von Osten nach Westen wie folgt auf:

- 3,50 m Gehweg
- 2,50 m Parkstreifen mit Standort für Bäume
- 2,10 m Radstreifen einschließlich Sicherheitsstreifen zum Parkstreifen von 0,50 m
- 8,00 m Fahrbahn (teilt sich in 3,25 m Fahrstreifen und 4,75 m überbreiten Fahrstreifen in Knotenpunktszufahrt)
- 1,60 m Radstreifen
-2,50 m Grünstreifen mit Baumbepflanzung
-2,50 m Gehweg

und im nördlichen Teil:

- 3,50 m Gehweg
-2,50 m Parkstreifen mit Standort für Bäume
-2,10 m Radstreifen einschließlich Sicherheitsstreifen zum Parkstreifen von 0,50 m
-10,00 mFahrbahn (teilt sich in 2 x 3,25 m Fahrstreifen in Knotenpunktszufahrt und 3,50 m)
-1,60 m Radstreifen
-2,50 mGründstreifen mit Baumbepflanzung
-2,50 mGehweg

Querschnitt Bautzner Straße

Der Querschnitt orientiert sich in seiner Ausbaugrenze weitestgehend am Bestand.

Im Bereich der Grüninsel teilt er sich von Süden nach Norden wie folgt auf:

-2,50m Gehweg
-2,00 m Radweg
-0,50 m Sicherheitsstreifen
-7,50 m Fahrbahn (geteilt in 2 Fahrstreifen)
-vorhandene Grüninsel (Integration der Straßenbahnhaltestellen Haltestellenbereich 6,20 m)
- Grüninsel
- 6,50 m Fahrbahn (geteilt in 2 x 3,25 m Rechtsabbiege- und Geradeausfahrstreifen)
- Grünstreifen mit unterschiedlicher Breite (angepaßt an vorhandenen Grünstreifen)
- 1,50 m Radweg
- 2,003,80 mGehweg (Anpassung an vorhandene Straßenraumgrenze)
Im weiteren Verlauf nach Norden schließt sich der Querschnitt an den Bestand an.

Im westlichen Teil wird der Querschnitt an den vorhandenen angepasst. Der Gleisbereich ist in diesem Teil überfahrbar.

2.3 Planungsabschnitt 3

Der Planungsabschnitt 3 umfasst den Ausbau der Stauffenbergallee zwischen der Zufahrt zum Regierungspräsidium (Planungsabschnitt 2) und der Königsbrücker Straße einschließlich den Um- und Ausbau der Knotenpunkte Stauffenbergallee/Marienallee und Stauffenbergallee/Hans- Oster-Straße. Im Zuge des Planungsabschnittes liegt die als Technisches Denkmal ausgewiesene Straßenbrücke über den Prießnitzgrund (Prießnitzbrücke), die einen verbreiterten Überbau erhalten muss.

Die vorhandenen Haltestellen werden an den neuen Querschnitten sowie den Lichtsignalanlagen angepassten Standorten neu errichtet. Dabei werden sie mit Ausnahme der Haltestelle Königsbrücker Straße in Fahrtrichtung jeweils vor dem signalisierten Knoten angeordnet. An der Einfahrt zum Regierungspräsidium sowie an der Kreuzung mit der Marienallee werden die Busse aufgrund der Einordnung in die Geradeaus-/Rechtsabbiegespur separat und bevorrechtigt signalisiert. Auf die Anordnung von Busbuchten wurde wegen des zügigeren Verkehrsablaufes verzichtet. An der Königsbrücker Straße wird die Haltestelle in Fahrtrichtung Königsbrücker Straße vor der Kreuzung in einer gesonderten Busspur angeordnet. In der Gegenrichtung erfolgt die Anordnung nach der Kreuzung in der rechten der zwei Richtungsfahrbahnen. Hier wird eine Einordnung in den fließenden Verkehr unter Beachtung dieses Verkehrs erforderlich.

Querschnitt Stauffenbergallee

Der Fahrbahnquerschnitt erhält eine Regelbreite von 13,50 m (min. 13,00 m). Diese Breite setzt sich aus vier Fahrstreifen mit jeweils 3,25 m + 0,50 m Mittelmarkierung zusammen. In den Seitenräumen werden entsprechend der verfügbaren Breiten Parkmöglichkeiten vorgesehen. Auf der Nordseite wird ein gemeinsamer Geh-/und Radweg mit einer Breite von 3,00 m angeordnet. Auf der südlichen Straßenseite wird ein lediglich durch Zufahrten, Einmündungen und Bushaltestellen unterbrochener Grünstreifen mit einer Breite von ca. 2,50 m 3,50 m vorgesehen. Neben dem Grünstreifen wird ein durchgehender Radweg mit einer Breite von 1,50 m sowie ein Gehweg mit einer Breite = 1,50 m angeordnet.

