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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/08/pm_025.php 15.08.2023 15:18:08 Uhr 17.05.2024 08:56:32 Uhr

Geflügelausstellungen in Dresden wieder möglich

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hebt Verbotsverfügung auf

Weil die Anzahl der neu festgestellten Fälle von Geflügelpest – auch bezeichnet als Vogelgrippe – in den letzten Monaten zurückging und das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko für eine erneute Ausbreitung der Tierseuche durch Geflügelausstellungen derzeit als moderat einschätzt, können Geflügelausstellungen in Dresden ab 29. August 2023 wieder stattfinden. Die entsprechende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 15. August 2023 unter www.dresden.de/amtsblatt und unter www.dresden.de/gefluegelpest 
Hier stellt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt außerdem umfangreiche Informationen rund um die Tierseuche bereit.

Veranstalter und Geflügelhalter müssen weiterhin dafür sorgen, dass die gehaltenen Vögel ausreichend gegen das Geflügelpestvirus geschützt werden und ein Eintrag der Tierseuche in die Geflügelbestände verhindert wird. Beispielsweise soll das Geflügel keinen Kontakt zu Wildtieren haben, Tierhalter sollen sich vor und nach dem Kontakt mit gehaltenen Vögeln die Hände gründlich reinigen bzw. desinfizieren, Tränken sollen mit Leitungswasser gefüllt werden – nicht mit Regen- oder Oberflächenwasser. Tote Vögel dürfen nicht berührt werden.

Seit 23. Dezember 2022 verbot eine Allgemeinverfügung sämtliche Ausstellungen, Märkte, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird. Ziel war es, die Einschleppung und Verbreitung des Virus zu verhindern. Vorausgegangen waren mehrere Ausbrüche der Geflügelpest, die in Verbindung mit der Teilnahme an Geflügelausstellungen standen. Diese Allgemeinverfügung hat das Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt jetzt aufgehoben.
Die Aviäre Influenza – auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet – ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Betroffen sind Haus- und Wildvögel. Das Virus ist hoch ansteckend und kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren Krankheitssymptomen wie Atemnot, Rückgang der Legeleistung, Durchfall und hohen Tierverlusten führen. Sehr empfänglich sind außerdem bestimmte Wildvögel – vor allem Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse und Möwen sowie Greifvögel, wie Habichte und Bussarde, aber auch aasfressende Vögel wie Krähen. Bei engem Kontakt zu infiziertem, erkranktem oder totem Geflügel oder zu Geflügelausscheidungen ist eine Übertragung auf den Menschen möglich (grippale Symptomatik). 

Weitere Informationen:

www.dresden.de/gefluegelpest
www.dresden.de/amtsblatt