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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/05/c_3287.php 28.05.2015 23:46:36 Uhr 15.05.2024 04:09:17 Uhr

Eltern müssen künftige Hortkinder jetzt anmelden

Kinder, die im nächsten Schuljahr einen Hort besuchen wollen, sind jetzt schriftlich anzumelden. Die Eltern müssen sich bis zum 15. Mai an die Leiterin des Hortes wenden, wo ihr Kind betreut werden soll. Sie informiert zu den Angeboten und Öffnungszeiten im Hort und schließt mit den Eltern den Betreuungsvertrag ab. Nach Ablauf der Anmeldefrist können Eltern noch einen der restlichen Hortplätze erhalten. Ein Engpass wie im Krippenbereich gibt es im Hort nicht.

Die Anmeldung betrifft in erster Linie Schulanfänger. Der Betreuungsvertrag von Kindern, die bereits einen Hort besuchen, verlängert sich für das neue Schuljahr.

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind fünf Stunden am Nachmittag oder sechs Stunden im Frühhort und am Nachmittag betreuen zu lassen. Die Kosten dafür betragen 57 Euro bzw. 65 Euro. Darüber hinaus können sie sich für eine Mehrbetreuung entscheiden für den Fall, dass das Fünf-Stunden-Zeitlimit am Nachmittag nicht ausreicht.

Auskünfte und Informationen zur Anmeldung im Hort erteilen neben den Leiterinnen der Einrichtungen und auch die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen, Telefon 4 88 50 55.

Den Termin der Anmeldefrist legt die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe vom 7. Dezember 2001 fest. Sie ist im Dresdner Amtsblatt 3/2002 vom 17. Januar 2002 veröffentlicht.

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