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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/offenlagen/bebauungsplan-nr.3057-veroeffentlichung-entwurf.php 01.12.2025 09:49:19 Uhr 05.12.2025 07:59:18 Uhr |
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Bebauungsplan Nr. 3057, Dresden-Altstadt I Nr. 51 Neumarkt, Quartier IV/Hotel Stadt Rom
- Veröffentlichung Entwurf -
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 9. September 2020 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0173/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3057, Dresden-Altstadt I Nr. 51, Neumarkt, Quartier IV/Hotel Stadt Rom beschlossen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 28. März 2023 der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgestellt und erörtert und hat in der Fassung vom 1. November 2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich 14. April 2023 in der Stadtverwaltung der
Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 29. Oktober 2025 mit Beschluss zur V0384/25 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes in der Fassung vom 29. Oktober 2025 gebilligt und zur Veröffentlichung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.
Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes als Beitrag zur nachhaltigen Innenentwicklung durch die Wiederherstellung der historischen, geschlossenen Blockstruktur am Neumarkt zum Ziel.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3057 wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
8. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026
auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum Dresden, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.
Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:
- Schleppkurvennachweis; Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, 17. Oktober 2024
- Protokoll Abstimmung Feuerwehr; Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, 16. August 2024
- Raumhelligkeitsanalyse; Lohmeyer GmbH, 25. November 2024
- Besonnung; Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, 28. Oktober 2024
- Medien- und Erschließungskonzept; Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, 21. März 2025
Die Untersuchungen und Gutachten können nach Vereinbarung im Stadtforum eingesehen werden. Für eine entsprechende Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität, Waisenhausstraße 14, 01067 Dresden, Tel.: 0351 488-3230, E-Mail: stadtplanung-mobilität@dresden.de. Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Dresden, 17. November 2025
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3057 im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Obergeschoss, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden während o. g. Sprechzeiten möglich.
Unterlagen
Folgende Unterlagen für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 3057 können als PDF Dokumente angesehen und heruntergelagen werden.