2.4 Planungsabschnitt 4

Der Planungsabschnitt 4 Ergänzende Verkehrsanlagen des Vorhabens Verkehrszug Waldschlößchenbrücke umfasst die Verkehrsbaumaßnahmen

- Knotenpunkt Bautzner Straße/Fischhausstraße,
- Knotenpunkt Fischhausstraße/Heideparkstraße,
- Verbindungsstraße zwischen Mathias-Oeder-Straße und Am Jägerpark.

Diese Verkehrsanlagen sind durch die Brückenbaumaßnahme infolge veränderter Verkehrsstromführung und Verkehrsbelegung betroffen und erfordern deshalb einen Um-/Ausbau vor dem Bau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke.

Querschnitt Knoten Bautzner Straße/Fischhausstraße

An diesem Knoten wird auf der Bautzner Straße neben einem Geradeausfahrstreifen in Richtung Bühlau ein Linksabbiegestreifen in die Fischhausstraße angeordnet. Als Querungshilfe für Fußgänger wird hier eine Insel als Aufstellfläche gebaut. Nach der Einmündung der Fischhausstraße sind zwei Geradeausfahrstreifen bei Mitbenutzung des Gleisbereiches geplant.

In stadtwärtiger Richtung stehen zwei Geradeausfahrstreifen zur Verfügung, wobei ein Fahrstreifen mit dem Gleis der Straßenbahn identisch ist. Für Rechtsabbieger in die Fischhausstraße ist ein Abbiegestreifen konzipiert.
Auf der Südseite ist ein Gehweg mit mindestens 2,50 m Breite vorgesehen. Auf der Nordseite bleibt die Gehwegbreite zwischen Bauanfang und der Einmündung der Fischhausstraße erhalten. Zwischen der Fischhausstraße und dem Bauende ist zugunsten des geplanten Rechtsabbiegestreifens bedingt durch die Grundstücksgrenzen nur eine Mindestbreite von 2,30 m für den Gehweg möglich.
Im Knotenarm Fischhausstraße wird neben einem landwärtigen Fahrstreifen in Richtung Radeberg ein Linksabbiegestreifen und ein Fahrstreifen für Links- und Rechtsabbieger angeordnet.

Bei Gehwegbreiten von 6,20 m bzw. 5,20 m können auf beiden Seiten in einem Streifen von 2,50 m Breite mit wasserdurchlässiger Befestigung Bäume gepflanzt werden.

Querschnitt Knoten Fischhausstraße/Heideparkstraße

In der Fischhausstraße stehen in jeder Richtung ein Geradeausstreifen zur Verfügung. Für Abbieger in die Heideparkstraße wird aus Richtung Radeberg ein Rechtsabbiegestreifen und aus stadtwärtiger Richtung ein Linksabbiegestreifen vorgesehen. Für einen geplanten Quartierbus und den Regionalbus aus Radeberg wird eine Haltestelle als Busbucht geplant. Vor dem Knoten in Richtung Radeberg werden auf beiden Seiten Gehwege mit mind. 2,50 m Breite vorgesehen. Nach dem Knoten wird nur auf der nordwestlichen Seite wie derzeit vorhanden ein Gehweg gebaut. Auf der gegenüberliegenden Seite wird die Fahrbahn durch Bankett begrenzt.
In der Heideparkstraße wird neben einem Fahrstreifen in stadtwärtiger Richtung jeweils ein Fahrstreifen für Rechts- und Linksabbieger in die Fischhausstraße vorgesehen. Eine Insel dient als Aufstellfläche für querende Fußgänger.
Die Gehwegbreiten von ca. 4,00 m bleiben erhalten, wobei in einem Streifen von 2,00 m Breite mit wasserdurchlässiger Befestigung Bäume gepflanzt werden können.

