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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/soziale.schwierigkeiten.php 28.01.2026 15:32:30 Uhr 03.02.2026 02:48:59 Uhr |
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Hilfe bei sozialen Problemen
Mietschulden
Was sind Mietschulden?
Sie haben eine Mahnung oder Kündigung vom Vermieter erhalten? Sie haben Sorge, Ihre Wohnung zu verlieren? Nutzen Sie die Hilfe vom Sozialamt! In bestimmten Fällen ist eine Mietschuldenübernahme möglich. Je eher Sie aktiv werden, desto besser. Eine Eskalation aufgrund der Mietschulden und negative Auswirkungen auf die Wohnsituation lassen sich dann leichter vermeiden.
Was kann ich tun, wenn ich bereits Mietschulden habe?
Unsere Tipps:
- Kontakt zum Vermieter aufnehmen:
Versuchen Sie, eine Vereinbarung mit Ihrem Vermieter zu treffen, um Mietschulden abzuzahlen. Überlegen Sie, ob Sie eine Ratenzahlung oder eine andere Lösung vereinbaren können. - Prüfen Sie Ihr Einkommen:
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben – zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld. Stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag. - Lassen Sie sich beraten:
Es gibt Beratungsstellen in Ihrer Nähe, die Ihnen helfen können – zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen sowie Kontakt- und Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe. - Wenden Sie sich ans Sozialamt:
Wenn Sie Ihre Mietschulden nicht bezahlen können, kann das Sozialamt die Schulden in bestimmten Fällen übernehmen.
Wer kann eine Mietschuldenübernahme in Anspruch nehmen?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Hauptwohnsitz in Dresden
- gültiger Mietvertrag oder vergleichbarer Vertrag
- fristlose Kündigung aufgrund von Mietschulden liegt vor.
Berechtigt sind beispielsweise Personen
- die sich in einer Notlage oder einer Krise befinden
- mit niedrigem Einkommen oder mit Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe
- mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder Krankheit
- oder Familien beziehungsweise Alleinerziehende mit Kindern.
Das Sozialamt prüft jeden Antrag im Einzelfall. Dafür ist eine persönliche Vorsprache im Sozialamt erforderlich.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten, um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Auf Basis weniger Fragen finden wir heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie, um einen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.
Dafür benötigen wir Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Terminanfrage
Benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
Optionale Dokumente
- Betriebskostenabrechung
- Mieterhöhungsnachweis
- Mietvertrag
- Mahnung
- Kündigung
- Schuldenhöhung
- Belege über Mietzahlungen
- Schreiben vom Vermieter
- Einkommensnachweise oder Bescheide über der Sozialleistungen für alle Haushaltsmitglieder
- Belege über Mietzahlungen
Hilfreiche Infoblätter
- Informationsblatt zur Mietrechtsberatung (*.pdf, 186 KB)
Wichtige Links
-
Informationen zur Mietrechtsberatung
Für Dresden-Pass Inhabende ist eine Erstberatung kostenfrei.
-
Informationen zu Kontakt- und Beratungsstellen
Bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit beraten und informieren das Sozialamt und seine Partner.
- Informationen zur Schuldnerberatung
Team Prävention
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
01277 Dresden
1. Etage
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Verkehrsverbund Oberelbe
VVO-AuskunftEnergieschulden
Was sind Energieschulden?
Es geht um offene Rechnungen vom Energieversorger für Strom, Gas, Wasser oder Wärme, die nicht pünktlich oder vollständig bezahlt wurden. Das kann zur Abschaltung der Medien führen. Deshalb sollten Sie sofort auf Energieschulden reagieren, bevor sie sich zu einem größeren Problem ausweiten.
Was kann ich tun, wenn ich bereits Energieschulden habe?
