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Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Elbe-Oberlausitz-Leitung, Abschnitt Großenhain/Nord - Altwilschdorf“

Auslegung der Unterlagen vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 26. November 2025

Bekanntmachung über die Auslegung der Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Elbe-Oberlausitz-Leitung, Abschnitt Großenhain/Nord – Altwilschdorf“

vom 17. Oktober 2025

Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der 50Hertz Transmission GmbH für das oben genannte Vorhaben eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) durch.

Gegenstand der Planung ist die Errichtung und der Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Großenhain/Nord und Dresden Altwilschdorf. Dies erfolgt im Rahmen des Gesamtvorhabens „Netzausbau: Streumen - Großenhain - Dresden - Schmölln“. Die Trassenkorridore queren folgende Gemeinden: Stadt Dresden, Ebersbach, Lampertswalde, Moritzburg, Niederau, Priestewitz, Schönfeld, Stadt Großenhain, Stadt Radeburg, Thiendorf.

Die Vorhabenträgerin hat Unterlagen über die raumordnungsrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:

Unterlage Titel Anlage/Karten
1 Erläuterungsbericht Anlage 1: Datenquellen
Anlage 2: Tischvorlage zur Antragskonferenz für eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG
Karte 1: Übersichtskarte
2 Raumverträglichkeitsstudie Anlage 1: Raumordnerische Erfordernisse
Karte 1: Raum- und Siedlungsstruktur
Karte 2: Freiraumentwicklung
Karte 3: Freiraumentwicklung - Landschaftsschutz und Kulturlandschaft
Karte 4: andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen
Karte 5: Konfliktpotenzial und Ergebnis der Konformitätsprüfung
3 Überschlägige Umweltprüfung Anlage 1: Steckbriefe der Landschaftsbildräume
Anlage 2: Tabellen zur Beschreibung und Bewertung der schutzgutspezifischen Konflikte
Karte 1.1: Bestandskarte SG Mensch, insb. menschliche Gesundheit
Karte 1.2: SG Mensch, insb. menschliche Gesundheit - Konfliktpotenziale
Karte 2.1: Bestandskarte SG Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Karte 2.2: Bestandskarte SG Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt - Schutzgebiete
Karte 2.3: SG Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt - Konfliktpotenziale
Karte 3.1: Bestandskarte SG Landschaft
Karte 3.2: SG Landschaft - Konfliktpotenzial
Karte 4.1: Bestandskarte SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Karte 4.2: SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter - Konfliktpotenzial
Karte 5.1: Bestandskarte SG Boden und Fläche
Karte 5.2: SG Boden und Fläche - Konfliktpotenzial
Karte 6.1: Bestandskarte SG Grund- und Oberflächenwasser
Karte 6.2: SG Grund- und Oberflächenwasser - Konfliktpotenzial
Karte 7.1: Bestandskarte SG Luft und Klima
Karte 7.2: SG Luft und Klima - Konfliktpotenzial
Karte 8: schutzgutübergreifende Konfliktschwerpunkte
4 Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung Anlage 1: KSR-Berechnung
Karte 1: Übersichtskarte zu der Natura 2000-Erheblichkeitseinschätzung
Karte 2: Natura 2000 Risikoeinschätzung
5 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Anlage 1: Ermittlung des konstellationsspezifischen Risikos für Brutvögel
Anlage 2: Ermittlung des konstellationsspezifischen Risikos für Rastvögel
Anlage 1_2: Legende für die Bewertung des konstellationsspezifischen Risikos in Unterlage 5
6 Alternativenvergleich

Diese Unterlagen werden gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 ROG in der Zeit vom 

vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 26. November 2025

auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung → Infrastruktur → Raumordnung veröffentlicht.

Des Weiteren wird nach § 15 Abs. 3 Satz 8 ROG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen während des vorgenannten Zeitraums

in der Stadt Dresden, Stadtforum, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Mo.-Fr.: 9.00-18.00 Uhr

im Landratsamt Meißen, Kreisentwicklungsamt, Remonteplatz 8, 01558 Großenhain, Zimmer 2.61, Mo./Fr.: 8.00-12.00 Uhr, Di.: 8.00-12.00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, Do.: 8.00-12.00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Raum 213, Mo.-Do.: 9:00-14:00 Uhr sowie Fr.: 9:00-12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

  1. Jeder kann bis einschließlich 27. November 2025 Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben. Diese sollen per E-Mail an das Funktionspostfach eol@lds.​sachsen.​de an die Landesdirektion Sachsen übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 09105 Chemnitz, oder in deren Dienststellen in Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Dresden, Stauffenbergallee 2 oder Olbrichtplatz 1 und Leipzig, Braustraße 2, sowie bei der Stadt Dresden oder dem Landkreis Meißen unter den o.g. Adressen abgegeben werden.
  2. Durch Einsichtnahme in die Unterlagen oder Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.     
  3. Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)
    Bei der Abgabe von Stellungnahmen stellen Sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz (→ Unterlagen →  Raumordnung). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
  4. Hinweise zur Abgrenzung der Raumverträglichkeitsprüfung zum folgenden Planfeststellungsverfahren
    Im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt nicht mit der Zulassung des Vorhabens ab und hat gegenüber der Vorhabenträgerin und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Raumverträglichkeitsprüfung dient der Vorbereitung des sich anschließenden Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Landesdirektion Sachsen als Planfeststellungsbehörde bezieht das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in ihre Entscheidung ein.

Landesdirektion Sachsen, den 17. Oktober 2025

Joachim Brockpähler
Stellvertretender Referatsleiter Raumordnung, Stadtentwicklung

 

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