Wie kann man spenden?
Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist zuständig für die Entgegennahme und Verwendung Ihrer Spenden. Sie können den Fonds ganz allgemein unterstützen oder Ihre Spende zweckgebunden einem bestimmten Vorhaben oder einem speziellen „Bereich" (zum Beispiel für einen Baum, Brunnen, Spielplatz, eine Bank) widmen.
Sie möchten spenden?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie und stimmen das Objekt mit Ihnen ab, für das Sie spenden können. Vielen Dank!
Telefon: 0351-4887114 oder 0351-4887101
E-Mail: stadtgruen-und-abfallwirtschaft@dresden.de
Bankverbindung:
Spendenkonto der Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE 23 8505 0300 3120 0000 34
BIC: OSDDDE81XXX Ostsächsische Sparkasse Dresden
Verwendungszweck: FONDS STADTGRÜN
Spendenbescheinigung:
Die Kämmerei stellt die Spendenbescheinigung aus, wenn Sie Ihre Anschrift bei der Überweisung angegeben haben. Das Ausstellen der Spendenbescheinigung erfolgt jeweils nach Ende des Quartals und nachdem der Stadtrat der Annahme der Spenden zugestimmt hat.
Wird meine Spende gewürdigt?
Wer etwas spendet, tut dies in der Regel selbstlos und erwartet keine Gegenleistung.
Etwas zu spenden, ist jedoch keineswegs selbstverständlich!
Deshalb bedankt sich das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bei seinen Spenderinnen und Spendern ab einer bestimmten Spendensumme ganz individuell:
- Bei Spenden ab 50 Euro erhalten Sie ein Zertifikat mit frei wählbarem Text.
- Sollten Sie mehr als 250 Euro spenden wollen, würdigen wir das auf Wunsch mit einem Spendenschild (Größe A7 105 x 74 Millimeter). Der Text kann auch hier von den Spendern persönlich vorgeschlagen werden (insgesamt rund 120 Zeichen).
Ausnahmen bestehen bei denkmalgeschützten Park- und Grünanlagen sowie Denkmalen und Brunnen. Hier sind in der Regel keine Spendenschilder möglich.
Ersatz für verloren gegangene Schilder kann die Landeshauptstadt Dresden leider nicht leisten.
(Hinweis zur Barrierefreiheit: Die beiden pdf-Dateien enthalten ein Muster für eine Urkunde und ein Spendenschild und sind nicht barrierefrei.)