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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/02/c_101.php 29.05.2015 00:24:37 Uhr 17.05.2024 07:46:51 Uhr

Eckdaten des Haushaltssicherungskonzeptes

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden hat mit dem Haushaltsentwurf 2004 erstmals einen unausgeglichen Haushalt vorgelegt. Trotz aller Anstrengungen bei der Haushaltskonsolidierung der vergangenen Jahre ergibt sich für 2004 ein Fehlbetrag von 32,1 Millionen Euro. Hinzu kommen die Altdefizite aus dem Jahresabschluss 2002 in Höhe von 35,2 Millionen Euro, so dass sich das Gesamtdefizit im Haushaltsplan 2004 auf 67,3 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt beläuft. Hauptursache des neu entstehenden Defizits sind die rückläufigen Einnahmen aus eigenen Steuern, vor allem der Gewerbesteuer, und den Zuweisungen des Freistaates. In diesem Bereich wird die Landeshauptstadt rund 25 Millionen Euro weniger gegenüber dem Vorjahr einnehmen. Gleichzeitig kommen die ständig steigenden Belastungen im Sozialbereich (plus 15 Millionen Euro gegenüber 2002) hinzu. Während das Nettoaufkommen der kommunalen Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie die Anteile an der Umsatz- und Einkommenssteuer) in 2004 auf 243 Millionen Euro veranschlagt ist, haben die Sozialhilfelasten bereits 146 Millionen Euro erreicht.

Die Genehmigung eines unausgeglichen Haushaltes durch das Regierungspräsidium ist nur dann möglich, wenn die Kommune mit einem Sicherungskonzept nachweisen kann, dass das Defizit innerhalb von drei Jahren abgebaut wird. Um die Finanzierungslücke von 67,3 Millionen Euro zu schließen, müssen innerhalb des Verwaltungshaushaltes in den nächsten Jahren weiter erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Auf diese Maßnahmen hat sich nun der Verwaltungsvorstand geeinigt und wird diese in der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen. Dabei gab es mehrere Grundvoraussetzungen. Wie der Oberbürgermeister schon bei der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2004 festgelegt hatte, gibt es auch im Konsolidierungskonzept keine Einschnitte im Bereich der Kinderbetreuung (Eigenbetrieb Kindertagesstätten). Auch Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Senioren und Behinderte sind in der Fortschreibung des Sicherungskonzeptes nicht enthalten.

Schon im bestehenden Konsolidierungskonzept hatte sich die Verwaltung einen strikten Sparkurs unterzogen. So wurden alleine im Bereich der Personalkosten von 2002 bis 2004 rund 20 Millionen Euro eingespart. Dies umfasste die Streichung von 600 Stellen und den Abschluss des Bezirkstarifvertrages.

Der Zuschuss an die Technischen Werke Dresden wurde um 7,6 Millionen Euro reduziert. Eine halbe Millionen Euro wurde durch die Reduzierung von Reinigungsleistungen innerhalb der Verwaltung gespart, eine Erhöhung der Gebühren im Rettungsdienst brachte 326 000 Euro Mehreinnahmen. Der Finanzposten „externe Gutachten“ wurde um rund 400 000 Euro gekürzt, das Heinrich-Schütz-Konservatorium erhielt 100 000 Euro weniger an Zuschüssen. Auch die Anhebung der Einkünfte aus der Hundesteuer um 300 000 Euro konnte im bestehenden Konsolidierungskonzept erzielt werden.

Wie Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann schon in den Bürgerkonferenzen dargelegt hat, sind die Bereiche der sogenannten freiwilligen Leistungen im städtischen Haushalt begrenzt. Nicht dazu gehören zum Beispiel die Sozialhilfe oder die wirtschaftliche Jugendhilfe, in diesen Bereichen sind keine Kürzungen möglich.

Aus diesem Grund sind es neben den geplanten Mehreinnahmen (Steuern, Woba Dresden etc.) vor allem freiwillige Aufgaben wie Kultur, Soziales und Jugend, die im Konsolidierungskonzept mit Zuschussreduzierung rechnen müssen. Dazu kommen Einsparungen direkt in der Verwaltung (Sachkosten, Personal) und Zuschussreduzierungen bei städtischen Betrieben.

Einzelheiten zum Konsolidierungskonzept und Rechenbeispiele zur Grundsteuer B finden Sie in der Anlage (*.pdf, 155 KB)

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