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https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/behinderung/information/pressemitteilungen.php 02.08.2024 10:16:23 Uhr 06.10.2024 00:13:14 Uhr

Pressemitteilungen

Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Pressemitteilungen für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Dresden.

Bericht des Landesinklusionsbeauftragten

Die Ergebnisse der Arbeit des Sächsischen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, können in einer Broschüre nachgelesen werden. Diese steht in verschiedenen Formaten bereit: online oder als Printausgabe zum Bestellen, in Leichter Sprache oder im Videoformat in Deutscher Gebärdensprache.

Bericht über die Arbeit der Besuchskommissionen nach § 14 Sächsisches Inklusionsgesetz

Das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat dem Sächsischen Landtag den „Bericht über die Arbeit der Besuchskommissionen nach § 14 Sächsisches Inklusionsgesetz“ übergeben. Die Mitglieder der Besuchskommissionen sind ehrenamtlich tätig und besuchen in der Regel unangemeldet besondere Wohnformen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Wohnangebote der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Gemäß ihrem Auftrag prüfen die Kommissionsmitglieder, ob den Menschen mit Behinderungen in den Wohn- und Arbeitsangeboten der Eingliederungshilfe eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird.

Weitere Informationen: 

Potsdamer Erklärung

Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen fordern in der „Potsdamer Erklärung“ mehr inklusive Sportangebote, spezielle Förderprogramme zur Finanzierung, barrierefreie Sportstätten sowie eine entsprechende Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern im Schulsport für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Weitere Informationen: 

Informationsblatt der Monitoring-Stelle UN-BRK zum Thema "Selbstbestimmt leben"

Die Monitoring-Stelle UN-BRK vom Deutschen Institut für Menschenrechte hat ein Informationsblatt veröffentlicht, welches die zentralen Inhalte der „Leitlinien zur Deinstutionalisierung“ für die Situation in Deutschland einordnet. Das Informationsblatt behandelt das Thema "Selbstbestimmt leben". Die Monitoring-Stelle UN-BRK betont die anhaltende Exklusion von Menschen mit Behinderungen in Deutschland, insbesondere durch Sonder-einrichtungen. Der UN-Fachausschuss fordert einen umfassenden Wandel der Unterstützungssysteme, um die grundlegenden Menschenrechte zu gewährleisten.

Weitere Informationen:

Staatsregierung bringt fortgeschriebenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK auf den Weg

Die Sächsische Staatsregierung hat mit dem 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen ihren fortgeschriebenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen können der Pressemitteilung entnommen werden:

Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen vorgestellt

Sozialministerin Petra Köpping hat am 18. April 2023 nach der Kabinettsbefassung in Dresden die Ergebnisse des 7. Berichtes zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen vorgestellt. Zudem liegen nun die Maßnahmen zur Fortschreibung des Aktionsplans 2023 der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz erstellt das Sozialministerium in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen.

Weitere Informationen können der Pressemitteilung entnommen werden:

Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung

Petra Köpping, Sächsische Staatsministerien für Gesundheit und Soziales, äußert sich zur Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung: „Es besteht jetzt die Möglichkeit, die Patientenberatung als tatsächlich unabhängige Institution dauerhaft zu etablieren und diese Chance muss im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Dabei soll auch wieder eine persönliche Anlaufstelle in Sachsen neben digitalen und telefonischen Beratungsmöglichkeiten eingerichtet werden. Dafür setze ich mich ein“. Hintergrund: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands liege vor und werde auch im Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bearbeitet.

Weitere Details können der Medieninformation entnommen werden:

Assistenzhundeverordnung

Die Assistenzhundeverordnung ist am 19. Dezember 2022 verkündet worden. Die Verordnung regelt zum Beispiel, welche Eignung ein Assistenzhund haben muss, wie die Ausbildung und Prüfung zu erfolgen hat.

Weitere Informationen:

Essener Erklärung

Die Essener Erklärung zur Förderung „Barrierefreie Toiletten für Alle“ ist veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Anpassung Landesblindengeld

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, Michael Welsch, begrüßt die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 vom Sächsischen Landtag beschlossene Anpassung des Landesblindengeldgesetzes. Mit der erfolgten Anpassung erhalten ab Januar 2023 alle hörsehbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen „TBl“ (taubblind) im Schwerbehindertenausweis einen Zusatzbetrag in Höhe von monatlich 320 Euro zur Deckung behinderungsbedingter Mehrkosten.

Weitere Informationen: 

Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßt den durch das Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. In seiner Meldung heißt es dazu unter anderem: Dieser beinhaltet im Kern die Einführung der 4. Stufe der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Kritik übt er zum Beispiel daran, dass die Bußgeldvorschrift im § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX aufzuheben werde. Auf Grundlage dieser Regelung kann bislang ein Bußgeld verhängt werden, wenn ein Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt.

