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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/offenlagen/bebauungsplan-nr.329-erneute-veroeffentlichung.php 30.10.2025 09:24:38 Uhr 05.12.2025 07:59:18 Uhr

Bebauungsplan Nr. 329, Dresden-Pappritz Nr. 4, Am Mieschenhang

Erneute Veröffentlichung geänderter Entwurf

Die Beteiligung zum geänderten Entwurf findet in der Zeit vom 27. Oktober bis einschließlich 5. Dezember 2025 statt.

Geltungsbereich © Amt für Geodaten und Kataster und Amt für Stadtplanung und Mobilität

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat aufgrund von Änderungen und Ergänzungen des Entwurfes zum Bebauungsplan am 24. September 2025 nach § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V0278/25 die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes beschlossen. 

Der Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten geändert und ergänzt:

1. Anpassungen des Geltungsbereiches auf Basis der Untersuchungsergebnisse 

  • Rücknahme der Wald- und Grünflächen einschließlich angrenzender Flächen im 30 m Waldabstand sowie der Wendeanlage im Nordwesten
  • Rücknahme der Wald- und Grünfläche (hier naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme) einschließlich angrenzender Flächen im 30 m Waldabstand im Südosten
  • Erweiterung zur Anbindung des Wanderweges Am Rainchen im Westen
  • Anpassung des Leitungsverlaufs zur Wachwitzer Bergstraße im Südwesten
  • Anpassung der Abgrenzung der Straße Am Mieschenhang entsprechend Erschließungsplanung im Osten

2. Anpassung der Verkehrsflächen auf der Basis der qualifizierten Erschließungsplanung zur Minimierung des Eingriffes in private Flächen 

  • Änderung Wendeanlage Am Ginsterbusch, Am Rainchen sowie Ausweichbuchten/Parkbuchen
  • geänderte Stützkonstruktionen zum Abfangen der Straßen, teilweise Böschungen mit Integration in die Verkehrsfläche
  • zusätzliche Festsetzung von Flächen für Rückverankerungen
  • zusätzliche Flächen für die Ableitung des Niederschlagswassers sowie konzeptionelle Änderung 
  • konzeptionelle Änderung in Folge der Überflutungsbetrachtung

3. Vertiefung der medienseitigen Erschließung anhand des qualifizierten Erschließungskonzeptes 

4. Aktualisierung des Gehölzbestandes und entsprechende geringfügige Anpassung der Baufelder an die jeweiligen Kronentraufbereiche 

5. Zuordnung neuer externer naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen E1-E5 einschließlich neuer Zuordnungsfestsetzung, Wegfall der ursprünglichen Maßnahmen M1 und M2 und entsprechend der bedingten Festsetzung 

6. Anpassung der Festsetzungen an neues Artenschutzgutachten

  • Entfall der ursprünglichen artenschutzrechtlichen Festsetzungen und Ergänzung, lediglich als Hinweise aufgeführt
  • Ergänzung erforderlicher Nisthilfen und Ersatzstrukturen als Festsetzung

7. Erweiterung der Pflanzlisten; Änderung Substratschicht Gründach auf 12 cm 

8. Änderung Höhenbezugspunkt in Rohfußboden.

Genannte Änderungen und Ergänzungen basieren teilweise auf der Erstellung folgender neuer Gutachten bzw. Aktualisierungen:

  • Qualifizierung der Erschließungsplanung (Leistungsphase (LPH) 3 mit vorgezogenen Maßnahmen aus LPH 4) einschließlich Variantenuntersuchungen zu Wendeanlagen
  • Variantenuntersuchung zur Trassenführung der Ableitung des Schmutz- und Regenwassers einschließlich geologischer Untersuchungen und Abstimmungen zur Flächenverfügbarkeit
  • Überflutungsbetrachtung des Niederschlagswassers
  • Baugrunduntersuchung, Vermessung der Grundstücke (nicht vollständig),
  • neues Artenschutzgutachten.

Hierdurch wurden die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan. Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs - für folgende Bereiche Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt sind. 

