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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/06/c_502.php 29.05.2015 00:10:51 Uhr 29.04.2024 19:31:01 Uhr

Kulturpalast: Stadt berät über Varianten für den Umbau

Ausgangslage
Der Umbau des Kulturpalastes zu einem Konzerthaus mit akustisch hochwertigem Saal ist für Dresden kulturpolitisch von höchster Priorität.
Seit 1992 ist die Landeshauptstadt intensiv bemüht, ein Konzerthaus zu errichten. Mehrere Varianten und Standorte wurden geprüft. Der Kulturpalast erweist sich als besonders geeignet. Für das Vorhaben existieren verschiedene Konzepte. Eine ämterübergreifende Projektgruppe untersuchte diese:
- 1993 — 1996 wurden in mehreren Machbarkeitsstudien unter Federführung der AIK Planungsbüro Kulturbauten GmbH und des Schalltechnischen Beratungsbüros Müller BBM GmbH Umbaumöglichkeiten des Festsaales im Kulturpalast zu einem Konzertsaal untersucht.
- 1997 beauftragte das Hochbauamt der Landeshauptstadt die Architektengemeinschaft Kulturbauten Schölzel / Kämmler mit der Generalplanung zum 1. Bauabschnitt Umbau des Kulturpalastes zur Konzerthalle der Dresdner Philharmonie.
- 2001 wurde die Phase Entwurfsplanung einschließlich einer Kostenberechnung unter Mitwirkung von 10 Fachplanern und Gutachterbüros abgeschlossen.

Die im Januar 2003 einberufene neue Projektgruppe "Kulturpalast" hatte die Aufgabe, eine bzw. mehrere realisierungsfähige Lösungen für den Umbau des Kulturpalastes zu einem Konzert- und Veranstaltungssaal zu erarbeiten und eine Grundsatzentscheidung vorzubereiten. In die Arbeit der Projektgruppe waren die nachfolgenden Ämter und Einrichtungen eingebunden: Kulturamt, Stadtplanungsamt, Hochbauamt, Amt für Wirtschaftsförderung, Liegenschaftsamt, Stadtkämmerei, STESAD GmbH, Konzert- & Kongressgesellschaft mbH Dresden, Dresdner Philharmonie, Architekt Herr Schölzel Insbesondere wurde untersucht, ob die Nutzung als philharmonischer Konzertsaal erweitert werden kann, ohne damit die akustische Qualität des geplanten neuen Konzertsaales aufgeben zu müssen. Um das Projekt zu finanzieren erfolgte im Jahr 2000 eine Ausschreibung von Grundstücksflächen um den Kulturpalast. Die Einnahmen, die durch die Ausschreibung der vom Stadtrat beschlossenen Grundstücksveräußerung zu erlangen sind, reichen nicht zur Finanzierung des Vorhabens. Die Errichtung eines hochwertigen Konzerthauses durch Umbau oder Neubau mit erheblichen Kosten verbunden, welche in der derzeitigen Haushaltssituation nur schwer darstellbar sind. Für den Umbau des Kulturpalastes sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 15 Mio Euro notwendig. Nach Sondierungsgesprächen mit dem Regierungspräsidium Dresden wurde deutlich: Das Projekt kann nur realisiert werden, wenn die notwendigen Mittel innerhalb eines genehmigungsfähigen Haushaltes durch die Landeshauptstadt Dresden aufgebracht werden können. Eine zusätzliche Neuverschuldung mittels Kredit oder kreditähnlichem Rechtsgeschäft wäre voraussichtlich aufgrund der Haushalts- und Verschuldungssituation der Landeshauptstadt Dresden nicht genehmigungsfähig. Im Rahmen der Grundstücksausschreibung fand sich nur ein Investor, der bereit ist, den geforderten Grundstückskaufpreis zu zahlen. Gleichzeitig legte dieser Investor ein Projektentwurf vor, wie die Überbauung und Nutzung der erworbenen Flurstücke künftig aussehen muss, damit das Gesamtprojekt wirtschaftlich tragfähig wird und dieser Entwurf entspricht nicht der in der Ausschreibung vorgesehenen Variante. Ein erster aufgestellter Wirtschaftsplan für eine gemeinsame Nutzung des neuen Konzerthauses durch die Dresdener Philharmonie und die Konzert- & Kongressgesellschaft mbH Dresden (KKG), ergab einen erhöhten städtischen Zuschussbedarf während der Betreibung von derzeit knapp 12 Mio. EUR auf mindestens 13,5 Mio. Euro bis maximal 14,1 Mio. Euro je nach erreichter Auslastung. Eine Zuschusserhöhung gegenüber dem Jahr 2002 um 1,6 Mio. Euro bis 2,1 Mio. Euro wäre notwendig. Diese Mittel müssen im Verwaltungshaushalt frühestens ab 2006 eingestellt bzw. im Rahmen der evtl. Bildung einer Stiftung berücksichtigt werden. Zur Präzisierung sind hier noch weitere Untersuchungen notwendig, in die Überlegungen bzgl. der Stiftungsbildung oder Fusion der Dresdner Philharmonie und der KKG einfließen. Können die notwendigen Haushaltsmittel nicht ohne Neuverschuldung dargestellt werden oder ergibt das weitere Verfahren, dass es kein Angebot zu den hier angenommenen Konditionen gibt, ist der Umbau des Kulturpalastes zu einem Konzerthaus mit akustisch hochwertigem Saal in absehbarer Zeit nicht möglich.
Nachfolgend werden die durch eine ämterübergreifende Projektgruppe zusammengetragenen entscheidungsrelevanten Daten und Rahmenbedingungen dargestellt.

