Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/demokratie-respekt/foerderprogramm.php 28.01.2022 11:41:20 Uhr 07.02.2023 03:20:03 Uhr |
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Projektförderung
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und dem Landespräventionsrat des Freistaates Sachsen fördert die Landeshauptstadt mit ihrem Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden Vereine und Institutionen, die sich auf vielfältige Weise für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort engagieren.
Jetzt Fördermittel beantragen!
Projektideen für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden gesucht
Noch bis zum 20. Februar können Vereine und andere gemeinnützige Organisationen Anträge auf Projektförderung einreichen. Unterstützt werden Projekte, die zu den Zielen des Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) passen. Das könnte zum Beispiel ein Vortrag oder eine Podiumsdiskussion zu einer aktuellen politischen Fragestellung sein, eine Begegnungsveranstaltung, die die Integration oder Inklusion zum Ziel hat, ein kulturelles Angebot, das den Teilnehmenden auch demokratische Werte vermittelt. Oder Nachbarschafts- und Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung von Toleranz und Demokratie, zusätzliche Fort- und Weiterbildungen für ehrenamtlich Tätige, etc.
Voraussetzung ist, dass das Projekt frühestens ab 1. April begonnen und noch 2022 beendet wird.
Interessierte, die noch nie einen Antrag auf Förderung über das LHP gestellt haben, sollten sich vorab von der Koordinierungs- und Fachstelle des Programms bei der Aktion Zivilcourage e. V. beraten lassen.
Sie erreichen die Fachstelle telefonisch unter 03 51/20 29 83 82 oder per E-Mail an fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de. Alle notwendigen Informationen, Formulare zur Beantragung eines Einzelprojektes sowie weitere Antragsfristen für das Förderjahr 2022 sind auf der Webseite www.demokratie-dresden.de zu finden.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen!
Mikroprojektförderung bis 1000,- Euro ab sofort möglich!
Im Rahmen des "Lokalen Handlungsprogramms für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden" (LHP) können Sie ab sofort einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Mikroprojekte bis 1000,- Euro beantragen. Bitte beachten Sie:
- Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Projektlaufzeit eingegangen sein.
- Das Projekt muss spätestens am 31.12. des laufenden Jahres beendet sein.
- Es gelten die Leitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ - Förderbereich A, die Fachförderrichtlinie des LHP Dresden, die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Rahmenrichtlinie für städtische Zuwendungen der Landeshauptstadt Dresden (RRL LHD).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die externe Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Dresden (siehe Kontaktdaten auf dieser Seite).
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich rechtsfähige, nicht-staatliche Organisationen (Vereine, Initiativen, Bündnisse u. ä.), die gemeinnützig im Sinne der §§ 51ff. Abgabenordnung (AO) sind und ihren Wirkungskreis in der Landeshauptstadt Dresden haben.
Zentrale Fördervoraussetzung ist ein Projektcharakter der beantragten Maßnahme und deren Übereinstimmung mit den Zielen des Lokalen Handlungsprogramms für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) bzw. des Bundesprogramms "Demokratie leben!".
Es wird empfohlen, sich im Vorfeld einer Antragstellung mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle in Verbindung zu setzen. Antragsfristen sind zwingend einzuhalten.
Was wird gefördert?
Es können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die den Inhalten und Zielen des Bundesprogramms bzw. des LHP entsprechen und mindestens einen der folgenden Handlungsbereiche abdecken:
1. Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens
2. Abbau von Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Extremismus
3. Förderung von politischer Bildung einschließlich historisch-politischer Bildung
4. Förderung von gesamtgesellschaftlicher Integration hin zur inklusiven Gesellschaft.
Die Vorhaben dürfen innovativ angelegt sein und sollen unterschiedliche, in der Landeshauptstadt Dresden ansässige, Zielgruppen ansprechen. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Projekte eine niedrigschwellige Teilnahme erlauben und möglichst beteiligungsorientiert umgesetzt werden. Geförderte Maßnahmen sollen die Vernetzung von kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren unterstützen und nachhaltig wirken. Besondere Chancen auf Förderung haben Vorhaben, die durch ehrenamtliches Engagement umgesetzt werden und/ oder dieses stärken.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden 2017-2022" und den Antragsunterlagen.
Was wird nicht gefördert?
- Projekte, die bereits begonnen haben,
- Projekte, die reine Integrationsmaßnahmen sind (z. B. Sprach- oder Bildungskurse für Geflüchtete)
- Projekte und Maßnahmen, die nicht über ein klares Konzept, konkrete Handlungsziele und eine Beschreibung adäquater Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele verfügen,
- Projekte und Maßnahmen, die eine unspezifische Zielgruppe ansprechen und die Auswahl der Zielgruppe unter Bezug auf politische Rahmenbedingungen, lokale Ereignisse oder empirische Befunde nicht begründen können,
- Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,
- Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können,
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch- Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.
Welche Förderhöhe können Sie beantragen?
Jährlich können pro Träger maximal 20.000,00 Euro bewilligt werden, die sich auf mehrere Projekte verteilen können.
Die Höhe der möglichen Fördersumme ist zum einen abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Zum anderen korrespondiert der mögliche Zuwendungsbetrag mit der thematischen Relevanz, Komplexität, Reichweite, Dauer und Nachhaltigkeit des Vorhabens. D. h. lang andauernde Projekte (max. 12 Monate) mit zahlreichen Einzelaktivitäten, die große Zielgruppen ansprechen, langfristig wirken, zu einem großen Teil ehrenamtlich umgesetzt werden oder nachhaltige Impulse für bürgerschaftliches Engagement setzen, können eine vergleichsweise höhere Zuwendung erwarten.
Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Förderhöhe je Vorhaben rund 5.000,00 Euro.
Die Fördermittel werden stets zweckgebunden ausgegeben und sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Sämtliche Kosten müssen daher für die Zielerreichung erforderlich und nachweisbar sein.
Zuwendungen werden stets als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die maximale Zuwendungssumme kann in der Regel 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Ein Eigenanteil von 10 Prozent der Ausgaben, bestehend aus Eigen- und/ oder Drittmitteln ist einzubringen.
Wen können Sie fragen?
Externe Fach- und Koordinierungsstelle:
Seit Januar 2020 ist die Aktion Zivilcourage e. V. Träger der externen Fach- und Koordinierungsstelle. Diese ist Ansprechpartnerin für Projektträger (und solche, die es werden wollen) sowie interessierte Vereine, Initiativen und Personen. Die Mitarbeiterinnen der Fachstelle beraten die Projektträger bei der Antragstellung, begleiten die Umsetzung geförderter Maßnahmen, unterstützen bei der Berichterstattung und Abrechnung und vernetzen Akteurinnen und Akteure.
Aktion Zivilcourage e. V.
Julia Schindler und Jessica Dietel
Besucheranschrift
Lockwitzer Str. 4, 01219 Dresden
Verkehrsverbund Oberelbe
Telefon
0351-20298382
E-Mail
fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de
Website
https://demokratie-dresden.de/
Interne Koordinierungsstelle:
Die interne Koordinierungsstelle, angesiedelt im Bürgermeisteramt der Landeshauptstadt Dresden, regelt administrative Belange, ist Ansprechpartnerin für das Bundesministerium bzw. die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und trägt die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für die Umsetzung der Dresdner Partnerschaft für Demokratie.
Interne Koordinierungsstelle LHP
Dr. Julia Günther
Referentin für Demokratie und Zivilgesellschaft
Telefon
0351 488 21 34
Fax 0351 488 21 23
E-Mail
lhp-toleranz@dresden.de
Website
http://www.dresden.de/lhp
Postanschrift
Landeshauptstadt Dresden
Bürgermeisteramt
Postfach 120020
01001 Dresden
Antragstellung
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der internen Koordinierungsstelle. Für die Einreichung Ihres Projektes sind die Antragsunterlagen und die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden, vollständig auszufüllen und in gedruckter sowie digitaler Version zu senden.
Hinweis
Falls Ihr Browser beim öffnen einer PDF-Datei die Fehlermeldung "Please wait..." anzeigt, gehen Sie zurück zur Seite mit dem Link und klicken Sie mit der rechten Maustaste auf "Ziel speichern unter...".
Folgende Unterlagen sind den Antragsunterlagen beizufügen:
- Satzung oder Gesellschaftervertrag, der den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit genügt
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gem. §§ 51 ff. Abgabeordnung
- Vereinsregisterauszug inkl. rechtsverbindlicher Vertretungsvollmacht
- detaillierter Kostenplan & Plan der Eigenleistung nach Vorlage (bitte auch digital senden)
- Angebotsauswertung (Vergabevermerk) nach Vorlage (ab 500€ netto)
- Für die Förderung von Personalkosten ein Nachweis über bestimmte berufliche Qualifikationen (Fachkraftförderung)
Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 90% der förderfähigen Gesamtausgaben als Fehlbedarfsfinanzierung. Mindestens 10% der Gesamtausgaben sind als Eigenanteil, Eigenleistung oder Drittmittel zu erbringen und nachzuweisen.
