Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/gruenes-dresden/gaertnern.php 12.06.2023 15:54:02 Uhr 04.12.2024 07:18:51 Uhr |
Gärtnern in Dresden
Schrebergarten, Gartensparte, Kleingartenverein, Gemeinschaftsgärten, Urban Gardening - viele Begriffe, die eine Tätigkeit vereint: die Möglichkeit, in Gemeinschaft zu gärtnern.
Die längste Tradition des gemeinschaftlichen Gärtnerns auf öffentlichen Flächen hat dabei das Dresdner Kleingartenwesen. Die ersten Kleingartenvereine entstanden bereits um 1890. Heute gibt es 366 Vereine mit etwa 49.700 Kleingärtnern in rund 23.300 Parzellen.
Gärtnern muss jedoch nicht unbedingt in einem Verein stattfinden. Seit einigen Jahren werden auch in Dresden die unterschiedlichsten Formen von Gemeinschaftsgärten nachgefragt. Der erste Gemeinschaftsgarten entstand 2006 auf einer Brachfläche an der Pfotenhauer Straße. Mittlerweile gibt es etwa 26 dieser Projekte.
Es spielt keine Rolle, ob man in einem Verein gärtnert oder sich auf einer nur begrenzte Zeit zur Verfügung stehenden Fläche zum Gärtnern trifft. Gartenarbeit, der Anbau von Obst und Gemüse macht Spaß, ist gesund und ist ein Beitrag zur Förderung des Stadtgrüns.
Außerdem entsteht durch das Gärtnern ein wertvolles soziales Netz. Die Dresdner Kleingartenvereine und Gemeinschaftsgärten tragen ganz wesentlich dazu bei, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner hier zuhause fühlen und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung für sich und die Familie haben. Beim Gärtnern können auch alle Neu-Dresdner Kontakte knüpfen, die es ihnen ermöglichen, in Dresden anzukommen und sich hier leichter zurechtzufinden.
Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle über die Dresdner Kleingartenvereine und Gemeinschaftsgärten und finden Sie dabei heraus, welche Art des Gärtnerns am besten zu Ihnen passt.
Kontakt
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Sachgebiet Kleingartenwesen/Grundstücke/Satzungen
Das Sachgebiet Kleingartenwesen/Grundstücke/Satzungen im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist unter anderem zuständig für die Grundstücksverwaltung von kommunalen Park- und Grünanlagen, die Verpachtung von Freizeit- und Erholungsgärten sowie Flächen zur Bewirtschaftung durch Gemeinschaftsgartenprojekte, die Verpachtung von kommunalen Grundstücken zur Ausübung kleingärtnerischer Tätigkeiten sowie die Kontrolle der Nutzung und Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes.
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