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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_007.php 02.05.2024 14:48:39 Uhr 17.05.2024 10:42:03 Uhr

Dresden unterstützt Geflüchtete bei der Suche nach eigenen Wohnungen

Sozialamt bietet Beratung und Vermittlung

Geflüchtete mit Bleiberecht, sogenannte anerkannte Flüchtlinge, müssen aus städtischen Asylunterkünften ausziehen und sich eigene Wohnungen suchen. Das kann für die Betroffenen eine große Herausforderung sein. Denn bleibeberechtigte Geflüchtete sind zumeist auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen und dieser ist in Dresden knapp. Aufgrund der in Sachsen geltenden Wohnsitzauflage dürfen sie ausschließlich in Dresden nach Wohnungen suchen. Insbesondere Großfamilien und Alleinlebende suchen oftmals sehr lange nach bezahlbaren Wohnungen. Deshalb unterstützt das Sozialamt die Geflüchteten mit Informationen, Beratung und Vermittlung.

Wie unterstützt die Stadt anerkannte Geflüchtete bei der Wohnungssuche konkret? 

Alle Geflüchteten bekommen gleichzeitig mit ihrer Anerkennung einen Handzettel mit Informationen zur Wohnungssuche. Er liegt der Fiktionsbescheinigung bzw. der Aufenthaltserlaubnis bei. Dieser Handzettel kann ebenfalls auf der Webseite www.dresden.de/asyl unter dem Menüpunkt „Unterbringung“ heruntergeladen werden. Zudem lädt das Sozialamt Geflüchtete regelmäßig zu Informationsveranstaltungen ein. Fachleute des Sozialamts informieren über den Wohnungsmarkt, geben Tipps für individuelle Suchstrategien und zeigen, wie sich aktuelle Angebote im Internet finden lassen. Die Wohnberatungs- und Wohnungsvermittlungsstelle des Sozialamts steht allen Wohnungsuchenden mit Rat und Tat zur Seite. Seit Juni 2023 gibt es die Infoveranstaltungen für Geflüchtete und Schutzsuchende mit bislang 28 Terminen. Der Erfolg gibt dem Sozialamt recht: Seit Einführung dieses kommunalen Service konnten mehr als 450 Personen gezielt bei der Wohnungssuche unterstützt werden und haben mehrheitlich bereits eine eigene Wohnung gefunden.

Was passiert, wenn die Geflüchteten keine eigene Wohnung finden?

Dann wohnen sie trotz Anerkennung vorübergehend weiter in kommunalen Asylunterkünften. Das ist aber nicht auf Dauer möglich. Denn in der Regel handelt es sich bei den bereitgestellten Zimmern in Wohnheimen, Wohncontainern und Gewährleistungswohnungen um Gemeinschaftszimmer. Zwei Personen in Wohnungen sowie vier Personen in Heimen nutzen jeweils gemeinsam ein Zimmer. Nach den sächsischen Unterbringungsvorschriften für Geflüchtete stehen jeder Person sechs Quadratmeter Wohnfläche zu. Die beengte Unterbringung ist nicht für ein langfristiges Wohnen ausgelegt. Deshalb liegt die Wohnungssuche im gemeinsamen Interesse der Geflüchteten und der Stadt.

Wie viele Asylsuchende bringt die Stadt unter?

Zum 31. März 2024 hatte die Landeshauptstadt Dresden insgesamt 4.455 Personen in Heimen und in Gewährleistungswohnungen untergebracht, etwa ein Viertel von ihnen hat bereits eine Aufenthaltserlaubnis (darunter zählen ebenso Geflüchtete aus der Ukraine). Zum Vergleich: in Leipzig haben ungefähr 50 Prozent und in Chemnitz etwa 15 Prozent der untergebrachten Personen eine Aufenthaltserlaubnis.