Bitte beachten Sie die Verfahrenshinweise und Merkblätter.
Antragsunterlagen
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Antragsunterlagen (*.pdf, 726 KB)
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Vorlage detaillierter Kostenplan / geplante Eigenleistungen (*.xlsx, 33 KB)
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Eingangsbestätigung & Rechtsbehelfsverzicht (*.pdf, 36 KB)
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Formular Kooperationsvereinbarung (*.pdf, 104 KB)
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Hinweise zum Verfahren (*.pdf, 310 KB)
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Merkblatt förderfähige Zuwendungen (*.pdf, 99 KB)
Häufige Fragen zur Antragstellung
Bis wann ist der Antrag einzureichen?
Ihr Antrag mit Anlagen sollte ca. 3 Wochen vor der Tagung des BGA unterschrieben per Post bei der internen Koordinierungsstelle eingehen.
Vorab (6 Wochen vor BGA Tagung) senden Sie bitte Ihren ausgefüllten Antrag (.pdf) und Ihre detaillierte Finanzkalkulation (.xlsx) für eine zeitnahe Prüfung in digitaler Form per E-Mail (lhp-toleranz@dresden.de) an die interne Koordinierungsstelle.
Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um gegebenenfalls Hinweise aufzunehmen und fristgemäß einen überarbeiteten Antrag einreichen zu können.
Welche Anlagen sind beizufügen?
per E-Mail sind folgende Unterlagen einzureichen:
„Antragsunterlagen“ im PDF-Format und detaillierter Kosten‐ und Finanzierungsplan nach Vorlage (.xlsx)
per Post sind folgende Unterlagen einzureichen:
unterschriebener „Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (LHP)“, Datenschutzerklärung und Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde
- Satzung oder Gesellschaftervertrag, der den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit genügt
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gem. §§ 51 ff. Abgabeordnung
- Vereinsregisterauszug inkl. rechtsverbindlicher Vertretungsvollmacht
- unterschriebener detaillierter Kosten‐ und Finanzierungsplan nach Vorlage
- Angebotsauswertung nach Vorlage(ab 500€ netto)
- Für die Förderung von Personalkosten ein Nachweis über bestimmte berufliche Qualifikationen (Fachkraftförderung).
Welche Anforderungen werden an das Konzept und Antragsteller(in) gestellt?
Neben der Übereinstimmung mit den genannten Förderschwerpunkten werden vom BGA folgende inhaltliche und methodische Projektkriterien in die Bewertung des Antrages einbezogen.
Die antragstellende bzw. die projekttragende Person
- muss über die konkreten Maßnahmen hinaus eine nachhaltige Wirkung der Projekte und Maßnahmen begründen,
- ist mit örtlichen Strukturen verbunden und bezieht diese in die Konzeption oder Realisierung der Maßnahmen ein,
- unterstützt die Verknüpfung von kommunalen, staatlichen und nichtstaatlichen Angeboten und strebt die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren an oder hat diese schon hergestellt,
- kann Erfahrungen im zu bearbeitenden Förderschwerpunkt nachweisen oder nachvollziehbar darlegen, wie sie das Arbeitsfeld erschließen will,
- sieht nachvollziehbare Maßnahmen zur Selbstevaluation, Selbstkritik, Erfolgskontrolle und Qualitätsentwicklung und -sicherung vor,
- beachtet bei der Konzeption seiner Projekte und Maßnahmen die Einbindung bildungsferner Schichten sowie Aspekte des Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion.
Ein Entscheidungskriterium der Vergabe einer Zuwendung ist auch die Vollständigkeit, äußere Form und inhaltliche Prägnanz sowie Nachvollziehbarkeit eines Antrages.
Was ist der Projektzeitraum?
Der maximale Projektzeitraum wäre vom 1.1. - 31.12. eines Kalenderjahres. Eine überjährige oder mehrjährige Förderung ist nicht möglich.
Der Projektzeitraum sollte sehr großzügig geplant werden, da nur Kosten geltend gemacht werden können, die in diesem Zeitraum liegen.
