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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/04/c_305.php 29.05.2015 00:27:20 Uhr 14.05.2024 22:12:51 Uhr

Schwere Zeiten für Bußgeldsünder und Steuermuffel - Stadtkasse rüstet auf

Neben den bisher schon genutzten Möglichkeiten Schulden einzutreiben, wird Dresden in den nächsten Tagen erstmals Parkkrallen einsetzen. Hartnäckigen Schuldnern wird mittels einer Parkkralle das Auto still gelegt, welches damit bis zum Begleichen der offenen Forderungen aus dem Verkehr gezogen ist. Besser ist es also, rechtzeitig mit der Stadtkasse Kontakt aufzunehmen und seine Schulden zu bezahlen. Das erspart allen Beteiligten viel Ärger und Unannehmlichkeiten. Übrigens können auch Steuern mittels Parkkralle beigetrieben werden. Vorerst wird das in Dresden aber eher die Ausnahme sein. Schwerpunkte bilden in der Landeshauptstadt die Bußgeldsünder.

Dank einer neuen Software kann die Stadt ihr Mahnwesen und die Beitreibung von Schulden in den nächsten Monaten erheblich beschleunigen. Brauchte es in den letzten Jahren wegen der hohen Fallzahlen manchmal Monate bis zur Mahnung, können sich Schuldner darauf jetzt nicht mehr verlassen. Vollstreckungsmaßnahmen zum Einziehen von Schulden können zügig und zeitnah vorbereitet und durchgeführt werden.

Allein 18.000 Dresdner Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Institutionen und Vereine schulden der Landeshauptstadt insgesamt 45.900 Bußgelder in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Die Gründe sind meist falsches Parken und zu schnelles Fahren. Gegen fast die Hälfte dieser Zahlungsunwilligen laufen bereits Vollstreckungsmaßnahmen. 600 besonders hartnäckige Dresdner haben 11.600 dieser Bußgelder offen. Auf sie wird sich die Arbeit der insgesamt 13 Vollstreckungsbediensteten der Stadtkasse in den nächsten Wochen und Monaten besonders konzentrieren.

Einsatz der Parkkralle
Der Schuldner wird in der Regel zunächst vom Vollstreckungsbediensteten aufgesucht. In Ausnahmefällen wird davon abgesehen, wenn Informationen zum Schuldner bereits vorliegen (z. B. Konto-Nummer, Arbeitgeber). Wird der Bürger nicht angetroffen, hinterlässt der Vollstreckungsbedienstete eine Nachricht, die alle wichtigen Informationen, wie Telefon, Zimmer-Nummer und Sprechzeiten, enthält. Bleibt die Zahlung dennoch aus, kann es durchaus passieren, dass ein zahlungsunwilliger Schuldner sein Auto plötzlich mit einer Parkkralle blockiert und mit entsprechenden Hinweisen der Stadtkasse versehen vorfindet

Die Parkkralle bleibt bis zur Zahlung bzw. Kontaktaufnahme des Zahlungspflichtigen mit der Stadtkasse am Fahrzeug. Erfolgt innerhalb von einer Woche keine Reaktion des Zahlungspflichtigen, wird das Auto aus dem öffentlichen Verkehrsraum kostenpflichtig und bis zur weiteren Verwertung sichergestellt. Alle notwendigen Informationen zum stillzulegenden Fahrzeug werden vor dem Einsatz der Parkkralle durch die Stadtkasse geprüft. Die Parkkralle kann durch einen Vollstreckungsbediensteten allein angebracht werden und verursacht keine Schäden am Auto. Gut sichtbar werden Warnhinweisschilder mit allen Informationen für den Fahrzeugführer angebracht.

Wie kann die Stadt offene Forderungen eintreiben?
Nach einmaliger, erfolgloser Mahnung werden offene Forderungen an die Beitreibung übergeben. Ab diesem Moment erfolgt der Kontakt mit dem Zahlungspflichtigen über Vollstreckungsmaßnahmen, die für den Schuldner kostenpflichtig sind und nicht gesondert angekündigt werden müssen. Zu diesen Vollstreckungsmaßnahmen gehören: Konten- und Lohnpfändung, zwangsweise Wohnungsöffnung mit Sachpfändung, Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid), Beantragung der Erzwingungs-Haft und jetzt neu, der Einsatz der Parkkralle.

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