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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/06/c_3425.php 28.05.2015 23:48:06 Uhr 15.05.2024 14:58:23 Uhr

Vorbereitungen für Bundestagswahl laufen in Dresden auf Hochtouren

Durch die 1996 erfolgte Änderung des Bundeswahlgesetzes wird der am 22. September 2002 zu wählende 15. Bundestag nur noch aus 598 Abgeordneten bestehen und damit um 58 Abgeordnete kleiner sein als der derzeitige Bundestag. Da sich demzufolge auch die Wahlkreise reduzieren - von bisher 328 auf 299, gibt es auch Auswirkungen für Sachsen und in der Folge für Dresden. Die Wahlberechtigten im sächsischen Freistaat wählen nur noch in 17 statt vorher in 21 Wahlkreisen. Die zwei Dresdner Wahlkreise werden deshalb neu strukturiert. Nach der Neueinteilung umfasst der Wahlkreis 160 (Dresden I) die Ortsamtsbereiche Altstadt, Blasewitz, Leuben, Plauen und Prohlis. Der Wahlkreis 161 (Dresden II - Meißen I) schließt die Ortsamtsbereiche Cotta, Klotzsche, Loschwitz, Neustadt und Pieschen, die Dresdner Ortschaften Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf ein. Hinzu kommen vom Landkreis Meißen die Gemeinden Coswig, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg und Weinböhla.

Zur Bundestagswahl 1998 gab es den Wahlkreis Dresden 318, zu dem die Ortsamtsbereiche Leuben, Plauen, Prohlis und Teile von Blasewitz und Loschwitz gehörten. Der zweite Wahlkreis mit der Nummer 319 umfasste Altstadt, Neustadt, Pieschen, Klotzsche, Cotta und Teile von Blasewitz und Loschwitz. Cossebaude gehörte zu Dresden-Land -Freital/Dippoldiswalde. Neu aufgeteilt wurden demnach die Ortschaften und der Landkreis Meißen.

Am 22. September 2002 haben die Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Dresden in 364 Wahllokalen Möglichkeit ihr Wahlrecht auszuüben. 175 geeignete Wahlgebäude wurden hierzu von den Ortsämtern und Ortschaften ausgewählt. Hierbei handelt es sich vorwiegend u.a. um Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime, Jugendeinrichtungen und Filialen der Stadtsparkasse Dresden - auch Gaststätten und sogar Räume in einer Fahrschule wurden ausgewählt.

Jeder Wahlberechtigte findet die Angaben zu seinem Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Sie werden ab 20. August 2002 versandt.

Das Ergebnis der Briefwahl wird am Wahltag in 60 Briefwahlvorständen in Räumen im Rathaus Dr.-Külz-Ring 19 festgestellt.

Die Wahlleiter: Vom Landeswahlleiter wurde für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag als Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 160 und 161 Bürgermeister Detlef Sittel, Beigeordneter für Ordnung und Sicherheit, Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, Telefon 488 2261, E-Mail: DSittel@dresden.de, und als stellvertretender Kreiswahlleiter Klaus Hentschel, Amtsleiter des Einwohneramtes, Theaterstraße 15, Telefon 488 6421, E-Mail: einwohnermeldeamt@dresden.de, berufen.

Die Rechtsgrundlagen: Für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl im September sind viele Neuregelungen zu beachten. Dazu gehören vor allem mehrfache Änderungen des Bundeswahlgesetzes, Änderungen der Bundeswahlordnung sowie ein gesondertes Wahlstatistikgesetz. So wird neu Eingebürgerten nunmehr die sofortige Kandidatur für den Bundestag ermöglicht. Die Wartezeit von mindestens einem Jahr nach der Einbürgerung bis zur Wählbarkeit wurde gestrichen. In das Wählerverzeichnis darf nur noch Einsicht genommen werden, wenn es um Eintra- gungen zur eigenen Person geht oder wenn aus verschiedenen Gründen Angaben anderer Personen geprüft werden müssen. Außerdem kann auch ein Wahlschein per E-Mail beantragt werden. Brief- bzw. Wahlumschläge im Wahllokal gibt es künftig auch nicht mehr. Der Wähler muss seinen Stimmzettel so falten, dass bei der Abgabe von Umstehenden nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Nachdem 1994 und 1998 die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ausgesetzt wurde, wird sie zur Bundestagswahl im September 2002 nun wieder und erstmals unter Einbeziehung der Briefwähler in ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken durchgeführt.

Wahlhelfer: Bei etwa 370 Urnen- und ca. 60 Briefwahlbezirken bildet die Stadt 430 Wahlvorstände mit bis zu 3100 Wahlhelfern. Zu einem Wahlvorstand gehören ein Vorsteher, sein Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzer. Bis zum heutigen Tag haben sich etwa 2800 Freiwillige als Wahlhelfer für die Bundestagswahl vormerken lassen. Es werden demnach noch 300 Wahlhelfer gebraucht. Melden kann sich jeder Wahlberechtigte, d.h. jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Für den Einsatz können Interessierte sich telefonisch unter der 488 11 18 vormerken lassen. Auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden (www.dresden.de) ist ein Link zur Bereitschaftserklärung zu finden, welche online ausgefüllt werden kann. Bereitschaftserklärungen können auch als E-Mail an die Adresse wahlhelfer@dresden.de oder per Fax unter der 4 88 11 19 gesendet werden.

