Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnberechtigungsschein_d115.php 07.01.2019 09:36:04 Uhr 06.12.2019 02:27:02 Uhr |
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Wohnberechtigungsschein
Am 1. Januar 2019 wird der Wohnberechtigungsschein Typ gMW neu eingeführt. Ein Merkblatt dazu, sowie weitere Informationen zu allen Wohnberechtigungsscheinen finden Sie hier.
Wohnberechtigungsschein beantragen
Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines gibt es folgende Möglichkeiten:
- direkte Beantragung im SG Wohnungsfürsorge/Integration
- per Post
- per De-Mail
Benötigte Dokumente
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Einkommensnachweise
über das in den 12 Monaten ab Antragstellung zu erwartende Einkommen bzw. das in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erzielte Einkommen (z.B. Lohn, Gehalt, Leistungen nach SGB II, SGB III bzw. SGB XII, Renten, Unterhalt, BAföG - auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie 13. und 14. Monatsgehalt auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen)
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Nachweis über Schwerbehinderung
soweit erforderlich, der Nachweis über den Grad der Behinderung und der häuslichen Pflegebedürftigkeit im Sinne des Paragraphen 14 SGB XI
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Eheurkunde
bei jungen Ehepaaren (nicht älter als 40 Jahre und nicht länger als 5 Jahre verheiratet)
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Ausweisdokument
Pass oder Personalausweis
Optionale Dokumente
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Vollmacht
im Vertretungsfall
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ärztliche Bestätigung über Schwangerschaft
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Aufenthaltstitel
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Wohnungsangebot
bzw. Expose
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Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
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Dresden-Pass
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Bestätigung der Angemessenheit der Unterkunft
Wichtige Links
Kosten/Gebühren
Minimal Gebühren: 7,50 Euro
Maximal Gebühren: 35,00 Euro
Zahlungsart: Überweisung, bar, EC-Karte
Zuständige Organisationseinheiten
Rechtliche Grundlagen
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