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Bürgerentscheid in der Ortschaft Cossebaude

Pressemitteilung
13. September 2001

Bürgerentscheid in der Ortschaft Cossebaude

Gemäß 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 19. Juni 1995 (SächsGVBl. S. 195) sowie
12 dieser Verordnung in Verbindung mit
1 Abs. 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (KomWO) vom 13. Dezember 1993 (SächsGVBl. 1994, S. 21), zuletzt geändert durch die 4. Änderungsverordnung vom 23. März 2001 (SächsGVBl. S. 136), gibt die Ortsvorsteherin der Ortschaft Cossebaude bekannt:

1. Abstimmungstag

Am 21. Oktober 2001 findet in der zur Landeshauptstadt Dresden gehörenden Ortschaft Cossebaude ein Bürgerentscheid statt.
Der Abstimmungstermin wurde durch Beschluss des Ortschaftsrates der Ortschaft Cossebaude bestimmt.

2. Gegenstand des Bürgerbegehrens

Gegenstand des Bürgerbegehrens ist der geplante Bau einer Elbbrücke zwischen Naundorf und Niederwartha.
Der Stimmzettel wird folgende Fragestellung enthalten, die mit Ja oder mit Nein zu beantworten sein wird:
Soll zwischen Naundorf und Niederwartha eine Brücke gebaut werden, die Verkehr von der rechten auf die linke Elbseite verlagert?

3. Stimmberechtigung

Der Bürgerentscheid wird ausschließlich in der Ortschaft Cossebaude durchgeführt. An der Abstimmung dürfen daher nur Einwohner dieser Ortschaft teilnehmen.

Stimmberechtigt für den Bürgerentscheid sind:
- Deutsche im Sinne von Art. 116 Grundgesetz sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
- die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das heißt, spätestens am 21. Oktober 1983 geboren wurden,
- bereits seit mindestens drei Monaten (21. Juli 2001) mit Hauptwohnung in Dresden gemeldet sind
und
- am Abstimmungstag, dem 21. Oktober 2001, ihren Hauptwohnsitz in Cossebaude haben.

Dresden, 4. September 2001

gez. Ines Pohl
Ortsvorsteherin
der Ortschaft Cossebaude



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