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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/04/c_356.php 29.05.2015 00:08:45 Uhr 17.05.2024 04:04:47 Uhr

Auch kleinste Krankheitsanzeichen von Geflügel sind meldepflichtig

Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Ausstellungen mit Geflügel sind auch in Dresden bis auf weiteres verboten. Darauf verweist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Mit dieser und weiteren Vorkehrungen reagiert die Stadt auf die Ausweitung der Geflügelpest in den Niederlanden.

Die betreffende Bundesverordnung gilt seit Mitte des Monats. Sie verpflichtet die Halter von Enten und Gänsen, die Tierhaltung unverzüglich der dafür zuständigen Behörde zu melden, in Dresden dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Hühner, Perl- und Truthühner, die noch nicht gemeldet wurden, sind wegen der Gefahren der Geflügelpest sofort nachzumelden. Höchste Eile ist geboten, wenn sich die Tiere auffällig anders als üblich verhalten. Dann sowie bei Anzeichen von Krankheiten, erheblichen Veränderungen der Legeleistung oder Gewichtszunahme ist unverzüglich der Tierarzt zu benachrichtigen. Soll Geflügel verkauft werden, muss der Tierarzt innerhalb von 24 Stunden vor dem Verkauf bestätigen, dass die Tiere nicht an Klassischer Geflügelpest erkrankt sind. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Rückfragen: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Burkersdorfer Weg 18, Telefon (03 51) 4 08 05 11.

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