Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/scheidung_anerkennung.php 30.12.2021 17:22:59 Uhr 19.04.2024 09:25:03 Uhr

Anerkennung einer im Ausland geschiedenen Ehe

Ausländische Scheidung

Im Standesamt Dresden können Anträge auf Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile gestellt werden. Das Oberlandesgericht Dresden ist für die Prüfung des Antrags vom Standesamt zuständig.

Im Internetauftritt des Oberlandesgerichts finden Sie sehr übersichtlich dargestellt, welche Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden müssen.

    Wo kann der Antrag gestellt werden? 

    Handelt es sich um einen eigenständigen Antrag ist für die Entgegennahme das Sachgebiet Urkundenwesen zuständig.

    Ist die Anerkennung der im Ausland geschiedenen Ehe im Zusammenhang mit einer Geburt, neuen Eheschließung oder eines Sterbefalls notwendig, wird dies im entsprechenden Verfahren mit eingeleitet.

    Datenschutz im Standesamt

    Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist.

    Kontakt

    Anerkennung einer Scheidung im Ausland

    Landeshauptstadt Dresden
    Bürgeramt
    Abteilung Standesamt
    Sachgebiet Urkundenwesen


    Besucheranschrift

    Provianthofstraße 7
    (Heeresbäckerei)
    01099 Dresden


    Themenstadtplan

    Öffentlicher Personennahverkehr

    Straßenbahnlinie 7 oder 8 Haltestelle Heeresbäckerei

    Telefon 0351-4886790
    Fax 0351-4886783
    E-Mail standesamt-urkundenstelle@dresden.de


    Postanschrift

    PF 12 00 20
    01001 Dresden


    Öffnungszeiten

    Montag 9 bis 12 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
    Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.