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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/07/c_3515.php 28.05.2015 23:49:11 Uhr 17.05.2024 13:21:28 Uhr

Badeverbot im Weixdorfer Naturbad bis zum 2. August

Der Hygienische Dienst der Landeshauptstadt Dresden erließ ab sofort bis zum 2. August 2002 für das Weixdorfer Naturbad ein Badeverbot. Danach kann das Baden zunächst nur auf eigene Gefahr erfolgen.
Der Aufenthalt im Wasser birgt zur Zeit die Gefahr, eine Badedermatitis zu bekommen. In letzter Zeit sind entsprechende Fälle festgestellt worden.

Wie der Hygienische Dienst des Gesundheitsamtes mitteilt, handelt es sich um eine an sich ungefährliche, aber unangenehme Hautparasitose, hervorgerufen von einem Saugwurm (Trichobilharzia szidok). Es entstehen gerötete Papeln und Quaddeln auf der Haut, die erheblich jucken können, aber nach einigen Tagen folgenlos verschwinden.
Ursache dieser Situation ist das warme Wetter, in dem die Larven des Saugwurms vermehrt schlüpfen. Diese überleben im Wasser zwar nur wenige Tage, aber bei anhaltendem warmen Sommerwetter schlüpfen natürlich weitere Larven.

Wer ab 2. August dennoch baden möchte, sollte folgende Regeln beachten, die allerdings keinen absoluten Schutz darstellen: Nach dem Baden sollte sofort die nasse Badebekleidung abgelegt und der Körper kräftig abgetrocknet werden, damit den Larven wenig Gelegenheit geboten wird, in die Haut einzudringen. Ein längerer Aufenthalt im Uferbereich sollte vermieden werden.

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