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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schiedsstellen.php 15.01.2024 14:42:17 Uhr 09.11.2024 11:06:27 Uhr

Schiedsstellen

Erklärfilm Schiedsstellen

Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung in einer der 16 Schiedsstellen der Stadt.

Hier findet jeder Hilfe und das

  • wohnortnah
  • vor einer unabhängigen Stelle
  • die unbürokratisch und kostengünstig
  • auf dem Prinzip der Freiwilligkeit zum Einigungsversuch tätig wird.

Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten das Schlichtungsverfahren über

  • Konflikte des Nachbarrechts (wie Pflanzabstände),
  • vermögensrechtliche Ansprüche (wie Mietstreitigkeiten) oder
  • nichtvermögensrechtliche Ansprüche (wie Beleidigung) durch.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,

  • die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen oder
  • an denen der Bund, die Länder, die Gemeinde oder andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

Die Schiedsstelle ist auch zuständig für Strafsachen als Vergleichsbehörde, bevor eine Privatklage beim Amtsgericht eingereicht wird (§ 380 Strafprozessordnung).

Die Schiedsstelle leitet das Verfahren auf Antrag einer Konfliktpartei ein. Ziel ist immer ein Vergleich zwischen den beiden Streitparteien. Verhandelt wird dabei stets nicht öffentlich.

Jede Schiedsstelle ist mit je einer Friedensrichterin oder einem Friedensrichter sowie einer Protokollführerin oder einem Protokollführer besetzt. Beide Personen arbeiten im Ehrenamt, sind vom Stadtrat gewählt und in der Regel fünf Jahre tätig.

Die Schiedsstellen haben eine Sprechstunde pro Monat, sind aber auch über die Stadtbezirksämter erreichbar, wenn konkrete Termine vereinbart werden.

Satzung

Eine Satzung regelt die Einrichtung von Schiedsstellen und die Entschädigung von Friedensrichtern und Protokollführern:
Satzung (*.pdf, 33 KB)

Faltblatt

"Schlichten statt streiten - Angebote der Schiedsstellen"

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS):
www.schiedsamt.de

Folgende 16 Schiedsstellen gibt es. Sie sind sind jeweils über die Stadtbezirksämter bzw. Ortschaften erreichbar:

In drei Videos erklärt Friedensrichter Klaus Wilhelm, wie ein Schiedsverfahren abläuft, was einen Friedensrichter ausmacht und wie oft er eingesetzt wird.

Zuständig: