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30 Straßen werden jährlich in Dresden neu benannt

Dresden hat ca. 3.200 Straßennamen. Pro Jahr werden ca. 30 Straßen neu benannt und ca. 10 Straßenverlängerungen durchgeführt. Bis 1999 kam es auf Grund der regen Bautätigkeit hauptsächlich zu Neubenennungen von Straßen und ca. 1 Umbenennung pro Jahr. Durch die Vielzahl von Eingemeindungen und der damit verbundenen Doppelung von Straßennamen (ca. 300 mehrfache Straßennamen, z. B. 6x Wiesenweg und 5x Hauptstraße) stieg die Zahl der Umbenennungen ab dem Jahr 2000 jedoch stark an.
Größere Umbenennungsaktionen auf Grund von Eingemeindungen (früher auch Einverleibungen genannt) gab es z. B. 1903 mit ca. 150 und 1921/26 mit ca. 250 mehrfachen Straßennamen.

Straßennamen in Verbindung mit Hausnummern sind für die Bewohner und Gäste einer Stadt notwendig, damit sie sich besser und schneller zurechtfinden. Besonders in Notsituationen ist eine eindeutige und leicht zu findende Adresse wichtig. Straßenbenennungen dienen der Orientierung und liegen im Verkehrsinteresse. Bevorzugt werden Namen, die mit Flüssen, markanten Gebäuden und Einrichtungen in Verbidnung stehen oder, welche die Richtung nahegelegener Nachbarstädte weisen und Erinnerungswerte, Beziehungen und Lebensverhältnisse widerspiegeln.

Das Bennenungsverfahren einer Straße dauert ca. 6 Monate. Dabei wird die demokratische Einbeziehung der Bürger durch deren Mitsprache- und Anhörungsrecht gewährleistet. Anlaufstellen dafür sind die jeweiligen Ortsämter bzw. Ortschaften und die Arbeitsgruppe Straßennamen im Städtischen Vermessungsamt. In dieser Arbeitsgruppe, die 2 - 3 mal pro Jahr über Straßennamen berät, arbeiten außerdem Vertreter des Stadtplanungsamtes, des Straßen- und Tiefbauamtes, des Presseamtes, des Stadtmuseums und die Frauenbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden.

1990 bis 1993 beschäftigte sich die Arbeitsgruppe mit der Umbenennung von Straßennamen aus DDR-Zeiten. 138 Straßen und Plätze wurden geändert. Dabei kam es zu 76 Rück- und Wiederbenennungen, 53 Neu- und Umbenennungen und 9 Erstbenennungen.Der damaligen Arbeitsgruppe gehörten ein Abgeordneter jeder Fraktion des Stadtrates, ein Beauftragter der Dezernate Kultur und Tourismus, Stadtentwicklung, Bauverwaltung, Ordnung und Sicherheit sowie ein Sachverständiger aus den Bereichen Denkmalpflege, Stadtarchiv, Zeitgeschichte und Heimatpflege an

Die endgültige Entscheidung zur Benennung einer Straße trifft der Stadtrat unter Beachtung folgender Grundsätze (Beschluss-Nr. 77-7-90):
- Straßennamen sollen zur besseren Orientierung beitragen
- Vorrang für Sachverhalte und Persönlichkeiten mit stadtgeschichtlicher Bedeutung
- die Wartezeit nach dem Ableben für Persönlichkeiten aus Kunst, Kultur und Wissenschaft beträgt 3 Jahre und für Persönlichkeiten aus Politik und Zeitgeschehen 10 Jahre
- geschichtlich gewordene Straßennamen sind zu erhalten
- Form und Klang der Straßennamen soll eindeutig und einfach sein
- die Namen müssen sich an die Bauten der Umgebung und an bereits vorhandene Straßennamen anpassen

Folgen dieses Be- bzw. Umbenennungsverfahrens für die Bürger sind die behördlichen Ummeldungen (z. B. Personalausweis und KfZ-Zulassung), die jedoch kostenfrei durchgeführt werden.Maximal 4 Wochen nach Veröffentlichung eines neuen Straßennamens erfolgt eine Mitteilung (Postwurfsendung oder Aushang in der jeweiligen Ortschaft) an die Eigentümer und Haushalte, wenn sich zusätzlich Hausnummern ändern. Die Deutsche Post bedient mindestens noch ½ Jahr nach Adressänderung die alte Adresse.

Für die Aufstellung eines Straßennamenschildes fallen Materialkosten in Höhe von 66.40 € an. Außerdem entstehen Aufstellungskosten in Höhe von 104,78 €, wenn die Aufstellung von Arbeitskräften des Straßen- und Tiefbauamtes durchgeführt wird und 142,50 €, wenn dies durch eine Fremdfirma erfolgt.

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