Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/02/pm_024.php 07.02.2024 15:55:28 Uhr 27.07.2024 07:47:03 Uhr

Neue Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung

Gültig rückwirkend ab 1. September 2023

Rückwirkend zum 1. September 2023 senkt die Landeshauptstadt Dresden die Elternbeiträge für alle Kindertagesbetreuungsformen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat am 25. Januar 2024 gefasst. Beispielhaft für eine Betreuungszeit von sechs bzw. neun Stunden hier die Darstellung der betreffenden Betreuungsformen:
Betreuungsform Elternbeitrag neu Elternbeitrag bisher Veränderung in Euro Veränderung in Prozent
Krippe/Kindertagespflege, Betreuungszeit 9 Stunden 227,30 Euro 232,88 Euro 5,58 Euro 2,40
Kindergarten, Betreuungszeit 9 Stunden 166,01 Euro 169,30 Euro 3,29 Euro 1,94
Hort/Integrationshort Betreuungszeit 6 Stunden 96,00 Euro 99,60 Euro 3,60 Euro 3,61
Hort an Förderschulen Betreuungszeit 6 Stunden 96,00 Euro 139,20 Euro 43,20 Euro 31,03

Eine detaillierte Übersicht der neuen Elternbeiträge ist unter www.dresden.de/elternbeitraege bereitgestellt.

Zahlungspflichtige Eltern erhalten vom Träger ihrer Einrichtung eine Information zur Auszahlung bzw. Verrechnung des Elternbeitragsguthabens. Besucht ihr Kind eine Kindertagespflegestelle, so erhalten sie diese Information vom Amt für Kindertagesbetreuung. Alle Eltern mit Kindern in kommunalen Einrichtungen und Kindertagespflegestellen erhalten zudem in den kommenden Wochen einen Elternbeitragsbescheid. Dieser erläutert ihn rückwirkend für die Zeit ab dem 1. September 2023 die individuelle Höhe des Elternbeitrags unter Berücksichtigung eventueller Absenkungskriterien (bsp. Status Alleinerziehend und/oder Zählkind). 

Bei allen Eltern, deren Kinder kommunal oder in einer Kindertagespflegestelle betreut werden bitten wir um Verständnis. Aufgrund der Kürze der Zeit und der Vielzahl an Betroffenen ist es technisch nicht möglich, die Höhe der Abbuchungsbeträge zum Elternbeitrag bereits im Februar zu veranlassen. Dementsprechend wird im Februar, bei Eltern mit einem Lastschriftverfahren, der bisherige Elternbeitrag abgebucht. Der für die Zeiträume September 2023 bis Februar 2024 zu viel abgebuchte Betrag, wird in den kommenden Monaten beim Abbuchungsverfahren verrechnet.