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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/10/c_796.php 29.05.2015 00:33:40 Uhr 17.05.2024 13:37:46 Uhr

Anträge auf Arbeitslosengeld müssen abgegeben werden- Geldleistungen im Januar 2005 nur bei rechtzeitiger Abgabe

Die Stadt fordert die betroffenen Dresdnerinnen und Dresdner nochmals auf, die an sie Anfang September versandten Anträge auf Leistungen im Zusammenhang mit dem ab 1. Januar 2005 in Kraft tretenden SGB II unverzüglich einzureichen. Die vollständig ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Unterlagen (Kopien) können

- mit der Post an die Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Postfach 120020, 01001 Dresden gesandt oder
- im Ortsamt Leuben Hertzstraße 23, 1. Etage, Zimmer 108 (Zentrale Antragsannahmestelle zum SGB II) abgegeben werden.

Die beantragten Leistungen können nur dann ab 1. Januar 2005 zur Verfügung gestellt werden, wenn sie rechtzeitig beantragt wurden. Die Betroffenen können auch nur dann ab 1. Januar 2005 über die Geldleistungen für ihren Lebensunterhalt verfügen. Eine Vorauszahlung schließt das Gesetz aus.

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