Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/luftreinhalteplan-2011/lkw-verbot.php 10.12.2021 15:05:44 Uhr 19.04.2024 19:46:10 Uhr

LKW-Verbot

Der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Dresden enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Luftqualität in Dresden verbessern sollen. Im Handlungsfeld Verlagerung und Optimierung der Güter- und Transportverkehre sieht der Luftreinhalteplan unter anderem vor, Lkw-Verkehr, der weder Quelle noch Ziel innerhalb des Stadtgebiets hat, in der Stadt zu minimieren und auf die Bundesautobahn zu verlagern. Dazu wurden Teile der Stadt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gesperrt.

Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile sind von der Sperrung ausgenommen. Die Verringerung der Lkw-Fahrten ohne Quelle oder Ziel in der Stadt mindert die individuelle Zusatzbelastung durch Stickstoffoxide und Feinstaubbelastung um bis zu fünf Prozent in den betroffenen Straßenzügen. Folgende Verkehrszeichen weisen den gesperrten Bereich des Stadtgebiets aus:

Verkehrszeichen 253 StVO

Überall wo dieses Zeichen  steht, besteht ein (Einfahr-) Verbot für:

  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3, 5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger
  • Zugmaschinen

Erlaubt sind:

  • Personenkraftwagen
  • Kraftomnibusse 

Ansicht eines Verkehrsschildes
Die neuen Verkehrszeichen

Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei"

Da Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in der Regel gewerblich und/oder zum Transport genutzt werden, knüpft die Ausnahmeregelung durch das Zusatzzeichen an diesen Umstand an, um Fahrten in das Stadtgebiet mit Quelle oder Ziel zu ermöglichen. 

Dienstleister

Erlaubt sind Fahrten, bei denen ein an sich nicht zulässiges  Fahrzeug benötigt wird, um eine Dienstleistung im gesperrten Bereich zu erbringen. Dazu gehören Fahrten von Gewerbetreibenden, Handwerkern oder Baufirmen von oder zum Kunden, dem Firmensitz oder von oder zur Reparatur des Fahrzeugs.

Anlieferer

Private Transporte mit Ausgangspunkt oder Ziel im gesperrten Bereich wie zum Beispiel Umzüge sind ebenfalls vom Verbot ausgenommen.

Wohnmobile

Wohnmobile auch mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen dürfen ebenfalls im gesperrten Bereich fahren.

Autobahnsperrungen

Bei besonderen Verkehrslagen auf der Autobahn, insbesondere bei Sperrungen, ist die Nutzung der dafür ausgewiesenen Umleitungsstrecken weiterhin möglich.

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