Weitere Informationen:

Sächsisches Krankenhausgesetz verabschiedet

Das sächsische Kabinett verabschiedete den Entwurf für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz. Der Entwurf wird im Sächsischen Landtag voraussichtlich im September zur Abstimmung eingebracht werden, wie das Sozialministerium mitteilt. Bestenfalls wird das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten. 

Zur Pressemitteilung:

Assistenz im Krankenhaus

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert über die Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch von Begleitpersonen. In der neuen Richtlinie beschreibt der G-BA, wann eine Begleitung für Menschen mit Behinderungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patienten als auch für die Begleitperson zu verfassen sind.

Zur Pressemitteilung und zur Richtlinie:

Regeln zur Triage beschlossen

Das Bundeskabinett beschloss Regeln zur Triage und machte den Weg frei für das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. In diesem sind Ausnahmeregelungen enthalten, die Menschen mit Behinderungen oder Hochbetagte vor Benachteiligung schützen sollen. So ist die Ex-Post-Triage ausgeschlossen (dies meint den Abbruch einer Behandlung zugunsten eines anderen), es sind beispielsweise Regeln zur Gleichbehandlung und zum Mehraugenprinzip enthalten.

Ausführliche Erläuterungen sind der Meldung des Bundesgesundheitsministerium zu entnehmen: 

Statistik veröffentlicht

In Deutschland leben 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das sind 9,4 Prozent unserer Gesamtbevölkerung. Das sind die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Jahr 2021. 90 Prozent der Behinderungen sind auf Krankheiten zurückzuführen, drei Prozent der Behinderungen sind angeboren bzw. traten im ersten Lebensjahr auf und beispielsweise ein Prozent ist durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht worden.

Zur Pressemitteilung und der Statistik: 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Enquete-Kommission Inklusion

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, eine Enquete-Kommission zur gesellschaftlichen Inklusion einzurichten (Das Wort Enquete kommt aus dem Französischen und meint untersuchen), welche die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in den Blick nimmt. Das Institut stellt sich hier ein interdisziplinäres Team aus Politikerinnen und Politikern, Sachverständigen, Selbstvertretungen, Verbänden und Wissenschaft vor: 

Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen veröffentlicht

In einem gemeinsamen Papier haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-BRK Handlungsempfehlungen zum Thema vorgelegt.

Das Papier liegt in Alltagssprache und Leichter Sprache vor. Zudem gibt es eine Zusammenfassung in Gebärdensprache.

Mitteldeutsche Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen - Barrierefreiheit von Apps

Die EU-Richtlinie tritt zum 23. Juni 2021 vollständig in Kraft. Digitales Dienstleistungsangebot öffentlicher Stellen muss grundsätzlich barrierefrei sein - Mitteldeutsche Behindertenbeauftragte fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung mehr Übersichtlichkeit, Komfort und bessere Verständlichkeit im Netz.

Die Pressemitteilung bezieht sich auf das vollständige Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2016/2102. Ab dem 23. Juni 2021 sind auch mobile Anwendungen, wie Apps auf Smartphones und Tablets, der öffentlichen Stellen bzw. mit öffentlichen Geldern finanzierte Apps barrierefrei zu gestalten. Die Betreiber der Apps müssen zudem eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, die konkrete Feedback- und Durchsetzungswege für Nutzer*innen nennen, wenn digitale Barrieren auftreten.

Weitere Informationen:

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Bundeskabinett hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Entwurf) beschlossen. Somit kann es voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag verabschiedet werden kann. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Produkte und Dienstleistungen voraussichtlich ab 28. Juni 2025 für alle barrierefrei zugänglich sind. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt damit die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) um.

Weitere Informationen:

Sächsischer Landtag verabschiedet Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) - Menschen mit Behinderungen erhalten originären Sitz im MDR-Rundfunkrat

Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verabschiedet. Es ist die erste umfassende Novellierung des MDR-Staatsvertrages seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1991.

Wesentlicher Inhalt der Novellierung ist die neue Sitzverteilung innerhalb des MDR-Rundfunkrates. Denn zukünftig steht auch Menschen mit Behinderungen ein originärer Sitz im Rundfunkrat zu und langjährige Bemühungen, auch die des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, sind nunmehr von Erfolg gekrönt.

Der Beauftragte möchte die Vertreter*innen der Organisationen der Wohlfahrtspflege und der Behindertenselbsthilfe in Sachsen ermutigen, sich um einen der drei frei zu vergebenden Plätze im Rundfunkrat zu bewerben.

Barrierefreie Medien gefordert

Bund und Länder verabschieden die „Mainzer Erklärung“.