Unsere Tipps:
- Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger:
Sprechen Sie mit Ihrem Energieversorger über Ihre finanzielle Situation und fragen Sie nach Möglichkeiten, die Schulden zu reduzieren. - Prüfen Sie Ihre Energiekosten:
Überprüfen Sie Ihre Energiekosten und checken Sie, welche Möglichkeiten es zum Einsparen gibt, zum Beispiel durch Energiesparmaßnahmen. - Überprüfen Sie Ihr Einkommen:
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung, wie zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld haben und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag. - Nutzen Sie staatliche Unterstützung:
Überprüfen Sie, ob Sie für staatliche Unterstützungsprogramme berechtigt sind. - Suchen Sie professionelle Hilfe:
Wenn Ihre Energieschulden außer Kontrolle geraten sind, sollten Sie eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Wer kann eine Energieschuldenübernahme in Anspruch nehmen?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Hauptwohnsitz in Dresden
- Abschläge nicht pünktlich und nicht vollständig gezahlt
- und keine Möglichkeit, sich selbst zu helfen.
Hierzu zählen unter anderem Personen
- die sich in einer Notlage oder einer Krise befinden
- mit niedrigem Einkommen oder mit Bürgergeld
- mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder Krankheit
- oder Familien beziehungsweise Alleinerziehende mit Kindern.
Das Jobcenter bzw. das Sozialamt prüfen jeden Antrag im Einzelfall.
Wer kann eine Energieschuldenübernahme erhalten?
Energieschulden können unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden.
Jobcenter
Wer Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, muss den Antrag beim Jobcenter Budapester Straße 30, 01069 Dresden stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Telefon: 0351-4751730
E-Mail: Jobcenter-Dresden@jobcenter-ge.de
Sozialamt
Alle anderen Personen (auch Erwerbstätige) können sich ans Sozialamt wenden. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bereitzuhalten. Das gewährleistet eine schnelle Bearbeitung des Antrags.
Wie kann die Leistung beim Sozialamt in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Auf Basis weniger Fragen finden wir heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie, um einen Beratungstermin mit ihnen zu vereinbaren.
Dafür benötigen wir Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mailadresse.
Terminanfrage
Benötigte Dokumente
- Angaben über die Höhe der Energieschulden – zum Beispiel Brief vom Energieversorger
Optionale Dokumente
- Betriebskostenabrechnung
- Mieterhöhungsnachweis
Wichtige Links
-
www.sos-stromsperre.de
Kostenlose Info-Hotline - 0800-8765430
- Informationen zur Schuldnerberatung
Zuständige Stellen
Team Prävention
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
01277 Dresden
1. Etage
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Verkehrsverbund Oberelbe
VVO-AuskunftWohnungskündigung und Räumungsklage
Was ist eine Wohnungskündigung?
Eine Wohnungskündigung ist eine schriftliche Benachrichtigung vom Vermieter an den Mieter, dass das Mietverhältnis beendet wird. Das kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel bei Mietschulden oder Störung des Hausfriedens.
In der Regel enthält das Kündigungsschreiben einen Termin für die Wohnungsübergabe.
Wenn Sie bereits eine Wohnungskündigung erhalten haben, reagieren Sie bitte zügig: Kontaktieren Sie den Vermieter und suchen Sie sich bei Bedarf Unterstützung.
Was ist eine Räumungsklage?
Wenn der Mieter trotz einer Wohnungskündigung weiter in der Wohnung bleibt, kann der Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. Der Mieter wird darüber schriftlich Informiert. Damit will der Vermieter die Zwangsräumung des Mieters erreichen.
Mit dem gerichtlichen Urteil erhält der Vermieter einen sogenannten Räumungstitel. Damit kann er die Zwangsräumung der Wohnung beauftragen.
Erst dann kann vom Gericht ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, um die Wohnung zu räumen. Der Mieter erhält eine schriftliche Benachrichtigung über den Zwangsräumungstermin.
Was kann ich tun, wenn ich eine Wohnungskündigung oder bereits eine Räumungsklage erhalten habe?
