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Amtstierärztliche Verfügung

Pressemitteilung

6. September 2000 / l / r / dre

Amtstierärztliche Verfügung

Bei einem verendet aufgefundenen Schaf in Schönfeld wurde am 6. September 2000 amtlich Tollwut festgestellt. Vermutet wird eine Übertragung durch ein nicht näher bekanntes Wildtier.

Tollwut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch ein auf den Menschen übertragbares Virus hervorgerufen. Deshalb wird vor Kontakt - besonders im gefährdeten Bezirk (Schönfelder Hochland) - mit Wildtieren gewarnt.

Gemäß 8 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) vom 23. Mai 1991 (BGBL.I.S.1168) wird hiermit folgendes verfügt:

1. Es wird ein gefährdeter Bezirk innerhalb folgender Grenzen festgelegt:- Osten: Stadtgrenze von der Elbe nach Norden einschließlich Ortsteile Oberpoyritz, Borsberg, Zaschendorf, Eschdorf und Rossendorf bis zur B6- Süden: nördliches Elbufer vom Blauen Wunder bis zur Stadtgrenze elbaufwärts- Westen: südlich der Grundstraße, Körnerplatz bis zum Blauen Wunder - Norden: südlich der B6 nach Westen über Orteil Weißig, Bühlau bis Kreuzung Grundstraße

2. An den Zugängen zu dem gefährdeten Gebiet und an anderen geeigneten Stellen werden Schilder mit der Aufschrift Tollwut! Gefährdeter Bezirk angebracht.

3. Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen.

Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



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