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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_031.php 29.05.2015 00:35:38 Uhr 17.05.2024 11:06:31 Uhr

Meldestellen und Bürgerbüros übernehmen Änderungen auf Lohnsteuerkarten

Die Post hat den Dresdner Einwohnern die Lohnsteuerkarten für 2005 zugestellt. Wer noch keine bekommen hat, kann sie von einer Meldestelle oder einem Bürgerbüro ausstellen lassen. Wer die Lohnsteuerkarte verloren hat, erhält dort einen Ersatz gegen fünf Euro Gebühr. Meldestellen und Bürgerbüros sind auch die richtige Anlaufstelle, wenn Daten sich nach dem Stichtag 20. September geändert haben. Dazu gehören Angaben zum Familienstand oder Geburt eines Kindes.

Mit dem Beschluss des Haushaltbegleitgesetzes 2004 wurde der ehemalige Haushaltfreibetrag abgeschafft. Dafür wird 2005 entsprechend § 24 b EstG der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro pro Kalenderjahr (Lohnsteuerklasse II) gewährt. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages entsprechen jedoch nicht vollständig denen des ehemaligen Haushaltfreibetrages. Die Lohnsteuerklasse II wurde im automatisierten Verfahren nur bei denjenigen alleinerziehenden Steuerpflichtigen eingetragen, die bis zum 20. September 2004 eine entsprechende Erklärung/Verpflichtung dazu abgegeben haben. Wer bei Prüfung der Lohnsteuerkarte 2005 feststellt, dass nur die Lohnsteuerklasse I eingetragen ist und er der Meinung ist, die Lohnsteuerklasse II bekommen zu können, spricht bitte unter Vorlage der Lohnsteuerkarte in der Zentralen Pass- und Meldestelle oder einem Bürgerbüro vor und füllt dort eine Erklärung/Verpflichtung aus. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Lohnsteuerklasse II bescheinigt. Weitere Informationen enthält das Informationsheft, das mit der Lohnsteuerkarte 2005 zugestellt wurde.

Die Lohnsteuerklasse II und den Freibetrag für Kinder über 18 Jahre trägt das zuständige Finanzamt ein. Zur Eintragung von Kinderfreibeträgen für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder muss die steuerliche Lebensbescheinigung vorliegen. Die Gemeinde, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist, stellt sie aus.

Wichtig: Wer seine Lohnsteuerkarte 2004 nicht für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer benötigt, gibt sie bitte dem zuständigen Finanzamt zurück. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Ermittlung des Anteils der Lohn- und Einkommenssteuer, der Dresden zusteht. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der Gemeinde und wirkt sich zum Nachteil der Einwohner aus.

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