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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/stadtentwicklung/Regionalplan.php 03.12.2019 07:50:21 Uhr 28.03.2024 12:08:41 Uhr

Regional- und Landesplanung

Ausschnitt aus Karte 4 Verkehrsinfrastruktur des Landesentwicklungsplanes Sachsen 2013

Die städtischen Planungen - insbesondere die Bauleitplanung - erfolgen auf der Grundlage der übergeordneten Raumordnungspläne.

Für die Stadt Dresden werden relevante Ziele und Grundsätze festgelegt im:

  • Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen
  • Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Im Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen müssen die Ziele der Raumordnung beachtet und die Grundsätze berücksichtigt werden. Dies betrifft v. a. die Themen Siedlungsentwicklung, Umwelt und Naturschutz, Handel und Gewerbe, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft.

Karte der Region Oberes Elbtal / Osterzgebirge

Der Landesentwicklungsplan Sachsen ist das fachübergreifende Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung im Freistaat Sachsen.
Er enthält Ziele und Grundsätze, die insbesondere in den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Handel und Verkehr unmittelbaren Einfluss auf die Bauleitplanung in der Stadt Dresden entfalten.

Die Stadt Dresden ist in die Regionalplanung direkt eingebunden. Sie ist gemeinsam mit den benachbarten Landkreisen an der Erarbeitung des Regionalplanes Oberes Elbtal/Osterzgebirge direkt beteiligt. Neben den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist sie Mitglied des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge, der den Regionalplan erarbeitet.

Die Regionalplanung nimmt in der Raumordnung eine wichtige Ebene zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein. Einerseits setzt sie staatliche Vorgaben, wie z. B. den Landesentwicklungs­plan (LEP) um, andererseits berücksichtigt sie die Entwicklungsabsichten anderer Planungsträger, wie z. B. die Bauleitplanung der Kommunen. Dieses Gegenstromprinzip schafft Akzeptanz und Planungssicherheit.

Die regionale Kooperation findet auf weiteren Ebenen statt.
Neben der im Baugesetzbuch geregelten nachbargemeindlichen Abstimmung im Rahmen der Bauleitplanverfahren fordert bereits der Landesentwicklungsplan Sachsen die Kommunen auf, freiwillige Kooperationen mit folgenden Zielen einzurichten:

  • Entwicklung der Regionen als Handlungsebene
  • Stärkung der Eigenkräfte
  • Lösung teilräumlicher Problemlagen

Die Stadt Dresden ist in mehreren regionalen Aktionsräumen aktiv und engagiert sich in zahlreichen Projekten zur Naherholung, zum demografischen Wandel und der Regionalwirtschaft.