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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/11/pm_042.php 15.11.2023 14:01:17 Uhr 27.07.2024 03:27:08 Uhr

In Dresden muss niemand im Freien übernachten

Angebote für wohnungslose Menschen im Herbst und Winter

In Dresden leben Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben. Die Witterung im Herbst und Winter setzt ihnen besonders zu. Doch eigentlich ist das nicht notwendig, denn: In Dresden muss niemand im Freien übernachten. 387 Übernachtungsplätze in neun Einrichtungen sowie 29 Wohnungen in Dresden stehen zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen zur Verfügung. Hier leben zurzeit 343 Frauen und Männer (Stichtag 31. Oktober 2023). Sie können den Tag verbringen, duschen, Essen zubereiten und schlafen. Darüber hinaus gibt es 50 Notschlafplätze, deren Zahl bei Bedarf erhöht wird.

Innerhalb der Dienstzeiten des Sozialamts erhalten wohnungslose Menschen eine Zuweisung in die Unterkunft. Bei Fragen zur Wohnungsnotfallhilfe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter 0351-4884981 zu erreichen. Sprechzeiten am Dienstsitz in der Junghansstraße 2, sind dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie im Notfall freitags von 9 bis 12 Uhr.

Außerhalb der Dienstzeiten des Sozialamts erfolgt der Zugang zu den Notschlafplätzen über die Notaufnahme des Übergangswohnheims in der Hechtstraße 10, Telefon: 0351-30980195, zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 7, 8 und 13, Haltestelle Bischofsweg, sowie der S-Bahn 1, Haltestelle S-Bahnhof Bischofsplatz.

Zusätzliche Möglichkeiten der Übernachtung für erwachsene Obdachlose, die keine städtischen Angebote nutzen möchten, bieten die ökumenischen Nachtcafés. Im täglichen Wechsel öffnen die sieben Dresdner Kirchgemeinden bis 31. März 2024 von 20 bis 7 Uhr.

Wer von Wohnungslosigkeit bedroht ist, sollte sich rechtzeitig an das Sozialamt wenden. Droht die Räumung aufgrund von Mietschulden, unterstützt das Sozialamt bei der Antragstellung auf Übernahme der Mietschuld. Außerdem helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsfürsorge bei der Suche nach preisgünstigem Wohnraum.

Eine weitere Unterstützung des Sozialamts ist die Vermittlung in Wohnraum. Voraussetzung für den Bezug einer belegungsgebundenen bzw. geförderten Mietwohnung ist ein einkommensabhängiger Wohnberechtigungsschein, der im Sachgebiet „Wohnberatung und Vermittlung“ beantragt werden kann.
Eine weitere Hilfe ist die intensive Begleitung wohnungsloser Menschen in Übergangswohnheimen bzw. so genannte Gewährleistungswohnungen. Ziel ist die nachhaltige Integration in eigenen Wohnraum oder andere Wohn- bzw. Hilfeformen.

Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen können sich ebenso an die Kontakt- und Beratungsstellen der freien Träger wenden, die niedrigschwellige Hilfen anbieten. Fünf solcher Stellen gibt es in Dresden: das Diakonische Werk – Stadtmission Dresden gGmbH, die Gemeinnützige Gesellschaft Striesen Pentacon e. V., die Radebeuler Sozialprojekte gGmbH, die Treberhilfe Dresden e. V. und der Verein für Soziale Rechtspflege e. V. Weitere Angebote, die von der Stadt finanziell unterstützt werden, sind Tagestreffs sowie Streetwork und die Straßenzeitung „Drobs“. Die Heilsarmee leistet Straßensozialarbeit als Hilfe für wohnungslose Menschen. Im Winter ist sie mit einer Kältestreife in der Stadt unterwegs und bietet obdachlosen Menschen auf der Straße warme Getränke und Suppe sowie Gesprächsmöglichkeiten an. Außerdem fördert die Stadt die Bahnhofsmission am Dresdener Hauptbahnhof.

Die City-Light-Plakat-Kampagne „Bett statt Bank. Dresden schaut hin!“ der Landeshauptstadt Dresden wird fortgesetzt. Vom 9. bis 23. Januar 2024 werden die Plakate mit den großen gelben Buchstaben sowie der Bank mit Kopfkissen und Decke in der Stadt sowie die Webseite www.dresden.de/obdach ausgehängt. Damit soll einerseits erneut auf die Situation von obdachlosen Menschen und andererseits auf die Hilfen und Angebote der Landeshauptstadt Dresden aufmerksam gemacht werden.

Unter www.dresden.de/obdach stehen Informationen, was als Passantinnen oder Passanten tun können, wenn sie einen hilflosen Menschen in der Stadt sehen. Wird ein obdachloser Mensch in der Stadt entdeckt, der sich augenscheinlich in einer gesundheitlichen Notlage befindet und nicht ansprechbar ist, sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden. Wer sich nicht traut, obdachlose Menschen anzusprechen, sollte andere Passanten um Mithilfe bitten.

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