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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/offenlagen/vb-plan-6061-veroeffentlichung-entwurf.php 23.01.2026 15:21:35 Uhr 29.01.2026 00:18:35 Uhr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6061, Dresden-Altstadt I, Postplatz, Geschäftshaus Post Kontor

Aufstellungsbeschluss - Durchführung eines beschleunigten Verfahrens - Öffentliche Auslegung
Geltungsbereich

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 26. November 2025 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0492/25 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6061, Dresden-Altstadt I, Postplatz, Geschäftshaus Post Kontor, beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6061, Dresden-Altstadt I, Postplatz, Geschäftshaus Post Kontor, wird begrenzt im Nordwesten durch das Flurstück Nr. 3323 (geplante Gernikastraße), im Nordosten durch die Theaterstraße, im Südosten durch die Fläche des Postplatzes und im Südwesten durch die Schweriner Straße.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfinden, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sich auch innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Im elektronischen Amtsblatt Nr. e07-08-2023 vom 03.08.2023 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Die Unterlagen haben entsprechend § 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB vom 7. August bis einschließlich 8. September 2023 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein. Zusätzlich waren die kompletten Planungsunterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung einsehbar.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 26. November 2025 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0492/25 den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Revitalisierung einer innerstädtischen Brachfläche
  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Geschäftsstandorts mit integrierten öffentlichkeitswirksamen und sonstigen ergänzenden Nutzungen
  • Berücksichtigung der Belange einer gesicherten verkehrlichen und stadttechnischen Erschließung des Plangebietes
  • Berücksichtigung von Belangen des Stadtklimas, Denkmalschutzes und Hochwasserschutzes

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung eines Geschäftshauses zum Gegenstand.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6061 wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 26. Januar 2026 bis einschließlich 27. Februar 2026

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01067 Dresden, eingesehen werden.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Lilienblum Vermessung Dresden (2024): Lage- und Höhenplan, Baumkataster
  • Umweltbüro GmbH Vogtland (2020): Baugrundgutachten
  • ABD Akustik Bureau Dresden (2024): Gutachten zum Außenlärm ABD 44148-01/24 Rev.01
  • ABD Akustik Bureau Dresden (2024): Schallimmissionsprognose ABD 44148-02/24 Rev.02
  • iKD Ingenieur-Consult GmbH Dresden (2024): Erschließungskonzeption Medien
  • Haß Landschaftsarchitekten Radeberg (2024): Grünordnerischer Fachbeitrag
  • Ramboll Deutschland GmbH München (2024): Energie- und Klimaschutzkonzept
  • VKT - Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH (2024): Ermittlung der Stellplätze
  • GENEST und Partner, Ingenieurbüro Dresden (2024): Belichtungsgutachten
  • be + p, Ingenieurgesellschaft, Schneeberg (2024): Brandschutz - Grobkonzept

Die Untersuchungen und Gutachten können nach Vereinbarung im Stadtforum eingesehen werden. Für eine entsprechende Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität, Waisenhausstraße 14, 01067 Dresden, Tel.: 0351 488-3230, E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 18. Dezember 2025

gez. Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6061 im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Obergeschoss, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden während o. g. Sprechzeiten möglich.

Unterlagen

Folgende Unterlagen für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6061 können als PDF Dokumente angesehen und heruntergelagen werden.

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