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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/02/c_099.php 29.05.2015 00:24:35 Uhr 17.05.2024 06:56:22 Uhr

Amts- und Landgericht brauchen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 neue Beisitzer

Für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 sucht die Stadt 800 Schöffen für Erwachsenen-Strafsachen und 450 Jugendschöffen, die den Richtern in Jugend-Strafverfahren zur Seite stehen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis 31. März 2004 schriftlich dafür bewerben. Auch Parteien, politische und andere Vereinigungen können Bewerber benennen.

Das ausgefüllte Bewerbungsformular, es liegt im Rathaus, in den Ortsämtern und Bürgerbüros aus und ist auch im Internet unter www.dresden.de/wahlen abrufbar, senden die Bewerber an die Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt, SG Wahlen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden oder geben es in einem Ortsamt oder Bürgerbüro ab.

Was sind Schöffen?
Schöffen und Jugendschöffen nehmen als ehrenamtliche Richter an strafrechtlichen Verfahren am Amtsgericht und Landgericht teil. Sie sind an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichtes beteiligt und können Anfragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige stellen. Sie sind berechtigt, aber auch verpflichtet, alle für die Aufklärung wesentlich erscheinenden Punkte anzusprechen.
Gemeinsam mit den Berufsrichtern tragen die Schöffen die Verantwortung für das Urteil — den Schuldspruch und das Strafmaß. Sie haben in den Hauptverhandlungen das gleiche Stimmrecht wie die Richter, sind wie sie nur dem Gesetz unterworfen, an keine Weisungen gebunden und müssen ihr Amt unparteiisch ausüben.
Die Schöffen sind verpflichtet über die Beratungen und Abstimmungen zu schweigen, auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit. Vor ihrer ersten öffentlichen Gerichtssitzung werden sie vereidigt.
Es wird zwischen Haupt- und Hilfsschöffen unterschieden. Die Hauptschöffen werden im Jahr durchschnittlich zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen. Wenn sie nicht teilnehmen können oder ihnen die Teilnahme aus persönlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, können sie von diesen Sitzungen entbunden werden. In diesen Fällen sprin-gen Hilfsschöffen ein.

Wer darf das Schöffenamt ausüben?
Schöffe ab 2005 kann nach dem Gerichtsverfassungsgesetz jeder deutsche Staatsbürger werden, der am 1. Januar 2005 das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat und im Mai 2004 bereits mindestens ein Jahr in der Gemeinde wohnt. Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Vom Schöffenamt ausgeschlossen sind Personen, die als Richter, Anwalt, Polizist oder Bediensteter des Strafvollzugs tätig sind oder bereits acht Jahre das Schöffenamt in Strafverfahren ausgeübt haben. Ungeeignet für eine Schöffentätigkeit sind Personen die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Als Schöffe soll auch nicht berufen werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR ungeeignet ist. Die Interessenten werden gebeten, bei ihrer Bewerbung eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Wer sich für ein Schöffenamt bewirbt, ist nicht automatisch Schöffe. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Wer sie erfüllt, wird in die Vorschlagslisten übernommen. Die vorgeschlagenen Bürgerinnen und Bürger muss der Stadtrat mit Zweidrittelmehrheit bestätigen. Nach der anschließenden öffentlichen Auslegung geht die Liste an das Amtsgericht.
Im Herbst wählt der Schöffen-Wahlausschuss die ab 2005 ehrenamtlich tätigen Schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht aus. Wer Haupt- bzw. Hilfsschöffe wird, bestimmen die Gerichte durch Losentscheid. Im Dezember 2004 erfahren die Bewerber, ob sie im nächsten Jahr in der Strafkammer mitentscheiden sollen.

Werden Schöffen entschädigt?
Nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter haben Schöffen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfall, Fahrtkosten und mit der Tätigkeit verbundene Aufwendungen.

Wer sind die Ansprechpartner?
Bewerbungsunterlagen und Auskünfte sind an folgenden Stellen erhältlich:
- BürgerServicebüro, Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
- Ortsamt Altstadt, Theaterstr. 11—15, 01067 Dresden, Elvira Renk, Telefon 4 88 60 01
- Bürgerbüro Neustadt, Hoyerswerdaer Str. 3, 01099 Dresden, Gerlinde Meyer, Telefon 4 88 66 50; Peggy Kramer, Telefon 4 88 66 51
- Bürgerbüro Pieschen, Bürgerstr. 63, 01127 Dresden, Thomas Bilgett, Telefon 4 88 54 20
- Ortsamt Klotzsche, Kieler Str. 52, 01109 Dresden, Ingetraud Hartlepp, Telefon 4 88 65 10
- Ortsamt Loschwitz, Grundstr. 3, 01326 Dresden, Anke Seifert, Telefon 4 88 85 05
- Ortsamt Blasewitz, Naumannstr. 5, E/10, 01309 Dresden, Waltraud Schäfer, Telefon 4 88 86 04
- Bürgerbüro Leuben, Hertzstr. 23, 01257 Dresden, Heidemarie Petermann, Telefon 4 88 81 90
- Bürgerbüro Prohlis, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden; Ragna Hänsch, Telefon 4 88 83 80; Cordula Gläser, Telefon 4 88 83 81
- Ortsamt Plauen, Nöthnitzer Str. 2, 01187 Dresden, Kristina Bansen, Lilia Gläser, Telefon 4 88 68 24
- Ortsamt Cotta, Lübecker Str. 121, 01157 Dresden, Christian Wintrich, Telefon 4 88 56 20
- Ortschaft Altfranken über Ortsamt Cotta
- Ortschaften Cossebaude/Oberwartha, Dresdner Str. 3, 01462 Cossebaude, Sonja Michael, Telefon 4 34 59 11 - Ortschaft Gompitz über Ortsamt Cotta ƒÞ Ortschaften Langebrück/Schönborn, Weißiger Straße 5, 01465 Langebrück, Karl-Heinz Schmidt, Telefon (03 52 01) 8 16 14
- Ortschaft Mobschatz, Am Tummelsgrund 7 b, 01156 Dresden, Annett Lindner, Telefon 4 53 86 31
- Ortschaft Schönfeld-Weißig, Bautzner Str. 3, 01328 Dresden, Bernd Mizera, Telefon 44 48 73 00
- Ortschaft Weixdorf, Weixdorfer Rathausplatz 2, 01108 Dresden, Birgit Schmitz, Telefon 8 88 36 11
Rückfragen: www.dresden.de/wahlen, Telefon 4 88 58 81/85.

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