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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/02/c_156.php 29.05.2015 00:06:11 Uhr 17.05.2024 13:21:01 Uhr

Gemeinnützige Vereine können städtische Objekte befristet mietfrei nutzen

Die Stadt bietet gemeinnützigen Vereinen an, städtische Objekte mietfrei zu nutzen. Unter bestimmten Bedingungen können sie befristete Verträge für die begrenzt verfügbaren Grundstücke abschließen.
Anträge sind bis 14. März 2003 an das Liegenschaftsamt zu richten. Das Dresdner Amtsblatt Nr. 8 vom 20. Februar 2003 veröffentlicht die Vergabebedingungen.
Nähere Angaben stehen auch im Internet unter www.dresden.de. Rückfragen: (03 51) 4 88 11 88.

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