Entschädigungen: Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Entschädigung in folgender Höhe: a) Vorsteher 50,00 EUR b) Stellvertreter 40,00 EUR c) Beisitzer 30,00 EUR. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände erhalten eine Entschädigung in folgender Höhe: a) Vorsteher 30,00 EUR b) Stellvertreter 25,00 EUR c) Beisitzer 20,00 EUR. Bedienstete der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden erhalten wahlweise eine Arbeitszeitgutschrift von 8 Stunden (Mitglieder der Wahlvorstände) bzw. 3 Stunden (Mitglieder der Briefwahlvorstände) und eine geringere Entschädigung.

Einsatzzeit: Die Wahllokale sind am 22. September 2002 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Während der Wahlzeit müssen nicht immer alle Mitglieder des Vorstandes anwesend sein. Nach Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung; sie dauert etwa 1 bis 2 ½ Stunden. Bei der Ergebnisermittlung muss der Vorstand vollzählig sein. Briefwahlvorstände beginnen Ihre Tätigkeit erst um 15 Uhr im Rathaus Dr. Külz - Ring 19.

Wahlberechtigte in Dresden: Wahlberechtigt sind gemäß § 12 BWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus sind alle in § 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BWG genannten Deutschen (die im Ausland leben) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG wahlberechtigt. Spätaussiedler, die im Besitz eines Aufnahmebescheides des Bundesverwaltungsamtes sind, erlangen mit ihrer Aufnahme im Bundesgebiet die Eigenschaft eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG. Am 35. Tag (18. August 2002) vor der Wahl werden von Amtswegen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnung in der Stadt Dresden in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Zur Zeit wären das etwa 390.000 Wahlberechtigte. Eine genaue Zahl kann erst zum Stichtag bzw. mit Abschluss der Wählerverzeichnisse (am 20.09.2002) bekanntgegeben werden.

Wahlvorschläge: Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 160 und 161 zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 31. Januar 2002. Somit können seit dem 1. Februar 2002 bis zum 18. Juli 2002, 18:00 Uhr die Kreiswahlvorschläge (Erststimme auf dem Stimmzettel) von Parteien und Einzelbewerbern beim Kreiswahlleiter und die Vorschläge für die Landeslisten (Zweitstimme auf dem Stimmzettel) beim Landeswahlleiter eingereicht werden. In der Sitzung des Kreis- bzw. Landeswahlausschusses (am 26. Juli 2002) werden die Vorschläge in öffentlicher Sitzung zugelassen oder ggfs. zurückgewiesen.

Bisher wurden 15 Kreiswahlvorschläge eingereicht - für beide Wahlkreise: SPD, CDU, FDP, PDS, NPD - für den Wahlkreis 161: DSU - für den Wahlkreis 160: DIE GRAUEN - Graue Panther, Einzelkandidatin Rita Gretschel, Einzelkandidat Gerald Herrmann und Einzelkandidat Dr. Dr. Horst Oertel.

Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden. Die Vorschläge sind wahlkreisbezogen und schriftlich nach dem Muster der Anlage 13 der BWO postalisch beim Kreiswahlleiter oder persönlich bei der Arbeitsgruppe Wahlvorschläge im Bürgerservicebüro des Oberbürgermeisters einzureichen. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich handschriftlich unterzeichnet sein. Gleiches gilt auch für Einzelbewerber. Die Formblätter werden nach Anforderung kostenfrei geliefert.

Wahlwerbung: Am Verfahren über die Wahlwerbung ändert sich nichts - auch für die anstehende Bundestagswahl gelten wieder vereinfachte Regelungen zur Wahlwerbung in der Landeshauptstadt Dresden. Die entsprechende "Dienstanweisung Wahlwerbung" vom 5. Februar 1999 ist weiterhin in Kraft. Gemäß dieser Anweisung beginnt die Wahlkampfzeit mit der amtlichen Festsetzung des Wahltermins. Mit Anordnung vom 20. Dezember 2001 hat der Bundespräsident den Wahltermin für den 15. Deutschen Bundestag auf den 22. September 2002 festgelegt. Daher können schon jetzt Anträge für Veranstaltungswerbung im vereinfachten Verfahren bei den örtlich zuständigen Ortsämtern bzw. Örtlichen Verwaltungsstellen der Ortschaften eingereicht werden.

Den Beginn der Vorwahlzeit, in der Wahlwerbung auch ohne Veranstaltungsbezug nach dem vereinfachten Verfahren zulässig ist, beabsichtigt der Kreiswahlleiter auf den 24. August 2002, 0:00 Uhr, festzulegen. Der Termin wird rechtzeitig im Dresdner Amtsblatt bekannt gegeben.

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