E1
Aufforstung/Herstellung eines naturnahen, gestuften Waldsaums auf dem Flurstück 205 der Gemarkung Dresden-Malschendorf mit einer Fläche von anteilig 3.000 m². Die Kompensationsfläche und -maßnahme E1 wird folgenden Eingriffsgrundstücken zugeordnet: Flurstücke 106/13, 106/12, 106/3, 100/2, 100/e und 96/9 der Gemarkung Pappritz

E1z
Aufforstung/Herstellung eines naturnahen, gestuften Waldsaums auf dem Flurstück 205 der Gemarkung Dresden-Malschendorf mit einer Fläche von anteilig 244 m². Die Kompensationsfläche und -maßnahme E1z wird als Aufforstungsfläche nach SächsWaldG den Eingriffsgrundstücken der Verkehrserschließung zugeordnet

E2
Abbruch/Rückbau und Entsiegelung eines Garagenhofes am Niedersedlitzer Flutgraben mit einer Fläche von 2.140 m² und Wiederherstellung des Retentionsraums mit Auegrünland auf den Flurstücken 170/3 und 238 der Gemarkung Dresden-Dobritz. Die Kompensationsfläche und -maßnahme E2 wird folgenden Eingriffsgrundstücken zugeordnet: Flurstücke 106/13, 106/12, 107/6, 107/5, 106/2, 106/3, 102/2, 102/6, 100/a, 100/b, 100/1, 100/2, 100/16, 100/e, 100/f,98, 97, 96/9, 96/10, 96/12, 96/13, 94/6, 94/1, 94/2 und 93/1 der Gemarkung Pappritz

E3
Rückbau und Entsiegelung einer ehemaligen Schweinemastanlage in Schönfeld, Teilmaßnahme Stall Nr. 4, und anschließende Herstellung von extensivem Dauergrünland mit einer Fläche von anteilig 600 m² des Stallgebäudes Nr. 4 auf den Flurstücken 656 und 657 der Gemarkung Dresden-Schönfeld. Die Kompensationsfläche und -maßnahme E3 wird folgenden Eingriffsgrundstücken zugeordnet: Flurstücke 101/7 und 101/15 der Gemarkung Pappritz sowie Flurstücke 12/3, 12/i, 231 und 232/f der Gemarkung Wachwitz

E4
Rückbau und Entsiegelung einer ehemaligen Schweinemastanlage in Schönfeld, Teilmaßnahme Stall Nr. 5 und Nebenfläche Nr. 7 und anschließende Herstellung von extensivem Dauergrünland mit einer Fläche von anteilig 370 m² des Stallgebäudes Nr. 5 und 500 m² der Nebenfläche Nr. 7 auf den Flurstücken 657 und 658 der Gemarkung Dresden-Schönfeld. Die Kompensationsfläche und -maßnahme E4 wird der Verkehrserschließung zugeordnet

E5
Rückbau und Entsiegelung einer ehemaligen Schweinemastanlage in Schönfeld, Teilmaßnahme Nebenfläche Nr. 5 und Nebenfläche Nr. 6 und anschließende Herstellung von extensivem Dauergrünland mit einer Fläche von anteilig 530 m² auf den Flurstücken 655, 656 und 657 der Gemarkung Dresden-Schönfeld. Die Kompensationsfläche und -maßnahme E5 wird der Verkehrserschließung zugeordnet.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 329 wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben 

vom 27. Oktober bis einschließlich 5. Dezember 2025

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Es liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu folgenden Schwerpunkten vor:

  • Hinweis zum Radonschutz
  • unzureichende Überflutungssicherheit
  • unzureichende Planung zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und Abwasseranlagen
  • unzureichende Ausgleichsmaßnahmen (Umfang, Umsetzung, Zuordnung und Kosten)
  • Erfordernis Baugrunduntersuchung
  • Erfordernis Waldersatz, Ablehnung Waldumwandlung
  • Ablehnung Ausgliederung aus LSG (geschützte Biotope, geschützte Lebensstätte)
  • Erfordernis Rechtsanpassung Schutzgebiete (LSG, NSG, ND)
  • unzureichende Prüfung des Artenschutzes (fehlende Prüfung betroffener geschützter Tierarten/zerstörter Brutstätten, veraltete Daten)
  • fehlende Prüfung der Auswirkung auf nahe gelegene Gebiete des Netztes „Natura 2000“
  • fehlerhafte Auseinandersetzung mit der Fauna-Flora Habitatrichtlinie

Es liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu folgenden Schwerpunkten vor:

