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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/interview-pflegekinderdienst.php 18.03.2019 09:11:31 Uhr 19.04.2024 00:29:24 Uhr

Schon überlegt, Pflegeeltern zu werden?

Im Gespräch mit der Leiterin des Pflegekinderdienstes, Steffi Menzel.
Steffi Menzel, Leiterin des Pflegekinderdienstes

Nachgefragt bei: Steffi Menzel, Leiterin des Pflegekinderdienstes im Jugendamt Dresden

 

Das Dresdner Jugendamt sucht mit einer aktuellen stadtweiten Plakat-Aktion Pflegeeltern für Kinder im Alter von wenigen Monaten bis sechs Jahren und teilweise darüber hinaus. Aktuell wird für 13 Kinder ein neues Zuhause auf Zeit oder auf Dauer gesucht. Die großen Plakate weisen zurzeit an markanten Orten im Stadtgebiet auf diese verantwortungsvolle Aufgabe hin. Welche Aufgaben und Verantwortungen Pflegeeltern übernehmen, erklärt in einem Interview Steffi Menzel, Leiterin des Pflegekinderdienstes im städtischen Jugendamt.

Welche Voraussetzungen müssen Familien erfüllen, um Pflegeeltern werden zu können?

Sie sollten unbedingt Freude am Zusammenleben mit Kindern und Verständnis für Kinder in besonderen Situationen und Lebenslagen haben, das Pflegekind lieben und annehmen, ohne daran Bedingungen zu knüpfen. Toleranz, soziale Kompetenzen und Offenheit, aber auch Einfühlungsvermögen, Geduld und die Fähigkeit Konflikte auszuhalten, sind wichtige Eigenschaften. Oft müssen Pflegeeltern auch bereit dazu sein, bestehende Gewohnheiten und Regeln zu verändern und die Familie neu zu organisieren.

Die Pflegeeltern benötigen natürlich auch Zeit, das heißt, ihre berufliche Tätigkeit muss mit den Anforderungen, die das Kind stellt, vereinbar sein. Es sollte ausreichend Wohnraum vorhanden sein und die Pflegefamilie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Pflegeeltern müssen mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie des Pflegekindes zusammenarbeiten sowie mit Erziehern/Lehrern kooperieren, schließlich soll das Pflegekind in Kontakt zu den leiblichen Eltern bleiben und eventuell müssen die Pflegeeltern auch die Rückführung begleiten.

Dürfen auch einzelne Personen (Singles) oder gleichgeschlechtliche Paare Pflegekinder aufnehmen?

Auch einzelne Personen und gleichgeschlechtliche Paare dürfen Pflegekinder aufnehmen. Voraussetzung ist die Zustimmung der leiblichen Eltern. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit im Interesse der Kinder. Derzeit werden in neun gleichgeschlechtlichen Pflegefamilien zehn Kinder betreut. Bei alleinerziehenden Pflegepersonen ist es wichtig, dass sie für ihren Unterhalt aufkommen können und über ein soziales Netzwerk verfügen.

Was sind das für Kinder? Handelt es sich nur um ausländische Kinder, die als Flüchtlinge nach Dresden kamen?

Es handelt sich um Kinder und Jugendliche, deren Anspruch auf Erziehung in ihrer Familie nicht sichergestellt ist, bei denen vorausgegangene Hilfen, wie zum Beispiel Familienhilfe nicht ausreichten und/oder andere nicht geeignet sind, insbesondere für 0 bis 6-jährige Kinder, aber auch ältere Kinder, Geschwister und besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder.

Die Aufnahme von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Pflegefamilien ist eher die Ausnahme. In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte Netzwerkpflegen, das heißt die Familie und der junge Mensch kannten sich bereits.

Welche Aufgaben müssen die Pflegeeltern erfüllen? Gibt es Unterschiede darin, ob ich ein eigenes Kind oder ein Pflegekind betreue?

Die Verantwortung, für ein Pflegekind Entscheidungen zu treffen, haben die leiblichen Eltern, sein Vormund oder der Pfleger bzw. die Pflegerin. Da das Kind jedoch in einer Pflegefamilie lebt, müssen die Pflegeeltern bestimmte Rechte haben, um im täglichen Leben mit dem Kind überhaupt handlungsfähig sein zu können. Pflegeeltern übernehmen alle Aufgaben der Alltagssorge für ihr Pflegekind. Entscheidungen, die darüber hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Sorgeberechtigten oder des Vormundes.

Das Gesetz sieht vor, dass Pflegeeltern den Sorgeberechtigten in allen Fragen vertreten, die den Alltag des Kindes angehen. Grundentscheidungen, wie Anmeldung zum Kindergarten oder zur Schule, Lehrverträge, Operationen, Impfungen oder der Aufenthaltsort, bleiben jedoch dem Sorgeberechtigten vorbehalten. Im Rahmen dieser Grundentscheidungen des Sorgeberechtigten können die Pflegeeltern Alltagsentscheidungen in der Schule, wie Zeugnisunterschrift, Entscheidung über Arbeitsgemeinschaften, Gespräche mit Lehrern, Konferenzen, Arztbesuche, Einkäufe fürs Kind, Vereinsanmeldungen, Besuche bei Freunden und Verwandten der Pflegefamilie, Urlaube im Inland und alle weiteren Handlungen im normalen Alltag übernehmen. Außerdem können sich die Pflegeeltern von den leiblichen Eltern oder dem Vormund eine Vollmacht unterzeichnen lassen, die ihnen erlaubt, bestimmte Entscheidungen für das Kind zu treffen. In der Praxis hat sich die Vollmacht bewährt.

Wie viele Pflegefamilien gibt es zurzeit in Dresden? Und wie viele Pflegeeltern benötigen Sie noch?

Zum 31. Dezember 2017 betreuten 308 Pflegestellen 372 Pflegekinder.

Es werden fortlaufend Pflegeeltern auf Zeit oder auch auf Dauer benötigt. Nicht jede Pflegefamilie kommt für jedes Kind in Frage. Der Pflegekinderdienst sucht für ein Kind die am besten geeignete Pflegefamilie. Jedes Kind ist individuell, genau wie die potenziellen Pflegeeltern.

Im Rahmen der Vorbereitung als Pflegefamilie und der Anerkennung als solche wird gemeinsam mit der Bewerberfamilie eine Art Profil erarbeitet. Das beinhaltet, welche Möglichkeiten und Grenzen sieht die Familie für die Aufnahme eines fremden Kindes und was ist ihre Motivation. Pflegekinder haben häufig bereits in ihrem jungen Alter belastende Erfahrungen machen müssen. Zeit, Geduld, Verständnis, Toleranz und Liebe sind wichtige Voraussetzungen für Pflegeeltern.

Bitte beschreiben Sie noch kurz Ihr Aufgabenspektrum im Pflegekinderdienst.

Zum Aufgabenspektrum des Pflegekinderdienstes gehören die Beratung von Personen, die ein Kind aufnehmen wollen, und der Herkunftsfamilie, die Vermittlung und Anbahnung und die Hilfeplanung. Der Pflegekinderdienst betreut und begleitet die Pflegefamilie und das Pflegekind und arbeitet mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zusammen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Ansprechpartnern und Informationsabenden finden Sie unter www.dresden.de/pflegekinder