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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/11/c_3911.php 29.05.2015 00:01:22 Uhr 17.05.2024 06:24:28 Uhr

Neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung

Die Landeshauptstadt plant ab kommenden Jahr eine neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Mit einem neuen Gebührensystem soll mehr Gebührengerechtigkeit hergestellt und ein höherer Kostendeckungsgrad erreicht werden.
Kernpunkt der neuen Satzung ist eine geänderte Gebührenstruktur für Rest- und Bioabfall. Die Stadt trägt damit den Entwicklungen der Abfallwirtschaft in der Landeshauptstadt Rechnung. Das Aufkommen an verwertbaren Abfällen und die damit verbundenen Verwertungskosten steigen stetig.
Mit der Schließung der Deponie auf der Radeburger Straße und der gleichzeitigen Inbetriebnahme der Biologisch-Mechanischen-Abfallaufbereitungsanlage (BMA) am Heller in Dresden entstehen Mehrausgaben von jährlich 5 Mio. Euro. Darüber hinaus gibt es Einnahmeausfälle, weil die Anzahl der Behälterentleerungen zurückging. Um die gegenwärtig anfallenden Kosten für die Abfallentsorgung in Dresden zu decken, wäre eine Gebühreneinnahmeerhöhung (absolut) um mindestens 22 % erforderlich.
Bisherige Gebühren
Die Gebühren für Restabfall und Bioabfall setzen sich gegenwärtig aus je einer Behältermiete und einer Entleerungsgebühr zusammen. Die Entleerungsgebühr für die Restabfallbehälter ist linear gestaltet und wird nur bei tatsächlicher Entleerung fällig. Eine Entleerung im Quartal je ausgestellten Behälter ist vorgeschrieben.
Die Entleerungsgebühr für die Bioabfallbehälter ist ebenfalls linear gestaltet und wird als fixe Quartalsgebühr je ausgestellten Behälter erhoben. Die Entleerung der Biotonne erfolgt unabhängig vom Füllgrad wöchentlich.
Neuer Gebührenvorschlag
Die neue Gebührenstruktur sieht für die Abfuhr ab Grundstück drei Bestandteile vor:
1. Grundbetrag je Restabfallbehälter
2. Leistungsbetrag für Restabfallbehälter
3. Bioabfallgebühr
Der Grundbetrag wird als Fixbetrag je aufgestelltem Restabfallbehälter erhoben und ist linear gestaltet. Dieser Grundbetrag soll die Kostendeckung für abfallwirtschaftliche Leistungen sicherstellen, für die z.Zt. keine Gebühren bzw. keine kostendeckende Gebühren erhoben werden.
Der Leistungsbetrag für Restabfallbehälter wird nunmehr nach der Anzahl der Entleerungen , degressiv in Abhängigkeit zu den tatsächlichen Kosten gestaltet. Eine Entleerung im Quartal je ausgestellten Behälter ist vorgeschrieben.
Die Bioabfallgebühr ist linear gestaltet und wird je ausgestellten Behälter erhoben. Die Behältergebühr entfällt. Die Entleerung der Biotonnen erfolgt unabhängig vom Füllgrad wöchentlich.
Gründe für die Einführung des neuen Gebührensystems
In dem komplexen System der Abfallwirtschaft der Landeshauptstadt werden den Bürgern eine Vielzahl von Leistungen angeboten, für die keine oder nicht kostendeckende Gebühren erhoben werden können oder sollen. Dazu gehören folgende Entsorgungsleistungen, die private Haushalte gebührenfrei in Anspruch nehmen können:
Sperrmüllentsorgung, Schadstoffeentsorgung, Elektronikschrottentsorgung, der überwiegende Teil der Leistungen der Wertstoffhöfe sowie Informations- und Druckschriften.
Darüber hinaus können Bürger gegen nicht kostendeckende Gebühren Bioabfall, Grünabfall sowie Kühl- und Haushaltgroßgeräte entsorgen. Für diese Leistungen gibt die Stadt jährlich ca. 15 Mio. Euro aus. Im Durchschnitt nimmt damit jeder Bürger Leistungen in einer Höhe von ca. 31 Euro in Anspruch, für die er direkt keine Gebühren bezahlt.
Um dieses Gesamtsystem zu finanzieren, ist es erforderlich, dass über die Restabfallgebühren ein erheblicher Finanzierungsbeitrag für die anderen abfallwirtschaftlichen Leistungen erfolgt. Aus diesem Grunde sah sich die Stadt veranlasst, den Fixkostenanteil für zusätzliche Entsorgungsleistungen in einem Grundbetrag zu verankern, der an die Anzahl und Größe der aufgestellten Restabfallbehälter gekoppelt ist.
Die Stadt hat sich bewusst nicht für eine einwohnerbezogene Grundgebühr entschieden, wie das in zahlreichen Landkreisen des Dresdner Umlandes bereits seit Jahren der Fall ist. Mit dem neuen Gebührensystem soll mehr Gebührengerechtigkeit hergestellt werden. Wenn der Stadtrat am 28.11.2002 der Vorlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS) zustimmt, treten die hier (Download *.pdf-Dokument) genannten Gebühren ab 01.01.2003 in Kraft (Auszug).

Fazit
Wie wirkt sich dieses neue Gebührensystem im Einzelfall aus? Am Beispiel eines Einfamilienhauses soll das unter folgenden Annahmen verdeutlicht werden:
- 4 Bewohner
- Eigenkompostierung von Bioabfall
- eine 80 Liter Tonne für Restabfall:
mögliches Minimum: 4 (Pflicht-)entleerungen/Jahr
Durchschnitt: 10 Entleerungen/Jahr
Rechenbeispiel für jährliche Gebührenbelastung:
Minimum: Durchschnitt: alt: 20,48 EUR (5,12 EUR/Person) 35,18 EUR (8,80 EUR/Person)
neu: 57,84 EUR (14,46 EUR/Person) 79,80 EUR (19,95 EUR/Person)
Die Steigerung mag auf den ersten Blick erheblich erscheinen, zu berücksichtigen ist aber in dem Zusammenhang auch, dass die 4 Bewohner jährlich gebührenfreie Leistungen in einer Höhe von ca. 124 EUR in Anspruch nehmen. Insgesamt gesehen kann man somit für diesen 4-Personen-Haushalt die Abfallgebührenbelastung im Verhältnis zur finanziellen Beteiligung noch als gering betrachten.
Auch im Vergleich mit der derzeitigen durchschnittlichen Pro- Kopf- Gebührenbelastung von Bewohnern insbesondere in Großwohnanlagen schneidet dieser Haushalt (aus der Umlage der Betriebskosten) noch gut ab: Am Beispiel einer Großwohnanlage kann folgende Kostenentwicklung angenommen werden, wobei hier zu beachten ist, das der Gebührenbescheid über den Hausbesitzer für den Mieter umgelegt wird:
- Mehrfamilienhaus in einem Wohnblock
- 1100 Liter Abfallbehälter für Restabfall, wöchentliche Entleerung
- 240 Liter Biotonne
- 20 Haushalte/34 Personen (entsprechend Einwohnergleichwert lt. Kommunalstatistik)
Gebührenbelastung im Jahr :
gesamt; je Haushalt; je Person
alt: 2.064,12 Euro; 103,21 Euro; 60,71 Euro
neu: 1.994,60 Euro; 99,73 Euro; 58,66 Euro

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