Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/stadtreinigung/Strassen-Gehwegreinigung.php 27.05.2024 14:54:44 Uhr 11.10.2024 00:53:13 Uhr |
Reinigung von Straßen, Geh- und Radwegen
Öffentliche Straßenreinigung nach Straßenreinigungsgebührensatzung
Verstöße gegen die Reinigungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gemäß § 4 der Straßenreinigungssatzung kann die Landeshauptstadt Dresden festlegen, dass bestimmte öffentliche Straßen oder Straßenabschnitte an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen werden. Zurzeit sind Straßen mit einer Gesamtlänge von etwa 611 km an die öffentliche Reinigung angeschlossen. Die den Eigentümern der Grundstücke obliegenden Anliegerpflichten werden dadurch ganz oder teilweise durch beauftragte Firmen übernommen.
Zusätzliche Bedarfsreinigungen
Ergänzend zur öffentlichen Straßenreinigung werden ausgewählte Straßen (aus der öffentlichen Straßenreinigung) nach Bedarf zusätzlich manuell gereinigt, um die Ordnung und Sauberkeit u. a. auch auf Straßen mit überdurchschnittlichem Parkaufkommen sicherzustellen.
Radwege
Immer mehr Dresdner nutzen das Fahrrad in ihrer Freizeit oder um damit zur Arbeit zu fahren. Die Landeshauptstadt Dresden folgt diesem Trend durch den weiteren Ausbau des Radwegnetzes.
Achten Sie bitte auf Sauberkeit.
Sollten Sie Scherben, spitze Gegenstände oder Müllablagerungen auf den Radwegen entdecken, informieren Sie bitte die Mitarbeiter am Abfall-Info-Telefon oder per E-Mail.