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Telefonforum zum Thema Pflegekinder-Pflegeeltern

Pressemitteilung

10. Februar 2000 / l / Dre

Telefonforum zum Thema Pflegekinder-Pflegeeltern

Das Jugendamt Dresden veranstaltete ein Telefonforum rund um das Thema Pflegekinder - Pflegeeltern.

Hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

Welche Voraussetzungen muss man als Pflegefamilie mitbringen?
Als Hauptvoraussetzung müssen potentielle Pflegeeltern natürlich Liebe zu Kindern mitbringen. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien und verschiedenen Institutionen wie z.B. dem Jugendamt ist unbedingt erforderlich. Als besondere Charaktereigenschaften werden Einfühlungsvermögen, Ehrlichkeit und Toleranz genannt.

Müssen Pflegeeltern verheiratet sein?
Nein, eine Grundvoraussetzung ist das nicht. Die Pflegeeltern sollen für die ihnen anvertrauten Pflegekinder für eine bestimmte Zeit die Aufgaben der leiblichen Eltern übernehmen. Daher kommen nur Familien in Frage, bei denen die Partner in einer intakten Beziehung leben.

Dürfen Pflegeeltern berufstätig sein?
Grundsätzlich ja, allerdings kann es für bestimmte Kindern günstiger sein, wenn ein Partner der Pflegefamilie keiner Berufstätigkeit nachgeht. Das ist immer dann notwendig, wenn es sich um ein sehr kleines Kind oder (auch) um ein behindertes Kind handelt und die stundenweise Unterbringung in einer Kindertagesstätte für dieses Kind ungeeignet erscheint.

Gibt es Altersgrenzen für Pflegeeltern?
Pflegeeeltern sollten gesund sein und sich psychisch und physisch gut in der Lage fühlen, ein fremdes Kind eventuelle auf längere Sicht gut betreuen zu können. Ein natürlicher Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Kind ist im Sinne des Kindes wichtig, aber nicht Grundbedingung. Jeder einzelne Fall ist individuell zu betrachten und wird entsprechend individuell geprüft.

Wie viele Kinder darf die Pflegefamilie selbst haben?
Die Anzahl der leiblichen Kinder ist im Vorfeld nicht maßgebend. Wichtig ist die Belastbarkeit der Familie insgesamt, ausreichender Wohnraum und die Möglichkeit für das Pflegekind, entsprechend seinen notwendigen Erfordernissen handeln können. Die Aufnahmezahl von Pflegekindern ist allerdings begrenzt und richtet sich auch an der Zahl der in der Familie lebenden Kindern aus.

Interessenten können sich im Jugendamt, Riesaer Straße 7, 01129 Dresden zu den üblichen Sprechzeiten, Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, oder unter der Rufnummer 4 88 45 79 weiter informieren.




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