Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/08/c_3590.php 28.05.2015 23:56:32 Uhr 15.05.2024 23:43:47 Uhr

Hilfsprogramme und Spendenverteilung in Dresden

"Schnell und möglichst unbürokratisch wollen wir den Dresdner Bürgern, Unternehmern und Hauseigentümern helfen," so Oberbürgermeister Ingolf Roßberg. "Mit allen beteiligten Institutionen versuchen wir, die Fördermittel von Bund und Land, finanzielle Spenden und Sachspenden auf gerechtem und transparentem Weg an die Betroffenen weiterzugeben."

1. Finanzielle Soforthilfe Teil 2

Aus Bundesmitteln kann die Stadt Dresden ab kommendem Dienstag (3.9.2002) eine finanzielle Soforthilfe Teil 2 an die betroffenen Bürger auszahlen. Die betroffenen Bürger bekommen in den zuständigen Ortsämtern Beratung und die entsprechenden Formulare. Pro Person können bis zu 250 EURO Soforthilfe Teil 2 gewährt werden für Schäden an Hausrat und Reparaturen innerhalb der Wohnungen. Auch wer die Soforthilfe Teil 1 erhalten hat, ist antragsberechtigt für Teil 2 der Soforthilfe.

Die Hilfen werden auf der Grundlage der Richtlinie für die Soforthilfe Teil 1 gewährt, die Kriterien für die Vergabe sind jedoch erweitert worden:
- Die Mittel werden pro Person gewährt - ohne Begrenzung der Personenzahl der im Haushalt Lebenden (d.h. auch mehrköpfige Familien können pro Person einen Antrag stellen!)
- Mindestschäden müssen nicht gesondert nachgewiesen werden.
 - Hilfsleistungen Dritter bleiben unberücksichtigt.
- Besteht eine Versicherung für den entstandenen Schaden, kann die Hilfe als zinsloses Darlehen gewährt werden.
Die Anträge können bis zum 30.09.2002 im Ortsamt, das für den Hauptwohnsitz zuständig ist, gestellt werden.

2. Sachspenden aus den Sachspendenlagern

Anspruchsberechtigt sind:
- Bürger, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Dresden haben
- Bürger, die von der Flut unmittelbar betroffen sind, das heißt, deren Wohnung bzw. einzelne Zimmer geflutet wurden, wodurch Schaden an der Wohnungseinrichtung entstand. Gleiches gilt für Wohnungseigentümer, wenn diese selbst Nutzer ihres Eigentums sind.
- wenn der Keller überflutet war und in diesem elektrische Geräte genutzt wurden, die nun unbrauchbar sind
- es darf kein Anspruch auf vorrangige Leistungen durch Versicherungen bestehen
- der Bedarf darf ebenfalls nicht bereits durch andere Spenden (außer Soforthilfe, welche außer Betracht bleibt) gedeckt geworden sein bzw. durch eigene Mittel gedeckt werden können

Antrag:
Das Sozialamt reicht Bescheinigungen für die kostenlose Abgabe einer Sachspende an anspruchsberechtigte Dresdner aus:
 - Personen, die vom Sozialen Dienst des Sozialamtes vor Ort aufgesucht werden bzw. wurden erhalten die Bescheinigung per Post
- alle anderen anspruchsberechtigten Personen, können im zuständigen Ortsamt, sachgebiet Sozialleistungen bzw. in Absprache mit der Verwaltungsstelle Cossebaude zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung diese Bescheinigungen erhalten
- der Bedarf an Sachleistungen wird anhand der aktuellen Notsituation ermittelt. Dabei werden die individuelle Situation des Betroffenen, die Familiengröße und der entstandenen Hochwasser-Schaden beachtet. Bürger, die bereits von Mitarbeitern des Sozialen Dienstes vor Ort besucht worden sind, werden vom Sozialamt direkt angeschrieben.

3. Karstadt-Spende

Der KarstadtQuelle Konzern, zu dem auch die Karstadt Warenhaus AG gehört, übergab in dieser Woche 20.000 Warengutscheinen zu je 100 Euro an Oberbürgermeister Ingolf Roßberg. Die Gutscheine für die vom Hochwasser besonders betroffenen Menschen berechtigen zum kostenlosen Bezug von dringend notwendiger Ausstattung.

Anspruchsberechtigt sind:
- Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und die volljährig sind
- Bürger, die von der Flut unmittelbar betroffen sind, das heißt, deren Wohnung geflutet/überflutet wurde (gegebenenfalls ist der Verlust von elektrischen Geräten in den Kellerräumen, wie Waschmaschinen, zu akzeptieren)
- es darf kein Anspruch auf vorrangige Leistungen durch Versicherungen bestehen
 - der Bedarf darf ebenfalls nicht bereits durch andere Spenden (außer Soforthilfe, welche außer Betracht bleibt) gedeckt geworden sein bzw. durch eigene Mittel gedeckt werden können

Antrag:

Die Beantragung erfolgt über das zuständige Ortsamt, Sachgebiet Sozialleistungen, in welchem der Bürger gemeldet ist. Bürger der Ortschaft Cossebaude erhalten dieses Spende in Absprache in der zuständigen Verwaltungsstelle Cossebaude zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung. Dresdner, die in Folge der Katastrophe ihre Wohnung oder ihr Haus verloren haben, erhalten die Spende in dem Ortsamt, wo sie bis zum Hochwasser gemeldet waren bzw. in der Verwaltungsstelle Cossebaude. Die Beantragung der Spende erfolgt über ein Antragsformular, welches im zuständigen Ortsamt bzw. in der Verwaltungsstelle Cossebaude erhältlich ist.