Unsere Tipps:
- Kontaktieren Sie Ihren Vermieter:
Versuchen Sie, eine Vereinbarung mit Ihrem Vermieter zu treffen, um Ihre Mietschulden abzuzahlen. Überlegen Sie, ob Sie eine Ratenzahlung oder eine andere Lösung vereinbaren können. - Prüfen Sie Ihr Einkommen:
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung wie zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld haben und beantragen Sie gegebenenfalls diese Leistung. - Suchen Sie Unterstützung bei freien Trägern:
Es gibt Organisationen in Ihrer Nähe, zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen oder Kontakt- und Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe, die Ihnen bei der Überwindung Ihrer Mietschulden und anderen sozialen Schwierigkeiten helfen können. - Wenden Sie sich ans Sozialamt:
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Mietschulden zu bezahlen, berät Sie gern auch das Sozialamt. Dort können Sie in bestimmten Fällen einen Antrag auf Übernahme Ihrer Mietschulden stellen. - Wenn Sie bereits eine Räumungsklage vom Gericht erhalten haben, sollten Sie sich dringend ans Sozialamt wenden.
Wie kann die Unterstützung vom Sozialamt in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten, um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Auf Basis weniger Fragen finden wir heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf.
Wichtig: Suchen Sie sich rechtzeitig Unterstützung und halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit. Das gewährleistet eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Antrags.
Terminanfrage
Team Prävention
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
01277 Dresden
1. Etage
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Verkehrsverbund Oberelbe
VVO-AuskunftZwangsräumung
Was ist eine Zwangsräumung?
Eine Zwangsräumung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem ein Gerichtsvollzieher aufgrund eines rechtskräftigen Urteils beauftragt ist, die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses durchzuführen.
Was kann ich tun, wenn eine Zwangsräumung bevorsteht?
Unsere Tipps:
- Suchen Sie sich rechtliche Beratung:
Eine rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Optionen zu verstehen und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein. - Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter:
Überlegen Sie sich, ob und wie Sie mit Ihrem Vermieter über eine Lösung verhandeln können, die es Ihnen ermöglicht, in Ihrer Wohnung zu bleiben. - Überprüfen Sie Ihre Finanzen:
Überprüfen Sie Ihre Finanzen um zu sehen, inwieweit Sie in der Lage sind, Ihre Mietschulden zu bezahlen oder zu verhandeln. - Nutzen Sie staatliche Hilfe:
Überprüfen Sie, ob Sie Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten können. - Suchen Sie Unterstützung in Beratungsstellen:
Es gibt Organisationen in Ihrer Nähe, zum Beispiel Kontakt- und Beratungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe, die Ihnen bei der Überwindung von Mietschulden und anderen Schwierigkeiten helfen können. - Wenden Sie sich ans Sozialamt:
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Mietschulden zu bezahlen, berät Sie gern auch das Sozialamt. Dort können Sie in bestimmten Fällen einen Antrag auf Übernahme Ihrer Mietschulden stellen. - Wenn Sie bereits einen Zwangsräumungstermin vom Gerichtsvollzieher erhalten haben, sollten Sie sich dringend ans Sozialamt wenden.
Es ist wichtig, schnell zu handeln, um eine Zwangsräumung zu verhindern oder zu verzögern. Es ist auch wichtig, sich frühzeitig an Experten wie Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Schuldnerberater oder die Mitarbeitenden des Sozialamtes zu wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Wie kann mich das Sozialamt unterstützen?
In einer Zwangsräumungssituation unterstützt und berät das Sozialamt bei Verhandlungen mit dem Vermieter.
Das Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen „in letzter Minute“ Mietschulden übernehmen (siehe Mietschulden). Dabei kommt es allerdings darauf an, dass der Vermieter dem Wohnungserhalt zustimmt und auf die Zwangsräumung verzichtet. Beachten Sie bitte, dass jeder Sachverhalt individuell geprüft wird und dass es je nach Einzelfall Abweichungen von diesen allgemeinen Antworten geben kann.
Wie kann die Leistung beim Sozialamt in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Auf Basis einiger Fragen finden wir heraus, wie schnell Sie Unterstützung benötigen bzw. wie dringend Ihre Notlage ist und wie wir Ihnen am besten helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie, um einen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.
Wichtig: Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten – wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an – damit wir Sie schnell erreichen können.
