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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/02/c_125.php 29.05.2015 00:04:27 Uhr 17.05.2024 11:03:46 Uhr

Für Wehrpflichtige besteht Meldepflicht

Einwohneramt erfasst alle Männer des Geburtsjahrganges 1985

Alle Personen des Geburtsjahrganges 1985, die wehrpflichtig sind und von der Stadt noch kein Schreiben über ihre bevorstehende Erfassung als Wehrpflichtige erhalten haben, werden entsprechend Wehrpflichtgesetz aufgefordert, sich umgehend beim
Sachgebiet Meldeangelegenheiten des Einwohner- und Standesamtes,
Theaterstraße 15, Zimmer 268/270, Telefon 4 88 64 29,
persönlich oder schriftlich zur Erfassung zu melden.
Diese Aufforderung richtet sich besonders an Personen ohne feste Wohnung.

Nach dem Wehrpflichtgesetz sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18.Lebensjahr an wehrpflichtig. Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18.Lebensjahres durchgeführt werden.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Meldepflicht verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Für die persönliche Meldung ist der Personalausweis oder der Reisepass erforderlich.
Die Erfassungsbehörde empfiehlt, auch die Geburtsurkunde mitzubringen. Arbeitnehmern wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für notwendige Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.

Postanschrift der Erfassungsbehörde:
Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt, PF 12 00 20, 01001 Dresden.
Sprechstunden:
Montag 8.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Freitag 8.00-12.00 Uhr

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