Varianten zum Umbau des Kulturpalastes
Variante 1

Umbau und Umbauung des Kulturpalastes gemäß Entwurf der Sachsenbau vom 25. März 2003. Errichtung einer Einkaufs- und Büropassage mit integrierten Hotels und Gastronomieeinrichtungen, Umbauung des vorhandenen Kulturpalastes auf Nord-, Süd- und Westseite mit erheblichem Rückbau des Kulturpalastes selbst, teilweise Entkernung des Hauses und Neubau des Konzertsaales.
Variante 2

Sanierung und Erhaltung des vorhandenen Kulturpalastes. Fortführung der schrittweisen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, durch Einbauten im Bühnen- und Saalbereich und anderen Maßnahmen werden die akustischen Unzulänglichkeiten des bestehenden Mehrzwecksaales punktuell verbessert.
Variante 3

Umbau des vorhandenen Kulturpalastes zum Konzerthaus Dresden. Erhaltung des bestehenden Kulturpalastes in seiner Kubatur, Umbau des Mehrzwecksaales zu einem akustisch hochwertigen Konzertsaal, Anpassung und Sanierung aller Funktionsbereiche.

Die haushaltspolitische Problemsituation stellt sich folgendermaßen dar:

Auf der Basis der vom Stadtrat auf anderen Politikfeldern getroffenen Entscheidungen (höchste Priorität für die Umsetzung von Straßenbaufördermitteln, städtebauliche Sanierung, Schulbau, Kindertagesstättensanierung) ist das Projekt im Moment nicht in den Haushaltsplan ab 2004 einzuordnen. Von daher ist die Verwaltungsspitze zu dem Ergebnis gekommen, dass aus haushaltspolitischen Gründen die Entscheidung zum Thema Kulturpalast nicht vorgezogen und nicht unabhängig von den anderen Investitionsschwerpunkten und Politikfeldern isoliert getroffen werden kann. Daher gibt der Verwaltungsvorstand den umfassenden Variantenvergleich den Stadträten zur Kenntnis und terminiert die Entscheidung zur Finanzierung des Umbaus des Kulturpalastes innerhalb der Debatte zum Haushaltsplan 2004 und der dort neu zu überarbeitenden mittelfristigen Investitions- und Finanzplanung. Derzeit ist die haushaltspolitische Gesamtsituation der öffentlichen Kassen und insbesondere der Kommunen mehr als schwierig, so dass grundlegende Einzelentscheidungen im Gesamtkontext der Finanzierungsmöglichkeiten gestellt werden müssen. Da die Wirtschaft in Deutschland derzeit stagniert, stagnieren die öffentlichen Einnahmen bzw. sind sogar rückläufig. Die gleichzeitig steigenden Personalkosten (siehe Tarifabschlüsse im öffentlichen Bereich) und Sozialausgaben erzwingen von den Kommunen und folgerichtig auch von der Landeshauptstadt Dresden zusätzliche Anstrengungen in der Haushaltkonsolidierung, um den Haushalt ausgleichen zu können. Gleichzeitig muss die Landeshauptstadt die notwendigen Eigenmittel aufbringen, um sowohl die in großem Umfange zur Verfügung gestellten Fluthilfegelder als auch die regulären Fördermittel von Bund und Land mit Eigenmitteln zu ergänzen. Da trotzdem große Instandhaltungsstaus in Schulen, Kindertagesstätten, Sportanlagen und Verwaltungsgebäuden bestehen, muss jede große Finanzierungsentscheidung im Kontext der gesamtstädtischen Investitionsnotwendigkeiten im Rahmen der Haushaltsdebatte erörtert und gegeneinander abgewogen werden.

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