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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/03/c_258.php 29.05.2015 00:07:32 Uhr 17.05.2024 04:46:45 Uhr

Widerspruchsfrist gegen Veröffentlichung im Einwohneradressbuch endet am 5. Mai

Das Einwohner- und Standesamt im Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit weist darauf hin, dass Mitte des Jahres ein neues Einwohneradressbuch für die Stadt Dresden erscheint. Nach Sächsischem Meldegesetz darf das Amt zu diesem Zweck an den Adressbuchverlag (Sachsenverlag GmbH) die folgenden Daten der volljährigen Einwohner übermitteln:

- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad und
- Anschrift.

Einwohner, die nicht möchten, dass ihre Daten im Adressbuch veröffentlicht werden, haben das Recht, Widerspruch einzulegen (Adressbuchsperre).
Der kostenfreie Widerspruch für die Ausgabe 2003 ist
bis 5. Mai 2003
persönlich oder schriftlich an die Meldestelle des Ortsamtes/der Verwaltungsstelle oder an ein Bürgerbüro zu richten. Bereits beantragte Adressbuchsperren bleiben gültig. Sie gelten bis auf Widerruf der Betroffenen.
Hinweis: Erwerber des Adressbuches können die Adressen nachträglich in Dateien erfassen. Die Meldebehörde kann das nicht untersagen.

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