Terminanfrage
Team Prävention
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
1. Etage
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Wohnungsverlust
Wohnungsverlust bedeutet den Verlust des Zugangs zu einer Wohnung oder einem Haus. Das kann aus verschiedenen Gründen geschehen – zum Beispiel wegen einer Zwangsräumung aufgrund von Mietrückständen oder Verstößen gegen den Mietvertrag, einer Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter oder aus anderen persönlichen Gründen wie Umzug, Trennung oder Verkauf des Eigentums. Wohnungsverlust kann für Betroffene erhebliche Auswirkungen haben, einschließlich Stress, Unsicherheit und finanzieller Belastung.
Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung sowie bei Bedarf eine Unterbringung?
Damit wohnungslose Personen einen Platz in einem Übergangswohnheim oder einer Gewährleistungswohnung erhalten, ist es notwendig, dass die Person sich im Sozialamt an der Junghansstraße 2, 01277 Dresden vorstellt.
Außerhalb der Dienstzeiten des Sozialamts wenden sich wohnungslose Menschen telefonisch an die Notaufnahme für Wohnungsnotfälle.
Telefon: 0351-30980195
Hilfe und Unterstützungen in Form von einer Beratung kann jeder, der seinen Hauptwohnsitz in Dresden hat, bekommen.
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten, um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Auf Basis einiger Fragen, finden wir heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie, um einen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.
Dafür benötigen wir Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Terminanfrage
Team Wohnungslosenhilfe
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr (nur Zuweisung)
Alkoholprobleme
Was sind Alkoholprobleme?
Alkoholprobleme sind negative Auswirkungen auf das Leben einer Person, die durch den regelmäßigen oder übermäßigen Konsum von Alkohol verursacht werden. Diese Probleme können sich auf verschiedene Bereiche des Lebens auswirken – zum Beispiel Gesundheit, soziale Beziehungen, Arbeit und Finanzen.
Welche Hilfe kann ich vom Sozialamt erwarten?
Das Sozialamt kann betroffenen Personen und ihren Familien bei der Bewältigung der Auswirkungen von Alkoholproblemen kostenlose Beratung und Unterstützung anbieten.
Insbesondere wird folgende Hilfe angeboten:
- Information und Beratung chronisch mehrfachbeeinträchtigter Abhängigkeitskranker (Alkohol) zu den Sprechzeiten im Sozialamt
- Vertrauliche Beratung in der Wohnung oder im Wohnumfeld der Betroffenen
- Persönliche Hilfe bei Behördenangelegenheiten, insbesondere bei der Beantragung von Leistungen
- Motivation und Unterstützung bei der Vermittlung in verschiedene Therapieformen
- Aufklärung über alle mit der Krankheit zusammenhängenden Probleme und Schwierigkeiten für Betroffene und Angehörige
- Prüfung von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten
Kann ich eine Beratung in Anspruch nehmen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Hauptwohnsitz ist in Dresden
- Sie haben ein Alkoholproblem
- oder Sie sind ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person einer/eines Betroffenen mit Alkoholproblem.
Wie kann die Unterstützung vom Sozialamt in Anspruch genommen werden?
Bitte verwenden Sie den Onlineassistenten um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Auf Basis einiger Fragen finden wir heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Anschließend kontaktieren wir Sie, um einen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.
Terminanfrage
Hilfreiche Infoblätter
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Broschüre - Sucht erkennen
(*.pdf,
995 KB)
Für Angehörige und Freunde suchtkranker Menschen
- Informationen zum Umgang mit Alkohol (*.pdf, 633 KB)
Wichtige Links
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Alkohol-Selbsttest
10 Testfragen helfen Ihnen dabei, Ihren Umgang mit Alkohol zu überprüfen, und machen auf Risiken aufmerksam.
- Informationen zum mobilen Suchtdienst
- Weitere Informationen zum Thema Sucht
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
- Suchthilfe für Suchtkranke und Angehörige
- Informationen zur Jugend- und Drogenberatung
Mobiler Suchtdienst
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
Erdgeschoss
Zimmer 48 und 50
Öffnungszeiten
Dienstag 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 Uhr