Durchführung
Durchführungsunterlagen
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Formular Honorarvereinbarung & Honorarabrechnung (*.pdf, 117 KB)
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Formular Tätigkeitsnachweis SV Personal (*.pdf, 69 KB)
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Formular Teilnehmerliste (*.pdf, 75 KB)
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Formular Auszahlungsantrag (*.pdf, 71 KB)
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Formular Reisekostenabrechnung (*.pdf, 89 KB)
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Formular Änderungsmitteilung (*.pdf, 55 KB)
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Vorlage Erstattung verauslagter Kosten (*.docx, 13 KB)
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Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit (*.pdf, 152 KB)
Bei der Durchführung Ihres Projektes achten Sie bitte auf die im Zuwendungsbescheid enthaltenen geltenden Regelungen. Werden diese Regelungen nicht beachtet, kann es gegebenenfalls zu Rückforderungen kommen.
Der Mittelabruf erfolgt mit dem "Auszahlungsantrag". Durch die Erklärung eines Rechtsbehelfsverzichts kann die Bestandskraft des Zuwendungsbescheids herbeigeführt und damit die Auszahlung beschleunigt werden.
Die ausgezahlten Zuwendungen unterliegen einer Zweckbindung. Verwenden Sie diese Zuwendungen daher nur für die im bewilligten Finanzierungsplan genannten Ausgaben.
Sollten sich relevante Änderungen, insbesondere zur Finanzierung und Realisierung des Projekts abzeichnen, informieren Sie umgehend die interne Koordinierungsstelle, um Nachteile zu vermeiden.
Die Projektträger sollen in geeigneter Art und Weise für ihr Projekt Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Bei allen Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (Pressemitteilungen, Publikationen, Berichte, Arbeitsmaterialien, Einladungen, Flyer, Plakate, Handouts etc.) ist auf die Förderung des Projektes durch das LHP der Landeshauptstadt Dresden und des Bundesprogramms "Demokratie leben!" hinzuweisen.
Sämtliche Veröffentlichungen und Verlautbarungen sind der internen Koordinierungsstelle vor Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen.
Fragen zur Durchführung
Was ist beim Mittelabruf zu beachten?
Es können nicht mehr Fördermittel abgerufen werden, als Sie bereits ausgegeben haben oder in den nächsten 6 Wochen ausgeben werden. Da es sich bei Förderungen im Rahmen des LHP bzw. des Bundesprogramms "Demokratie leben!" um eine Fehlbedarfsfinanzierung handelt, müssen außerdem zunächst vorhandene Eigen- und Drittmittel zur Zahlung anfallender Kosten eingesetzt werden.
Wozu ist die Dokumentation der Teilnehmerzahl?
Die am Projekt direkt beteiligten Personen müssen Ihre Teilnahme mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigen. Bei Minderjährigen ist die Bestätigung des Veranstalters ausreichend. Die Dokumentation dient dem Nachweis, dass das Projekt umgesetzt wurde und ob die gesetzten Erfolgsindikatoren zutreffen.
Wozu dient der Tätigkeitsnachweis?
Die gewährte Zuwendung ist zweckgebunden, d.h. dass die Gelder nur für Tätigkeiten im Rahmen des Projektes und des bestätigten Finanz- und Kalkulationsplanes verwendet werden dürfen, mithin müssen die Personal- und Honorarkosten abgegrenzt werden. Die Tätigkeiten des eingesetzten Personals sowie die der Honorarkräfte müssen daher für jeden Tag detailliert dokumentiert werden.
Wozu dient die Vorlage "Erstattung verauslagter Kosten"?
Wenn Sie mit privaten Geld für Ihren Projektträger eine Anschaffung (Briefmarken, Klebeband etc.) tätigen, möchten Sie das verauslagte Geld wieder zurückerstattet bekommen. Die Rückerstattung durch den Projektträger kann nur erfolgen, wenn der Projektträger den Buchungsgrund der Überweisung an die verauslagende Privatperson belegen kann. Als Buchungsbeleg dient in diesem Fall die ausgefüllte Vorlage "Erstattung verauslagter Kosten" samt angehefteter Originalrechnung.
Abrechnung
Abrechnungsunterlagen
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Sachbericht (*.pdf, 228 KB)
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Verwendungsnachweis (*.xlsx, 116 KB)
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Merkblatt Vergabe (*.pdf, 357 KB)
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Vergabevermerk (*.pdf, 1 MB)
Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung hat zum Ende der Bewilligungszeit durch Vorlage eines Verwendungsnachweises, der aus einem Abschlussbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht, zu erfolgen. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine Belegliste beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind.