Nachweise:
- Erklärung des Betroffenen über den Verlust in Folge der Überflutung unter Angabe der Wohnung in den einzelnen Stadtteilen (Abgleich mit den Begehungen durch den sozialen Dienst des Jugend- und Sozialamtes vor Ort, gegebenenfalls Abgleich mit den Daten der Meldestelle oder des Ordnungsamtes bzw. bei Bedarf Vor-Ort-Begehung)
- Erklärung des Betroffenen, dass er noch keine Spenden oder andere finanzielle Mittel zur Deckung des Bedarfes in Empfang genommen hat
 - Erklärung, dass dieser Bedarf nicht selber gedeckt werden kann und keine Versicherung für den Schaden aufkommt Die Gewährung von Gutscheinen erfolgt, wenn der Bedarf nicht über das Sachspendenlager gedeckt werden kann

4. Hilfe für Unternehmen

Hochwassergeschädigte Dresdener Unternehmen können ab Sonntag (1.09.2002) im Lichthof des Rathauses am Dr.-Külz-Ring weitere finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Hochwasserschäden beantragen.

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Händler, Handwerker, Selbständige und andere Dienstleistungsanbieter können bereits seit 22.08. eine Soforthilfe des Freistaates von 500 EUR/Arbeitsplatz und bis zu 40 Prozent der Schadenshöhe in Anspruch nehmen.

Betroffene Unternehmen können ebenfalls ab diesem Sonntag die Zuschüsse aus dem neuen Hilfeprogramm des Bundes im Lichthof des Rathaus beantragen. Dieses Programm beinhaltet Zuwendungen bis 50 Prozent der Schadenshöhe und kann von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Händlern, Handwerkern, Selbständigen und anderen Dienstleistungsanbietern in Anspruch genommen werden. Mit diesen Mitteln kann die Reparatur an Gebäuden und Einrichtungen, der Neukauf von Maschinen und Anlagen und das Auffüllen des zerstörten Warenlagers finanziert werden.

.Darüber hinaus hat die Bundesregierung der Stadt Dresden 5,3 Millionen EURO Soforthilfe zur Verfügung gestellt, von denen 4 Millionen EURO für hochwassergeschädigte Unternehmen vorgesehen sind. Die Auszahlung - 1000 EURO pro Unternehmen - wird an den Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank für die Soforthilfe des Freistaates gebunden und erfolgt bei Vorlage des Originals des Bewilligungsbescheids per Überweisung oder bar, ebenfalls im Lichthof des Rathauses, bis 14 Tage nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheids.

Für eine kompetente Beratung stehen auch weiterhin die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes für Wirtschaftsförderung, unterstützt durch Mitarbeiter der IHK, Handwerkskammer und durch Konsultanten der Sächsischen Aufbaubank zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Sonntag, den 01.09.2002, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeweils im Lichthof des Rathauses. Telefonische Auskunft hierzu sowie weitere finanzielle Beratung für Unternehmen erfolgt weiterhin unter der Ruf-Nr. 488 1041 (wochentags 8.00 bis 18.00 Uhr, am Sonntag von 9.00 bis 17.00 Uhr). Ab Sonntag wird auch ein aktualisiertes Merkblatt für Unternehmen "Nach dem Hochwasser - Was, Wie, Wer, Wann" herausgeben.

5. Hilfe für Hauseigentümer

Vom Hochwasser betroffene Hauseigentümer erhalten jetzt vom Freistaat Soforthilfe in Höhe von maximal 5000 Euro pro Gebäude.

Gefördert wird insbesondere:
- Trockenlegung - Instandsetzung der Haustechnik (Heizung, Trinkwasser, Abwasser, Elektrik, Gas)
- Objektsicherung (z.B. Haustüren, Fenster)
Voraussetzungen für den Zuschuss:
- Das Gebäude muss in einem der vom August-Hochwasser 2002 betroffenen Gebiete liegen.
 - Das Gebäude muss ganz oder teilweise ein Wohnhaus sein.
- Die Schadenshöhe muss mehr als 10 000 Euro betragen.
Für die Antragstellung muss die Gemeinde die Betroffenheit bestätigen. Diese Bestätigung erhalten die Antragsteller im betreffenden Ortsamt.

Die Förderanträge müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2002 in der Wohnungsbauförderstelle oder im zuständigen Ortsamt eingegangen sein. Der Zuschuss wird erst ab einer Höhe von 500 Euro gewährt (Bagatellgrenze).
Adresse der Wohnungsbauförderstelle:
Junghansstraße 2 a, 01277 Dresden, Zimmer 224
Telefon 0351 / 4 88 14 67
Das Förderprogramm "Soforthilfe zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden" inclusive Antrage ist auch im Internet zu finden unter www.sachsen.de

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden