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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/12/pm_052.php 16.12.2016 12:51:34 Uhr 02.05.2024 01:27:40 Uhr

Wohngeld auch im Alter eine Option

Auch Seniorinnen und Senioren können Anspruch auf Wohngeld haben. „Gerade angesichts stetig steigender Mieten und mit Blick auf das abfallende Rentenniveau sollten insbesondere Rentnerinnen und Rentner ihren Wohngeldanspruch überprüfen lassen. Auch für Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheimes kann ein Antrag auf Mietzuschuss interessant sein“, rät die Beigeordnete für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete beziehungsweise als Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt im Wesentlichen von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamthaushaltseinkommen und der Höhe der zu berücksichtigten Miete oder – im Falle von Wohneigentum – Belastung ab. Zum 1. Januar 2016 wurden die Leistungen mit der Reform des Wohngeldgesetzes deutlich verbessert. Die sogenannten Tabellenwerte wurden angehoben und die Einkommensgrenzen verschoben. Das führte zu einer Erhöhung des Wohngeldes um etwa 39 Prozent. Der Kreis der antragsberechtigten Personen wurde besonders zu Gunsten von Menschen mit geringem Einkommen erweitert.

Anträge nehmen alle Bürgerbüros und die Wohngeldstelle des Sozialamts, Junghansstraße 2, 01277 Dresden, entgegen. Das Antragsformular ist in den Bürgerbüros und bei der Wohngeldstelle erhältlich. Es kann auch unter www.dresden.de/wohngeld heruntergeladen werden. Kosten entstehen für den Antrag nicht. Für individuelle Auskunft und Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle zu den Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr) zur Verfügung.