Querschnitt Verbindungsstraße

Gehweg 1,60 m
Fahrstreifen2,87 m
Fahrstreifen2,87 m
Bankett 1,00 m

2.5 Allgemeines

Kleingärten:

Durch den Bau der Waldschlößchenbrücke entfallen 4 Parzellen des KGV Elbblick e. V. sowie 56 Parzellen des KGV Am Waldschlößchen e. V.
Als Ersatz stehen dem Stadtverband 16 Parzellen des KGV der neuen Anlage Leubnitz/Neuostra (z. Z. ohne Namen) sowie 39 Parzellen des KGV in Nickern Am Trützsch e. V. zur Verfügung.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:

Die im Rahmen des Verkehrszugs Waldschlößchenbrücke geplanten Baumaßnahmen sind mit Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden. Als Eingriffsschwerpunkt wurden die mit der neuen Elbequerung und dem sich anschließenden Tunnelbauwerk verbundenen Eingriffe ermittelt. Der Kompensationsbedarf ist dabei höher als die am Eingriffsort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Kompensation. Es werden entsprechend den regionalen Planungszielen zwei Ersatzmaßnahmen ausgewiesen:

Renaturierung des Brüchigtgrabens und Herstellen eines ehemaligen Elbarmes und einer Insel mit Auwaldbestand sowie Vertiefen des Wasserarmes zur Pillnitzer Elbinsel im Raum Dresden Zschieren
Ersatzpflanzung von Straßenbäumen innerhalb der denkmalgeschützten Allee im Bereich Stübelallee

Zur Zeit werden folgende Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben ausgeführt:

Bau eines Regenrückhaltebeckens linkselbisch
Beräumung der Kleingärten rechtselbisch und Planierung des Geländes
Untersuchungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Ort

3. Verkehrsführung während der Bauzeit

linkselbisch

Bau des neuen Käthe-Kollwitz-Ufers (Verkehr bleibt im Zuge der derzeitigen Führung)
Bau der Rampen und Anschlüsse (Verkehr verläuft im Zuge des neuen Käthe-Kollwitz-Ufers)
Weiterführende Einschränkungen/Sperrungen an Wochenende oder nachts sind derzeit nicht auszuschließen.
Fetscherstraße/Pfotenhauerstraße jeweils halbseitig, Regelung über Baustellen-LSA

rechtselbisch

Zuerst Ausbau der Nebenknoten Bautzner Straße/Fischhausstraße, Fischhausstraße/Heideparkstraße und der Verbindungsstraße (neu) zwischen Mathias-Oeder-Straße und Am Jägerpark. Weiterhin Verlegung von Versorgungsleitungen rückwärtig des Regierungspräsidiums als Baufreimachung für den Knoten Stauffenbergallee/Radeberger Straße/Waldschlößchenstraße.
Tunnelbau Waldschlößchenstraße Aufteilung in Bauabschnitte (zuerst Weströhre dann Oströhre); hier sind größere Einschränkungen unvermeidbar /zeitweilig Vollsperrung bzw. halbseitige Sperrung).

Die Bundesstraße (Bautzner Straße) ist stets je Richtung mit 1 Fahrspur befahrbar, auch über Provisorien. Sehr kurze Sperrzeiten an Wochenenden oder nachts sind jedoch nicht ganz auszuschließen.
Stauffenbergallee: eine Fahrspur je Richtung wird gewährleistet (Ausnahme: 2 Wochenenden für Brückenbau).
Der Bau der eigentlichen Brücke über die Elbe erfolgt bis auf Baustellentransporte ohne wesentliche Beeinträchtigung des Verkehrs.

4. Kosten/Finanzierung

Die Kostenberechnung für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke (mit Option) liegt Ende April 2000 vor.

Die Gesamtkosten belaufen sich nach derzeitig vorliegenden Ermittlungen auf insgesamt 271,7 Mio DM.

Davon entstehen folgende Baukosten:

Planungsabschnitt 1Baukosten 115,0 Mio DM
davon Elbbrücke 90,0 Mio DM

Planungsabschnitt 2Baukosten105,0 Mio DM
davon Tunnelbauwerke 90,0 Mio DM

Planungsabschnitt 3Baukosten 20,0 Mio DM
davon Prießnitzbrücke 9,0 Mio DM

Planungsabschnitt 4Baukosten 5,0 Mio DM

Sonstiges (Umweltmaßnahmen und Planungskosten) 26,7 Mio DM

Zur Förderung der Maßnahmen laufen Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Dresden. Ein entsprechender Förderantrag soll im Mai 2000 eingereicht werden.




Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden