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Wie stelle ich einen Bauantrag?

Pressemitteilung

5. April 2001 / l / r / Skre

Wie stelle ich einen Bauantrag?

Umfassender Service für Bauherren

Dresden bietet umfassenden Service für Bauherren in einer zentralen Stelle an. Seit 1997 hat im Technischen Rathaus die Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle des Bauaufsichtsamtes ihre Arbeit aufgenommen. Hinsichtlich des Beratungsumfanges und der technischen Ausstattung nimmt sie bis heute eine herausragende Stellung im gesamten Bundesgebiet ein. Jährlich werden hier mehr als 4 000 Anträge und Anfragen bearbeitet. Wöchentlich suchen über 100 Bauherren und Entwurfsverfasser/Architekten diese Einrichtung auf, um sich für ihre Bauvorhaben detailliert und qualifiziert beraten zu lassen. Hinweise gibt es auch über das Servicetelefon 488 1802.

Die Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle versteht sich als Dienstleistungseinrichtung der Landeshauptstadt Dresden, die den Bürgern umfassende Auskünfte zu ihren Bauvorhaben einschließlich der damit verbundenen Anfertigung von Bauvorlagen gibt. Die in der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle erhältlichen Informationen beziehen sich dabei nicht nur auf die eigentlichen Aufgaben des Bauaufsichtsamtes sondern betreffen auch alle mit den jeweiligen Bauvorhaben verbundenen Belange anderer Ämter der Stadtverwaltung Dresden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange. Damit soll erreicht werden, dass die Bauherren nicht mehrere Stellen, die örtlich dezentral im Stadtgebiet untergebracht sind, anlaufen müssen.

Während der Beratungen im Rahmen der Sprechzeiten kann mit den Sachbearbeitern geklärt werden, ob das vorgesehene Vorhaben überhaupt einer Baugenehmigung bedarf bzw., wenn es genehmigungspflichtig ist, nach welchem Verfahren der Sächsischen Bauordnung dieses durchgeführt wird. In dem Zusammenhang wird gleichzeitig erläutert, welche sonstigen Vorschriften bei genehmigungsfreien Vorhaben dennoch einzuhalten sind bzw. welche anderen neben der Baugenehmigung stehenden selbstständigen Genehmigungen und Erlaubnisse bei anderen Ämtern und Behörden einzuholen sind.

Wesentlicher Teil der Auskünfte und der Vorprüfung der Bauanträge ist die Prüfung von sogenannten Baurechtszuständen, d. h. von sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Satzungen auf dem Grundstück. Diese Prüfung erfolgt computergestützt flurstücksgenau, so dass daraus ableitbar ist, ob eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens überhaupt gegeben ist. Damit erhält der Bauherr unter Umständen Informationen, die ihn dazu bringen, sein Bauvorhaben so zu ändern, damit es genehmigungsfähig wird bzw. von dem Vorhaben ganz abzusehen. Dies hat wesentliche Kostenvorteile für einen Bauherren, da dieser dann kein Baugenehmigungsverfahren durchführen lassen muss, was auch bei einer Ablehnung kostenpflichtig wäre.

Weiterhin wird bei dieser Vorprüfung der Baurechtszustände festgestellt, welche anderen Ämter und Behörden zu beteiligen sind und welche Bauvorlagen mit eventuell speziellen Inhalten noch zusätzlich zu erarbeiten sind. Auch dies trägt zu einer beschleunigten Durchführung des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens bei, da solche Anforderungen dann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gestellt werden müssen. Letztlich wird in dieser Vorprüfung der Bauantrag auch hinsichtlich seiner formellen Voraussetzungen wie richtiges Formular und rechtskräftige Unterschriften geprüft.

Anhand einheitlicher Prüflisten werden die Bauvorlagen auf ihre Vollständigkeit oder ihre grundsätzlichen Mängel geprüft, sodass gewährleistet ist, dass alle Verfahren gleich behandelt werden. Die Antragsteller erfahren kurzfristig welche Unterlagen bis zu welchem Zeitpunkt nachzureichen sind. Um hier keine Zeitverluste eintreten zu lassen, wird empfohlen, die Anträge deshalb während der Sprechzeiten persönlich von dazu bevollmächtigten Personen abgeben zu lassen. In diesen Fällen wird bereits im Beisein der Antragsteller die Vollständigkeit oder noch fehlende Bauvorlagen festgestellt. Dies ist deshalb wichtig, weil die in der Sächsischen Bauordnung für die Genehmigungsverfahren vorgesehenen Fristen erst bei vollständiger Einreichung aller erforderlichen Bauvorlagen beginnen. Auch diese Fristen werden jedem Antragsteller bzw. Entwurfsverfasser schriftlich mitgeteilt, sodass er in der Lage ist, seine Investition entsprechend vorzubereiten.

Einzelfragen zu den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren sowie den sonstigen hauptsächlichsten Vorschriften z. B. des Gehölzschutzes oder des Denkmalschutzes sind in insgesamt 26 Informationsblättern dargestellt, die mit den Anfragen und den Nachforderungen verschickt werden sowie während der Dienstzeiten in der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle auch kostenlos erhältlich sind. Seit kurzem sind alle diese Informationsblätter auch im Internet unter www.dresden.de abrufbar, sodass man sich wegen dieser Unterlagen nicht in die Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle bemühen muss. Über diese Informationsmaterialien geben auch alle Sachgebiete Bauaufsicht in den Ortsämtern sowie die Sachgebiete Allgemeine Bauangelegenheiten in den örtlichen Verwaltungsstellen der Ortschaften Auskunft. Darüber hinaus ist seit kurzem ein Faltblatt unter dem Titel Wie stelle ich einen Bauantrag verfügbar, in welchem die wesentlichsten Bauvorlagen und Antragsformulare erläutert werden. Dieses Faltblatt gibt es in der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle sowie den Sachgebieten Bauaufsicht in den Ortsämtern.

Das Bauaufsichtsamt ist neben den Genehmigungsverfahren der Sächsischen Bauordnung auch noch für Verfahren des Baugesetzbuches und des Wohnungseigentumsgesetzes verantwortlich. Für diese Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung, Zeugnis und Genehmigung im Gebiet einer Erhaltungssatzung wurden eigene Antragsformulare entwickelt, die ebenfalls im Internet unter der o. g. Adresse abrufbar sind.

Die vom Freistaat Sachsen herausgegebenen offiziellen Bauantragsformulare können im Service der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle während der Sprechzeiten käuflich erworben werden. Sie sind auch im Internet unter www.recht-sachsen.de lesbar und unter Einhaltung der entsprechenden Lizenzbedingungen ebenfalls abrufbar. Auch darüber gibt ein Informationsblatt Auskunft.
Weiterhin kann man in der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle Einsicht nehmen in die für das jeweilige Baugrundstück ermittelten Baurechtszustände in Form städtischer Satzungen. Bei Bedarf werden diese ebenfalls zur Vorbereitung des Bauantrages als gebührenpflichtige Kopie abgegeben.

Mit der Eingangsbestätigung über den vollständigen Antrag erfährt man von der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle auch welches Sachgebiet Bauaufsicht in dem jeweiligen Ortsamt letztlich für die Erteilung der Baugenehmigung sowie die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung verantwortlich ist. Es ist auch möglich, mit dem Bauantrag Unterlagen für andere erforderliche Genehmigungen mit in der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle abzugeben. Diese Anträge z. B. auf Sanierungsgenehmigung werden unverzüglich mit der Hauspost an die entsprechende Stelle weiter geleitet. Um Wartezeiten die nicht auszuschließen sind zu vermeiden, ist es möglich, für umfangreichere Bauvorhaben deren persönliche Abgabe telefonisch mit der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle zu vereinbaren.

Auch für die Ämter und Betriebe der Stadt die Bauanträge stellen steht diese Einrichtung kooperativ zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Interesse der Verbesserung der Bürgerbetreuung für Hinweise und Kritiken zur Arbeit dankbar.





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