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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/12/pm_030.php 15.12.2016 14:01:36 Uhr 18.04.2024 04:41:05 Uhr

Neuer Dresdner Mietspiegel: Vergleichsmiete steigt um 6,8 Prozent

„Der neue Dresdner Mietspiegel zeigt die Dynamik am Wohnungsmarkt. Die Mieten in unserer Stadt steigen weiter. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist in den vergangenen beiden Jahren von durchschnittlich 5,70 Euro auf 6,09 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Das entspricht einer Erhöhung um 6,8 Prozent“, so die für Wohnen zuständige Bürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann bei der Vorstellung des Mietspiegels 2017.

„In den einzelnen Wohnungsmarktsegmenten sind die Entwicklungen mitunter sehr verschieden“, betont Kaufmann. Die geringsten Mieten mit durchschnittlich 4,45 Euro pro Quadratmeter werden für Wohnungen mit einfacher Ausstattung gezahlt. Gerade in diesem preiswerten Segment ist jedoch der Anstieg am stärksten. Die Bürgermeisterin sieht dafür mehrere Gründe: „Die Mietspiegeldaten sind ein Beleg dafür, dass es immer weniger preiswerte Wohnungen in Dresden gibt. Das resultiert einerseits aus Sanierungen von Wohnungen, die nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Außerdem finden gerade dort relativ häufig Mieterwechsel statt. Nicht selten nutzen die Vermieter die Neuvermietung für eine Erhöhung der Miete.“ Für moderne und hochwertig ausgestattete Wohnungen bewegen sich die Mieten in Lagen wie Blasewitz und Loschwitz aktuell im Durchschnitt bei bis zu 8,50 Euro pro Quadratmeter.

„Die Entwicklung der Mieten in Dresden folgt dem bundesweiten Trend“, ergänzt Kaufmann. Die ortsübliche Vergleichsmiete in Sachsens Landeshauptstadt liegt im Mittelfeld der deutschen Großstädte. In den Hauptstädten München (10,73 Euro), Stuttgart (8,44 Euro) und Hannover (6,51 Euro) fallen im Durchschnitt wesentlich höhere Mieten an als in Dresden.

„Moderate Mieten sind ein wichtiger Standortfaktor. Es darf nicht sein, dass Facharbeiter und junge Familien unserer Stadt den Rücken kehren, weil sie sich hier keine Wohnung leisten können. Eine städtische Wohnungspolitik muss darauf ausgerichtet sein, die Grundversorgung mit Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu sichern“, stellt Kaufmann klar. Kompensation verspricht sich die Bürgermeisterin von der Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft: „Die Beschlussvorlage steht im 1. Quartal 2017 auf der Tagesordnung des Stadtrats.“ Weitere Steuerungsmöglichkeiten bestehen nach Aussage von Kaufmann im Erwerb von Belegungsrechten für günstigen Wohnraum und im Aufbau einer Wohnberatung.

Der Mietspiegel 2017 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2018. Wie in den Vorjahren handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Er wurde in der Projektgruppe Mietspiegel von den Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter anerkannt. Die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete dient der Begrenzung von Mieterhöhungsverlangen in bestehenden Mietverträgen. Damit ist der Mietspiegel zugleich Informationsquelle und Ordnungsrahmen für die Mietvertragsparteien. Für den neuen Mietspiegel wurden 1 900 Mieterinnen und Mieter mündlich über ihre Wohnung und die Höhe der Miete befragt. Wohnungsunternehmen stellten weitere 1 500 Datensätze bereit. Die Datenerhebung und -auswertung erfolgte nach wissenschaftlichen Regeln durch das Institut GEWOS. Die Kommunale Statistikstelle hat die Erhebung und Auswertung der Daten begleitet.

Mietspiegel 2017

Der Mietspiegel ist in den Bürgerbüros und Stadtkassen gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro erhältlich.

Darüber hinaus finden Sie den Mietspiegel sowie weitere Informationen online unter www.dresden.de/mietspiegel