  • unsachgemäße Ableitung von Oberflächenwasser/Hangwasser
  • Bedenken zum Schutzstatus einzelner Baumstandorte
  • fehlende Berücksichtigung der Grünflächen in öffentlichen Verkehrsflächen
  • Bedenken buw. Ablehnung der Ausgleichsmaßnahmen (Angemessenheit, Umfang, Kosten, Zuordnung, Eingriff in private Rechte, Widerspruch gegen Waldumformung, alternative Maßnahmen erforderlich, Altlasten)
  • Wald und Waldabstand (Infragestellung der Gefahr bzw. des Bestandes, mögliches Baurecht und Ausnahmen zum Baurecht, Anerkennung Schutzstellung)
  • Widerspruch gegen neue Baufelder zugunsten Erhalt Grün
  • Bedenken zu den Abwasseranlagen (Situation, Bedarf, Umfang, Kosten)
  • Landschaftsschutzgebiet LSG (kein Erfordernis einer Ausgliederung, kein Eingriff)
  • Vorschläge zur CO2-Bilanz (z. B. Nutzung Erdwärme)
  • Bedenken zu den Verkehrsanlagen (Erfordernis eines reduzierten Flächenbedarfs, Eingriff in private Grundstücke durch Stützmauer, Erfordernis von Ausweichstellen, Erosionsgefahr)
  • Widerspruch gegen Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und Erhalt (fehlende Begründung)
  • Widerspruch zur Abgrenzung des Geltungsbereiches (Abgrenzung Innen- Außenbereich, Infragestellung Biot
  • Beeinträchtigungen des Lärmschutzes und des Schutzes vor Luftschadstoffe (Bodenerschütterung durch Schwerlastverkehr, Verkehrslärm, Abgase

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Tiere

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, MEP Plan GmbH, 2. Dezember 2022
  • Stellungnahme NABU-Landesverband Sachsen e. V, 5. Februar 2016

Pflanzen und Wald

  • Grünordnerischer Fachbeitrag, Landschaftsarchitekturbüro Grohmann, 15. Juli 2024
  • Stellungnahme Staatsbetrieb Sachsenforst, 7. Dezember 2015
  • Stellungnahme Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, 1. Februar 2016
  • Stellungnahme NABU-Landesverband Sachsen e. V, 5. Februar 2016
  • Stellungnahme Kreisnaturschutzbeauftragter, 3. Januar 2016

Fläche, Boden und Wasser

  • Erstmalige Erschließung des Mieschenhanggebietes Ortsteil Dresden-Pappritz, Ingenieurbüro BUNG, 27. Juli 2022
  • Überflutungsberechnung, Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH, März 2019
  • Stellungnahme Umweltamt, 14. März 2016
  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 25. Januar 2016
  • Stellungnahme NABU-Landesverband Sachsen e. V, 5. Februar 2016
  • Stellungnahme Stadtentwässerung Dresden GmbH, 26. Januar 2016
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege, 2. Februar 2016

Luft und Klima

  • Stellungnahme Umweltamt, 14. März 2016

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

  • Grünordnerischer Fachbeitrag, Landschaftsarchitekturbüro Grohmann, 15. Juli 2024
  • Erstmalige Erschließung des Mieschenhanggebietes Ortsteil Dresden-Pappritz, Ingenieurbüro BUNG, 27. Juli 2022
  • Stellungnahme Umweltamt, 14. März 2016
  • Stellungnahme GRÜNE LIGA Sachsen e. V., 10. Februar 2016
  • Stellungnahme Landesverband Sächsischer Angler e. V., 28. Januar 2016
  • Stellungnahme Kreisnaturschutzbeauftragter, 3. Januar 2016

Landschaftsschutzgebiet

  • Stellungnahme Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, 1. Februar 2016
  • Stellungnahme NABU-Landesverband Sachsen e. V, 5. Februar 2016
  • Stellungnahme GRÜNE LIGA Sachsen e. V., 10. Februar 2016
  • Stellungnahme Landesverband Sächsischer Angler e. V., 28. Januar 2016
  • Stellungnahme Kreisnaturschutzbeauftragter, 3. Januar 2016

Elektrosmog

  • Stellungnahme Umweltamt, 14. März 2016

Die Untersuchungen und Gutachten können nach Vereinbarung im Stadtforum eingesehen werden. Für eine entsprechende Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität, Waisenhausstraße 14, 01067 Dresden, Tel.: 0351 488 - 3230, E-Mail: stadtplanung-mobilität@dresden.de.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Darüber hinaus wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 329, Dresden-Pappritz Nr. 4, Am Mieschenhang am 

Mittwoch, 22. Oktober 2025, 18 Uhr 

Ratssaal der Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig, Bautzner Landstraße 291, 2. OG, 01328 Dresden vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Dresden,01.10.2025

Dirk Hilbert
Der Oberbürgermeister

in Vertretung
Jan Donhauser
Erster Bürgermeister

Hinweis:
Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in den Bebauungsplan Nr. 329 in der Ortschaft Schönfeld-Weißig, Bautzner Landstraße 291, 01328 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Unterlagen

Folgende Unterlagen für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 329 können als PDF Dokumente angesehen und heruntergelagen werden.

Kontakt

Stadtgebiet Ost (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abt. Stadtplanung Stadtgebiet

Besucheranschrift

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01069 Dresden

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