Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php 31.01.2023 09:03:48 Uhr 07.02.2023 02:26:44 Uhr |
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Beherbergungssteuer
Wer wird besteuert?
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten. Die Übernachtung auf Wohnmobilstandplätzen ist steuerpflichtig, sofern dort besondere Sanitärräume angeboten werden.
Ausnahmen von der Steuerpflicht sind in der Satzung geregelt (§ 2 Absätze 2 und 3, § 3).
Achtung: Zum 1. Juli 2023 tritt eine Satzungsänderung in Kraft. Beherbergungssteuerpflichtig sind dann auch alle berufs- und ausbildungsbedingten Beherbergungen.
Wie hoch ist die Beherbergungssteuer und wann ist sie zu entrichten?
Die Beherbergungssteuer beträgt sechs Prozent des Übernachtungspreises und ist bei der Abreise zu entrichten.
Mehr Informationen zur Beherbergungssteuer finden Sie unter den nachfolgenden Punkten.
Beherbergungssteuer für Beherbergungseinrichtungen
Beherbergungssteuer für Gäste
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Sachgebiet Beherbergungssteuer
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