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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/09/c_806.php 29.05.2015 00:19:36 Uhr 15.05.2024 02:06:23 Uhr

Abfallgebühren sparen um jeden Preis?

Restabfälle gehören in Tonne oder Sack

Nach der seit dem 1. Januar 2003 geltenden Abfallwirtschaftsgebührensatzung wird je Rest-abfallbehälter ein Grundbetrag berechnet. Hinzu kommt ein Leistungsbetrag entsprechend der Anzahl der Entleerungen des Behälters. Die Gebühren für die Entsorgung von Restabfall werden damit auch von der Behältergröße beeinflusst.

Einige Grundstückseigentümer, besonders von kleineren Grundstücken, bestellten daraufhin Abfallbehälter ab oder tauschten vorhandene große Behälter gegen kleinere.
Angemessen und vernünftig ist solch ein Tausch, wenn für den Haushalt ein zu großer Behälter benutzt wird.
Unvernünftig dagegen, wenn die Restabfälle nicht mehr in den kleineren Behälter passen: Der Deckel der überfüllten Tonne lässt sich nicht mehr schließen oder die Abfälle werden neben der Tonne gelagert.
Die offenen Müllbehälter verbreiten unangenehme Gerüche und werden zu Brutstätten von Schädlingen. — Ein Verstoß gegen die Stadthygiene.

Das Abfallamt erinnert daran, dass auch Restabfälle, die nicht in den Behälter passen, entsorgt werden. Dafür werden pro angefangener 120-l-Einheit zusätzlich 7,23 Euro Gebühren berechnet.
Für vereinzelt größere Mengen Restabfälle, die zum Beispiel beim Renovieren anfallen, können bei den Entsorgungsunternehmen gegen Gebühr Restabfallsäcke erworben werden. Diese Säcke entsorgen die Firmen bei ihren Touren.
Wer jedoch diese Kosten sparen will und seine Abfallbehälter überfüllt oder Abfälle außerhalb der Behälter ablegt, muss dagegen mit einer Geldbuße bis 500 Euro rechnen.

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