Der Verwendungsnachweis ist in digitaler Form und zusammen mit allen weiteren Anlagen (Tätigkeitsnachweis, Honorarabrechnung, Reiseabrechnung, Liste der Teilnehmenden und Originalbelegen) innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes auch in gedruckter Form, an die interne Koordinierungsstelle zu senden.
Durch Unterschrift bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass die Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Sinne des Programms verwendet worden sind, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und den Belegen übereinstimmen. Die Originalbelege erhalten Sie nach Prüfung wieder zurück.
Bitte beachten Sie die Verfahrenshinweise und das Merkblatt zu den förderfähigen Ausgaben.
Die interne Koordinierungsstelle, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder seine Beauftragten sowie der Bunderechnungshof (gesetzliches Prüfrecht nach §§91, 100 BHO) / die Regiestelle sind berechtigt, die Verwendung der Mittel zu prüfen.
Fragen zur Abrechnung
Was muss per Post an die interne Koordinierungsstelle gesendet werden?
- Sachbericht (unterschrieben und gestempelt)
- Belegliste (Ein- und Ausgaben notieren)
- Liste der Teilnehmenden
- Tätigkeitsnachweis (nur bei beantragten SV-pflichtigen Personalausgaben)
- Reisekostenabrechnug (bei Fahren mit Privatfahrzeug)
- Honorarabrechnung
- Vergabevermerk (ab 500,00 € netto)
- 5 Belegexemplare der Projektöffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Broschüren, PR, etc.)
- Projektfotos
- Berichterstattung in der Presse
- Rechnungen im Original
- Bezahlt-Nachweise als Kopie (Kontoauszüge, Bankbelege, Kassenbuch, etc.)
Was muss per E-Mail an die interne Koordinierungsstelle gesendet werden?
- Abschlussbericht (ohne Unterschrift)
- Belegliste (Ein- und Ausgaben notieren)
- Projektöffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Broschüren, etc.)
- Projektfotos (jpg.)
- Berichterstattung in der Presse
Wer entscheidet über die Förderung?
Nach der formellen und fachlichen Vorprüfung durch die interne Koordinierungsstelle werden alle Anträge mit einem Votum versehen. Zusammen mit einer Übersicht über die bereits erfolgten Förderungen im Jahr werden die Anträge dem Begleitausschuss übergeben.
Der Begleitausschuss (BGA), dem Vertreterinnen bzw. Vertreter der Zivilgesellschaft sowie der Ämter der Landeshauptstadt Dresden angehören, entscheidet der Höhe und der Sache nach.
Das durch Mehrheitsbeschluss gefasste Fördervotum wird an die Landeshauptstadt Dresden weitergeleitet. Für die kommunalen Mittel des LHP hat das federführende Amt und der Oberbürgermeister ein haushalterisches Vetorecht sowie Letztentscheidungsrecht.
Die Landeshauptstadt Dresden bescheidet auf der Grundlage der Beschlüsse des Begleitausschusses die Zuwendung.
Bitte beachten Sie, dass es kein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht. Insbesondere besteht bei einer Förderung von Projekten kein Rechtsanspruch auf eine Förderung von Folgeprojekten.
Die Geschäftsordnung des Begleitausschusses wurde vom Oberbürgermeister im Juni 2021 unterschrieben.
Begleitausschuss
Als stimmberechtigte Mitglieder des Begleitausschusses wurden durch den Oberbürgermeister als dem Ausschussvorsitzenden jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter
- des Bürgermeisteramtes
- des Sozialamtes
- des Jugendamtes
- des Amtes für Kultur und Denkmalschutz
- des Stadtsportbundes Dresden e. V.,
- des Ausländerrates Dresden e. V.
- des Kulturbüro Sachsen e. V.
- des Kreiselternrates Dresden e. V.
- des Dresdner Geschichtsvereins e. V.
- der TU Dresden (Institut für Politikwissenschaft)
- des Ev.-Luth. Kirchenbezirks Dresden-Mitte
- des Kriminalpräventiven Rates sowie
- der Gruppe von Menschen mit Behinderungen
berufen.
Als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht wirken die Gleichstellungsbeauftragte und die Integrations- und Ausländerbeauftragte im Begleitausschuss mit.
Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetze
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Förderleitlinie A 2018 - Demokratie leben! 16.05.2018 (*.pdf, 341 KB)
-
Bundesreisekostengesetz 26.05.2005 (*.pdf, 98 KB)