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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/03/c_250.php 29.05.2015 00:26:38 Uhr 15.05.2024 10:34:37 Uhr

Erste Dresdner Ehrenmedaille für „Mister Jazz“

Im September 1999 beschloss der Stadtrat eine Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden zu verleihen, einmal jährlich, am 31. März, dem Datum an dem Dresden 1206 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Am 26. Februar 2004 wurde über die erste Verleihung entscheiden: Karlheinz Drechsel bekommt als Erster überhaupt und als Einziger im Jahr 2004 die Ehrenmedaille der Stadt Dresden.

Oberbürgermeister Ingolf Roßberg übergibt die Ehrenmedaille morgen feierlich in Anwesenheit des Stadtrates an den Mitbegründer des Dixielandfestivals Karlheinz Drechsel. Ingolf Roßberg freut sich: „Mit dieser ersten Ehrenmedaille für Karlheinz Drechsel würdigen wir einen Dresdner, der lebenslang und mit außergewöhnlichem Engagement die Jazz-Szene in Dresden aufgebaut und das weltweit populäre Dresdner Dixieland-Festival mitbegründet hat.“
Für den 73-jährigen Karlheinz Drechsel ist diese Ehrung „das Großartigste, was ich mir vor-stellen kann, eine solche Ehrung von meiner Heimatstadt. Bei allen meinen Aktivitäten und Unternehmungen spielte Dresden stets eine immens wichtige Rolle!“
Während der Veranstaltung trägt sich Karlheinz Drechsel auch in das Goldene Buch der Stadt Dresden ein.

Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden
Die Medaille besteht aus 500 Gramm massivem Silber und hat einen Durchmesser von sieben Zentimetern. Sie wird mit einer besonderen Urkunde ausgehändigt. Auf den Rand der übergroßen Münze sind der Name des Geehrten und das Ehrungsjahr eingeprägt, die Vorderseite zeigt neben dem Dresdner Wappen ein Relief mit dem Blick über die Augustusbrücke in die historische Altstadt, die Rückseite besagt: „Für Verdienste um die Landeshauptstadt Dresden“.
Die Ehrenmedaille wird verliehen an lebende Personen der Stadt Dresden, die sich „um das gesellschaftliche, politische, kulturelle, religiöse, soziale oder wirtschaftliche Leben in der Stadt in besonderer Weise verdient gemacht oder durch ihr Wirken das Ansehen der Stadt Dresden gemehrt haben“. Wer eine Ehrenmedaille verliehen bekommt, entscheidet der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung. Eine Zweidrittelmehrheit ist notwenig.
Nicht mehr als 25 lebende Personen sollen Träger der Ehrenmedaille sein, die einmal jährlich verliehen werden kann, am 31. März, an dem Dresden im Jahre 1206 erstmals urkundlich erwähnt wurde.

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