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Rechtzeitig vor Reiseantritt Pass beantragen

Pressemitteilung

18. September 2001 / l / r / ck

Rechtzeitig vor Reiseantritt Pass beantragen

Das Einwohneramt empfiehlt bei Auslandsreisen mindestens vier bis sechs Wochen vor Antritt einen Reisepass zu beantragen oder sich im Ausnahmefall einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu lassen. Wie das Bundesministerium des Inneren mitteilt, häufen sich die Fälle, in denen deutsche Reisende mit vorläufigem Personalausweis bei der Einreise nach Slowenien, Kroatien und in die Türkei zurückgewiesen wurden.

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Personalausweispflicht. Die Auskünfte der Meldestellen und Reisebüros über die Einreisebestimmungen sind nicht verbindlich, da sie sich kurzfristig und einseitig ändern können.

Wichtig: Für die Beantragung eines Reisepasses werden Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch sowie ein aktuelles Lichtbild und bei erstmaliger Beantragung oder Verlust Identitätspapiere wie zum Beispiel der Personalausweis benötigt. Für den vorläufigen Pass muss der Antragsteller zwei aktuelle Lichtbilder vorlegen.



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